Häufige Fragen rund um Pflegegrad und Leistungen

Kurze, neutrale Antworten – zur Orientierung. Details finden Sie auf den jeweiligen Themenseiten.

Badumbau-Zuschuss der Pflegekasse — Orientierung zu § 40 Abs. 4 SGB XI

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Zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss für den Badumbau?

Ein barrierefreier Badumbau kann als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit bis zu 4.180 € je Maßnahme bezuschusst werden. Ob er im Einzelfall anerkannt wird, entscheidet die Pflegekasse. Voraussetzung ist in der Regel mindestens Pflegegrad 1 und eine häusliche Pflegesituation. Die Angaben dienen der Orientierung.

Wie hoch ist der Zuschuss für eine bodengleiche Dusche?

Der Umbau zur bodengleichen Dusche zählt in der Regel zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen; der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 € je Maßnahme. Das ist ein Zuschuss, nicht zwingend eine volle Kostenübernahme — liegen die Kosten darüber, ist der Restbetrag in der Regel selbst zu tragen. Die Pflegekasse entscheidet über die Höhe im Einzelfall.

Ab welchem Pflegegrad gibt es den Zuschuss für den Badumbau?

In der Regel ab Pflegegrad 1. Damit steht die Wohnumfeldverbesserung nach § 40 Abs. 4 SGB XI — anders als Pflegegeld oder Pflegesachleistung — bereits bei Pflegegrad 1 offen. Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall. Bitte prüfen Sie Ihre Situation eigenverantwortlich.

Muss ich den Antrag vor dem Umbau stellen?

In der Regel ja. Der Antrag wird üblicherweise vor der Beauftragung gestellt und die Entscheidung der Pflegekasse abgewartet. Wird das Bad zuerst umgebaut und erst danach ein Antrag gestellt, ist ein Zuschuss in der Regel nicht mehr möglich. Ein Kostenvoranschlag gehört üblicherweise zum Antrag.

Welche Maßnahmen im Bad können bezuschusst werden?

In Frage kommen in der Regel Maßnahmen, die das Bad an die Pflegesituation anpassen — zum Beispiel eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe, ein unterfahrbares Waschbecken, eine erhöhte Toilette oder rutschhemmende Böden. Ob eine konkrete Maßnahme anerkannt wird, entscheidet die Pflegekasse. Die Beispiele dienen der Orientierung.

Wir sind mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt — ändert das den Betrag?

Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen in einer gemeinsamen Wohnung, können die Zuschüsse für eine gemeinsame Maßnahme in der Regel zusammengelegt werden. Für den einzelnen Anspruch bleibt es bei bis zu 4.180 €. Die genauen Obergrenzen erläutert die Pflegekasse im Einzelfall.

Kann ich den Zuschuss später für weitere Umbauten erneut nutzen?

Der Zuschuss bezieht sich in der Regel auf eine Maßnahme. Verändert sich die Pflegesituation später wesentlich, kann eine erneute wohnumfeldverbessernde Maßnahme in Frage kommen. Ob ein weiterer Zuschuss möglich ist, entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall.

Was macht Mein Pflegeplan beim Badumbau-Zuschuss?

Nichts Automatisches. Mein Pflegeplan ist eine Verwaltungshilfe: Wir helfen beim Sortieren der Unterlagen und beim Vormerken der Schritte. Wir bewerten keine Ansprüche, reichen nichts ein und vertreten niemanden gegenüber der Pflegekasse. Sie entscheiden eigenverantwortlich.

Begutachtung durch den Medizinischen Dienst – so läuft der Termin in der Regel ab

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Wie funktioniert ein Begutachtungstermin durch den Medizinischen Dienst?

In der Regel so: Der Medizinische Dienst vereinbart einen Termin – meist zu Hause –, spricht mit der pflegebedürftigen Person und den Angehörigen, verschafft sich einen Eindruck vom Alltag und reicht anschließend ein Gutachten bei der Pflegekasse ein. Auf dieser Grundlage entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad. Eine Vertrauensperson kann in der Regel dabei sein.

Welche sechs Lebensbereiche bewertet der Medizinische Dienst bei der Pflegebegutachtung?

Die Begutachtung betrachtet in der Regel sechs Lebensbereiche: Mobilität; kognitive und kommunikative Fähigkeiten; Verhaltensweisen und psychische Problemlagen; Selbstversorgung; Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen; Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte. Maßgeblich ist, wie selbstständig der Alltag in diesen Bereichen gelingt.

Was zählt zum Modul Mobilität bei der Pflegebegutachtung nach SGB XI?

Zum Bereich Mobilität gehört die Fortbewegung im Wohnbereich – etwa Aufstehen und Umsetzen, das Halten einer stabilen Sitzposition, Positionswechsel im Bett oder Treppensteigen. Es geht um die Frage, wie selbstständig diese Bewegungen gelingen. Konkrete Alltagsbeispiele helfen beim Schildern.

Wie werden Kognition und Kommunikation bei der Pflegebegutachtung beurteilt?

Der Medizinische Dienst verschafft sich einen Eindruck davon, wie selbstständig sich eine Person örtlich und zeitlich orientieren, Entscheidungen im Alltag treffen, Gespräche führen und Bedürfnisse mitteilen kann. Notizen aus dem Alltag – etwa aus einem Pflegetagebuch – können das Gespräch erleichtern.

Wo findet der Begutachtungstermin statt?

In der Regel zu Hause bei der pflegebedürftigen Person, damit der Medizinische Dienst den gewohnten Alltag einschätzen kann. In Einrichtungen finden Termine vor Ort statt.

Wie lange dauert der Termin?

Üblich sind rund 60 Minuten. Je nach Situation kann es auch kürzer oder länger sein.

Darf eine Vertrauensperson dabei sein?

Ja. Eine Vertrauensperson ist in der Regel willkommen und kann beim Schildern des Alltags unterstützen.

Was sollte ich vor dem Termin vorbereiten?

Arztberichte, Medikamentenliste, Schwerbehindertenausweis, Pflegetagebuch und eigene Alltagsnotizen sind in der Regel hilfreich. Es geht um einen realistischen Eindruck des Unterstützungsbedarfs.

Gibt Mein Pflegeplan Tipps, um einen höheren Pflegegrad zu erreichen?

Nein. Wir bewerten keine Pflegegrade und geben keine Tipps zur "Optimierung" des Ergebnisses. Wir helfen beim Sortieren von Unterlagen und beim Strukturieren des Alltags – zur Orientierung.

Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI — Orientierung

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Was ist der Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI?

Es ist ein regelmäßiger Beratungsbesuch zu Hause, wenn Pflegegeld bezogen wird. Ein zugelassener Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle berät zur häuslichen Pflege und zu möglichen Hilfen. Der Besuch dient der Unterstützung der Pflegeperson.

Wie oft findet der Beratungseinsatz statt?

In der Regel bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Den genauen Rhythmus in Ihrem Fall nennt Ihnen Ihre Pflegekasse.

Was passiert, wenn der Beratungseinsatz nicht erfolgt?

Wird ein vorgesehener Beratungseinsatz nicht abgerufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld in der Regel kürzen oder einstellen. Bei Unsicherheit lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Pflegekasse, bevor ein Termin verfällt. Bitte prüfen Sie Ihre Situation selbst.

Gilt der Beratungseinsatz auch bei Pflegesachleistung?

Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist vor allem für den Bezug von Pflegegeld vorgesehen. Bei Kombinationsleistung gelten besondere Regelungen. Was in Ihrem Fall gilt, erläutert Ihnen Ihre Pflegekasse.

Wer führt den Beratungseinsatz durch und was kostet er?

Ein zugelassener ambulanter Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle Ihrer Wahl. Die Kosten trägt in der Regel die Pflegekasse — für Sie ist der Besuch kostenfrei. Terminvereinbarung und Auswahl der Stelle liegen bei Ihnen.

Kann der Beratungseinsatz auch per Video stattfinden?

Teilweise ja: In der Regel kann jeder zweite Beratungseinsatz als Videokonferenz stattfinden; der erste Einsatz findet in der Regel vor Ort statt. Ob und wie das in Ihrem Fall möglich ist, erläutert Ihre Pflegekasse oder die Beratungsstelle.

Muss ich den Beratungseinsatz selbst organisieren?

In der Regel ja: Sie vereinbaren den Termin selbst mit einem zugelassenen Pflegedienst oder einer anerkannten Beratungsstelle. Mein Pflegeplan kann an das Zeitfenster erinnern und beim Ablegen der Bestätigung helfen — organisiert wird der Termin von Ihnen.

Was macht Mein Pflegeplan beim Beratungseinsatz?

Nichts Automatisches. Mein Pflegeplan ist eine Verwaltungshilfe: Wir helfen beim Sortieren der Unterlagen und beim Vormerken von Terminen. Wir bewerten keine Ansprüche, reichen nichts ein und vertreten niemanden gegenüber der Pflegekasse. Sie entscheiden eigenverantwortlich.

Bescheid der Pflegekasse einordnen – was der Brief bedeutet

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Was steht in einem Pflegegrad-Bescheid und was bedeutet er?

Der Bescheid ist die schriftliche Entscheidung der Pflegekasse: Er nennt in der Regel den festgestellten Pflegegrad, den Beginn der Leistungen und eine Rechtsbehelfsbelehrung zum Widerspruch. Er bedeutet, dass die Pflegekasse auf Grundlage des Gutachtens entschieden hat — Sie entscheiden eigenverantwortlich, ob Sie die Entscheidung annehmen oder Widerspruch einlegen.

Wie erkenne ich den Pflegegrad im Bescheid?

Der festgestellte Pflegegrad (0 – 5) steht in der Regel deutlich im Bescheid, häufig in den ersten Absätzen oder in einem Hervorhebungsblock.

Ab wann gelten die Leistungen?

In der Regel ab dem Monat des Antragseingangs, nicht ab dem Datum des Bescheids. Das genaue Startdatum steht im Bescheid.

Was bedeutet "Widerspruchsbelehrung"?

Die Widerspruchsbelehrung ist ein kurzer Absatz im Bescheid, der auf Frist und Form des Widerspruchs hinweist. Sie wahrt formale Anforderungen.

Kann ich das Gutachten zum Bescheid einsehen?

Ja. Das Gutachten des Medizinischen Dienstes wird in der Regel auf Wunsch mitgeschickt oder kann bei der Pflegekasse angefordert werden. Es hilft, die Entscheidung nachzuvollziehen — etwa vor einer Entscheidung über einen Widerspruch.

Was bedeutet es, wenn Pflegegrad 1 festgestellt wurde?

Pflegegrad 1 öffnet in der Regel einzelne Leistungen — vor allem den Entlastungsbetrag und die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Pflegegeld und Pflegesachleistung sind in der Regel erst ab Pflegegrad 2 vorgesehen. Verändert sich der Unterstützungsbedarf, ist ein Höherstufungsantrag jederzeit möglich.

Was ist, wenn der Antrag ganz abgelehnt wurde?

Auch eine Ablehnung ist ein Bescheid mit Widerspruchsrecht: In der Regel kann innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Unabhängig davon kann später jederzeit ein neuer Antrag gestellt werden, wenn sich der Unterstützungsbedarf verändert. Sie entscheiden eigenverantwortlich.

Wie lange sollte ich den Bescheid aufbewahren?

Dauerhaft. Der Bescheid ist die Grundlage für laufende Leistungen und für spätere Anträge — etwa eine Höherstufung. Briefumschlag mit Poststempel dazulegen; ein Foto oder Scan als Sicherung kann zusätzlich helfen.

Was macht Mein Pflegeplan mit meinem Bescheid?

Nichts Automatisches. Mein Pflegeplan bewertet den Bescheid nicht, reicht nichts ein und spricht mit niemandem in Ihrem Namen. Wir helfen beim Ablegen und Dokumentieren.

Welche E-Mails senden wir — und wie stellen Sie sie ab?

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Warum habe ich eine E-Mail von meinpflegeplan.de bekommen?

In der Regel, weil Sie einen Schritt begonnen haben — zum Beispiel einen Antrag vorbereitet oder sich angemeldet — und Ihr gespeicherter Stand auf Sie wartet. Die E-Mail erinnert nur daran; sie bewertet nichts und verlangt nichts von Ihnen.

Wie stelle ich die Hinweise ab?

Zwei Wege, beide dauern nur einen Moment: Klicken Sie auf den Abmelde-Link am Ende einer Hinweis-E-Mail — dafür ist keine Anmeldung nötig. Oder öffnen Sie in Ihrem Konto die Einstellungen und schalten Sie die E-Mail-Hinweise dort ab. Ihre Entscheidung gilt sofort.

Bekomme ich danach wirklich keine Hinweise mehr?

Ja. Ihre Abmeldung wird gespeichert und bei jedem Versand geprüft. Wichtige E-Mails zu Ihrem Konto — etwa die Anmelde-Bestätigung — sind davon nicht betroffen; sie kommen nur, wenn Sie selbst etwas auslösen.

Gibt mein E-Mail-Postfach dabei Daten an Dritte weiter?

Wir geben Ihre E-Mail-Adresse nur an unseren Versanddienstleister weiter, der die E-Mail technisch zustellt — sonst an niemanden. Ihre Pflegekasse erhält keine Information darüber, welche Hinweise Sie bekommen oder abbestellen.

Entlastungsbetrag – monatliche Leistung für Hilfen im Alltag

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Was ist der Entlastungsbetrag und wie nutze ich ihn?

Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Monatsleistung der Pflegeversicherung von bis zu 131 € für Hilfen im Alltag. Genutzt wird er in der Regel so: anerkannten Anbieter wählen, Rechnung aufbewahren und bei der Pflegekasse zur Erstattung einreichen. Die Schritte sind auf dieser Seite einzeln erklärt.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag beträgt bis zu 131 € pro Monat. Er ist zweckgebunden und kann für qualitätsgesicherte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag steht in der Regel pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 1 zu, die zu Hause gepflegt werden. Details klärt die zuständige Pflegekasse.

Muss ich den Entlastungsbetrag gesondert beantragen?

In der Regel nicht: Der Betrag steht ab Pflegegrad 1 zur Verfügung und wird über die Erstattung von Belegen genutzt. Manche Pflegekassen bieten zusätzlich eine Direktabrechnung mit dem Anbieter an – bitte fragen Sie bei Ihrer Kasse nach.

Wird der Entlastungsbetrag einfach ausgezahlt?

Nein, es ist eine Kostenerstattung: Sie reichen Belege über genutzte Angebote ein, die Pflegekasse erstattet bis zur monatlichen Höchstgrenze. Eine pauschale Auszahlung ohne Nachweis ist in der Regel nicht vorgesehen.

Wofür darf der Entlastungsbetrag verwendet werden?

Für landesrechtlich anerkannte Angebote nach § 45a SGB XI, zum Beispiel Betreuungsdienste, Alltagsbegleitung, Haushaltshilfen oder Angebote zur Tages- und Nachtpflege.

Kann ich den Entlastungsbetrag für Nachbarn oder Angehörige verwenden?

Das regeln die Bundesländer unterschiedlich: Nachbarschaftshilfe kann je nach Land anerkennungsfähig sein, nahe Angehörige sind in der Regel ausgeschlossen. Bitte prüfen Sie die Regeln Ihres Bundeslands – Ihre Pflegekasse kann sie Ihnen nennen.

Wo finde ich anerkannte Anbieter?

Die Anerkennung erfolgt nach Landesrecht (§ 45a SGB XI). Listen anerkannter Angebote führen in der Regel die Bundesländer; auch Ihre Pflegekasse kann Ihnen anerkannte Anbieter in Ihrer Region nennen.

Welche Belege brauche ich für die Erstattung?

In der Regel Rechnungen mit Leistungsdatum, Beschreibung, Betrag und Anbieter. Bitte prüfen Sie die konkreten Anforderungen Ihrer Pflegekasse.

Kann ich Entlastungsbetrag und Pflegegeld gleichzeitig nutzen?

Ja, der Entlastungsbetrag kommt in der Regel zusätzlich zu anderen Leistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistung und kürzt diese nicht. Er wird nur zweckgebunden gegen Belege erstattet.

Was passiert mit nicht genutztem Entlastungsbetrag?

Nicht genutzte Monatsbeträge können in der Regel innerhalb des Kalenderjahres nachgeholt werden. Ein Übertrag ins folgende Kalenderhalbjahr – also in der Regel bis zum 30. Juni des Folgejahres – ist möglich; danach verfällt der Rest.

Was ist der Unterschied zwischen Entlastungsbetrag und Entlastungsbudget?

Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) ist die monatliche Leistung für Alltagshilfen ab Pflegegrad 1. Das Entlastungsbudget ist der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 – ein eigener Beitrag erklärt es im Detail.

Entlastungsbudget – der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

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Was ist das Entlastungsbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege?

Das Entlastungsbudget ist der gemeinsame Jahresbetrag, aus dem seit dem PUEG (1. Juli 2025) Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) zusammen bezahlt werden — in der Regel bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr für die Pflegegrade 2 bis 5. Die Aufteilung zwischen beiden Leistungen kann frei gewählt werden; über die Bewilligung entscheidet Ihre Pflegekasse.

Wie hoch ist der gemeinsame Jahresbetrag?

Der gemeinsame Jahresbetrag beträgt bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen (Pflegegrade 2–5). Die genaue verfügbare Höhe im Einzelfall hängt von der bisherigen Inanspruchnahme im laufenden Kalenderjahr ab.

Wer hat Anspruch?

In der Regel pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 bis 5. Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege aus diesem Jahresbetrag. Details klärt die zuständige Pflegekasse.

Muss ich die Aufteilung vorher festlegen?

Nein — das ist gerade der Vorteil des gemeinsamen Jahresbetrags. Sie können den Betrag in der Regel frei zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege verteilen, ohne im Voraus eine starre Quote zu beantragen.

Was passiert mit nicht genutzten Beträgen am Jahresende?

Nicht genutzte Beträge können unter bestimmten Voraussetzungen ins Folgejahr übertragen werden. Die genauen Regeln hängen von Ihrer Pflegekasse ab — bitte fragen Sie dort selbst nach.

Wie verhält sich der Jahresbetrag zum monatlichen Entlastungsbetrag (§ 45b)?

Das sind zwei verschiedene Leistungen. Der monatliche Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (siehe eigenes Wissen-Themenblatt) ist zweckgebunden für Hilfen im Alltag — er bleibt davon unberührt und wird nicht aus dem gemeinsamen Jahresbetrag bezahlt.

Was ist mit der "100-EUR-Aufstockung", von der man früher gehört hat?

Die frühere Aufstockungsregelung wurde mit dem PUEG zum 1. Juli 2025 in den gemeinsamen Jahresbetrag integriert. Das heißt: Sie müssen sich nicht mehr über Aufstockung vs. Übertragung informieren — der Gesamtbetrag von 3.539 € bündelt diese Regeln.

Familienpflegezeit — Orientierung zu § 2 FPfZG

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Was ist Familienpflegezeit?

Familienpflegezeit nach § 2 FPfZG ist eine arbeitsrechtliche Regelung, die Beschäftigten in Betrieben mit in der Regel mehr als 25 Beschäftigten eine teilweise Freistellung über bis zu 24 Monate mit einer reduzierten Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden ermöglicht, um einen nahen Angehörigen zu Hause zu pflegen. Über die konkrete Aufteilung entscheidet in der Regel der Arbeitgeber; über ein zinsloses Darlehen zur Abfederung des Einkommensverlusts entscheidet das BAFzA; über die Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI entscheidet die Pflegekasse.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegezeit und Familienpflegezeit?

Die Pflegezeit nach § 3 PflegeZG ist in der Regel kürzer (bis zu 6 Monate) und kann auch vollständig genommen werden. Die Familienpflegezeit nach § 2 FPfZG ist längerfristig (bis zu 24 Monate) und immer eine teilweise Freistellung mit einer Mindest-Wochenarbeitszeit von 15 Stunden im Schnitt. Beide Gesetze können in der Regel kombiniert werden; die Gesamtdauer einer Freistellung über beide Statuten zusammen ist gesetzlich begrenzt.

Wer entscheidet was?

Über die konkrete Aufteilung der Familienpflegezeit (Stundenzahl, Lage der Arbeitszeit) wird in der Regel zwischen Beschäftigtem und Arbeitgeber vereinbart; bei einer teilweisen Freistellung hat der Arbeitgeber den Wünschen in der Regel zu entsprechen, soweit keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Über ein zinsloses Darlehen zur Abfederung des Einkommensverlusts entscheidet das BAFzA. Über die Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI entscheidet die Pflegekasse.

Wie viele Stunden pro Woche muss ich mindestens arbeiten?

Während der Familienpflegezeit nach § 2 FPfZG beträgt die Wochenarbeitszeit in der Regel mindestens 15 Stunden im Schnitt über die gesamte Familienpflegezeit. Die genaue Aufteilung der Stunden wird in der Regel zwischen Beschäftigtem und Arbeitgeber vereinbart.

Was ist das zinslose BAFzA-Darlehen?

Für die Dauer der Familienpflegezeit kann ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden, um den Einkommensverlust durch die reduzierte Arbeitszeit in Ruhe abzufedern. Das Darlehen wird in der Regel nach Ende der Freistellung in Raten zurückgezahlt. Über die Bewilligung entscheidet das BAFzA im Einzelfall; bitte prüfen Sie die Voraussetzungen eigenverantwortlich oder gemeinsam mit dem BAFzA.

Was macht Mein Pflegeplan mit der Familienpflegezeit?

Nichts Automatisches. Mein Pflegeplan ist eine Verwaltungshilfe: Wir helfen beim Sortieren der Unterlagen und beim Vormerken der Schritte. Wir bewerten keine arbeitsrechtlichen Ansprüche aus dem Familienpflegezeitgesetz, reichen keinen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber oder beim BAFzA ein und vertreten niemanden gegenüber dem Arbeitgeber oder dem BAFzA. Sie entscheiden eigenverantwortlich.

Häusliche Pflege — Orientierung zu den Leistungen nach SGB XI

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Welche Voraussetzungen gelten für häusliche Pflege durch Angehörige?

In der Regel zwei Dinge: ein festgestellter Pflegegrad und eine Versorgung in der eigenen Häuslichkeit oder bei Angehörigen. Für Pflegegeld gilt zusätzlich, dass die Pflege durch Angehörige oder andere ehrenamtliche Pflegepersonen sichergestellt ist und ab Pflegegrad 2 der regelmäßige Beratungseinsatz stattfindet. Die Einzelheiten erläutert Ihre Pflegekasse.

Was bedeutet häusliche Pflege?

Häusliche Pflege bedeutet, dass eine pflegebedürftige Person zu Hause versorgt wird – durch Angehörige, einen ambulanten Pflegedienst oder beides. Die Pflegeversicherung nach SGB XI sieht dafür mehrere Leistungen vor.

Welche Leistungen gibt es bei häuslicher Pflege?

Dazu zählen unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistung, die Kombinationsleistung, der Entlastungsbetrag, Verhinderungs-, Tages- und Kurzzeitpflege sowie Pflegehilfsmittel. Welche davon in Frage kommen, hängt vom Pflegegrad und der Situation ab. Die Pflegekasse berät dazu.

Ab welchem Pflegegrad gibt es Leistungen für die häusliche Pflege?

In der Regel ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 stehen vor allem der Entlastungsbetrag und einzelne weitere Leistungen zur Verfügung. Die genaue Zuordnung erläutert die Pflegekasse.

Wie fange ich mit der häuslichen Pflege an?

Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, ist der Antrag bei der Pflegekasse in der Regel der erste Schritt. Danach lassen sich die einzelnen Leistungen in Ruhe ansehen und mit der Pflegekasse klären. Sie entscheiden eigenverantwortlich, was Sie nutzen.

Was macht Mein Pflegeplan bei der häuslichen Pflege?

Nichts Automatisches. Mein Pflegeplan ist eine Verwaltungshilfe: Wir helfen beim Sortieren der Unterlagen und beim Vormerken der nächsten Schritte. Wir bewerten keine Ansprüche, reichen nichts ein und vertreten niemanden gegenüber der Pflegekasse.

Hausnotruf beantragen — Orientierung zu § 40 SGB XI

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Was ist ein Hausnotruf?

Ein Hausnotruf ist ein Gerät mit einem tragbaren Notrufknopf (Armband oder Kette). Per Knopfdruck wird eine rund um die Uhr besetzte Notrufzentrale erreicht, die Hilfe organisieren kann. Er zählt in der Regel zu den technischen Pflegehilfsmitteln nach § 40 SGB XI.

Übernimmt die Pflegekasse die Kosten für den Hausnotruf?

Die Pflegekasse kann für die Basisleistung einen monatlichen Betrag übernehmen, wenn die Voraussetzungen nach § 40 SGB XI vorliegen. Zusatzleistungen – etwa ein Schlüsselkasten oder eine Sturzerkennung – sind in der Regel selbst zu tragen. Über die Bewilligung entscheidet die Pflegekasse.

Welche Voraussetzungen müssen für den Zuschuss erfüllt sein?

In der Regel setzt § 40 SGB XI einen Pflegegrad voraus, dass die Person überwiegend allein lebt oder tagsüber viel allein ist, und dass sie im Notfall nicht zuverlässig selbst Hilfe rufen kann. Die Pflegekasse prüft die Voraussetzungen im Einzelfall.

Brauche ich einen Pflegegrad für den Hausnotruf-Zuschuss?

Für den Zuschuss nach § 40 SGB XI ist in der Regel ein Pflegegrad Voraussetzung. Ohne Pflegegrad kann ein Hausnotruf privat genutzt werden; die Kosten trägt man dann in der Regel selbst. Die Pflegekasse erläutert Ihre Möglichkeiten.

Wie beantrage ich einen Hausnotruf?

In der Regel wählen Sie zunächst einen Anbieter und melden den Bedarf bei der Pflegekasse an – oft übernimmt der Anbieter diese Anmeldung. Die Pflegekasse erläutert, welche Unterlagen sie benötigt. Sie entscheiden, wann Sie den Bedarf anmelden.

Wie schnell ist ein Hausnotruf einsatzbereit?

Das hängt von der Pflegekasse und dem Anbieter ab. Nach der Bewilligung ist ein Gerät in der Regel zügig angeschlossen. Feste Fristen lassen sich nicht allgemein nennen; Ihre Pflegekasse oder der Anbieter kann den zeitlichen Rahmen einordnen.

Funktioniert der Hausnotruf auch außerhalb der Wohnung?

Der klassische Hausnotruf ist auf die Wohnung und deren Umgebung ausgelegt. Für unterwegs bieten manche Anbieter einen mobilen Notruf mit GPS an. Solche Zusatzleistungen sind in der Regel selbst zu tragen; der Anbieter erläutert die Möglichkeiten.

Kann ich den Anbieter später wechseln?

In der Regel ja, unter Beachtung der vereinbarten Kündigungsfristen. Ein Wechsel kann eine erneute Abstimmung mit der Pflegekasse erfordern. Klären Sie Laufzeiten und Fristen vor Vertragsschluss direkt mit dem Anbieter.

Zählt der Hausnotruf zum Entlastungsbetrag?

Nein, das sind eigenständige Leistungen: Der Hausnotruf-Zuschuss läuft über § 40 SGB XI (Pflegehilfsmittel), der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) ist eine zusätzliche monatliche Leistung für Alltagshilfen. Beide können in der Regel nebeneinander genutzt werden.

Was macht Mein Pflegeplan mit dem Hausnotruf?

Nichts Automatisches. Mein Pflegeplan ist eine Verwaltungshilfe: Wir helfen beim Sortieren der Unterlagen und beim Vormerken der Schritte. Wir bewerten keine Ansprüche, reichen nichts ein und vertreten niemanden gegenüber der Pflegekasse. Sie entscheiden eigenverantwortlich.

Kombinationsleistung — Orientierung zu § 38 SGB XI

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Wie funktioniert die Kombinationsleistung von Pflegegeld und Pflegesachleistung?

Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI verbindet Pflegegeld (§ 37 SGB XI) und Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI). Wenn der ambulante Pflegedienst die Pflegesachleistung nur anteilig ausschöpft, wird der nicht verwendete Anteil als entsprechender Pflegegeld-Anteil an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Beispiel: Werden in der Regel 60 % der Pflegesachleistung genutzt, kann 40 % des Pflegegelds gezahlt werden. Die Pflegekasse berechnet die genauen Beträge.

Welche Voraussetzungen müssen für die Kombinationsleistung erfüllt sein?

In der Regel setzt § 38 SGB XI mindestens Pflegegrad 2 und eine häusliche Pflegesituation voraus. Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung. Die Pflegekasse entscheidet über die Voraussetzungen im Einzelfall. Bitte prüfen Sie Ihre Situation eigenverantwortlich oder gemeinsam mit Ihrer Pflegekasse.

Wer entscheidet über die Aufteilung zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?

Die pflegebedürftige Person beziehungsweise die pflegende Person entscheidet, in welchem Verhältnis Pflegegeld und Pflegesachleistung in Anspruch genommen werden sollen. Die gewünschte Aufteilung wird der Pflegekasse mitgeteilt. Die Pflegekasse berechnet daraufhin die Auszahlung — sie entscheidet nicht über das Verhältnis.

Wie lange ist die Entscheidung über die Aufteilung bindend?

Nach § 38 SGB XI ist die Erklärung über die Aufteilung in der Regel sechs Monate bindend. Eine Änderung kann anschließend bei der Pflegekasse beantragt werden. Die genauen Bedingungen kann die Pflegekasse im Einzelfall erläutern.

Was passiert, wenn der Pflegedienst weniger Leistung erbringt als geplant?

Wenn der Pflegedienst die vereinbarte Pflegesachleistung nur teilweise erbringt, wird der nicht ausgeschöpfte Anteil in der Regel als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt. Die Berechnung übernimmt die Pflegekasse. Bitte prüfen Sie die Abrechnungen Ihrer Pflegekasse eigenverantwortlich.

Was macht Mein Pflegeplan mit der Kombinationsleistung?

Nichts Automatisches. Mein Pflegeplan ist eine Verwaltungshilfe: Wir helfen beim Sortieren der Belege und beim Vormerken der Leistung. Wir bewerten keine Ansprüche, reichen nichts ein und vertreten niemanden gegenüber der Pflegekasse. Sie entscheiden eigenverantwortlich.

Kurzzeitpflege — Orientierung zu § 42 SGB XI

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Was ist Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI kann die Kosten einer vorübergehenden vollstationären Pflege übernehmen, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist – zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt. Die Pflegekasse entscheidet über die Bewilligung.

Wie lange und in welcher Höhe wird Kurzzeitpflege gezahlt?

Seit dem PUEG (in Kraft seit 1. Juli 2025) teilen sich Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) und Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) einen gemeinsamen Jahresbetrag von in der Regel bis zu 3.539 € für die Pflegegrade 2 bis 5. Die Dauer beträgt in der Regel bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr.

Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeit- und Verhinderungspflege?

Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) findet vollstationär in einer Einrichtung statt. Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) ersetzt die häusliche Pflegeperson, wenn sie verhindert ist. Seit dem PUEG teilen sich beide einen gemeinsamen Jahresbetrag, die Aufteilung kann in der Regel frei gewählt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

In der Regel setzt § 42 SGB XI mindestens Pflegegrad 2 voraus und dass die häusliche Pflege vorübergehend nicht im nötigen Umfang sichergestellt werden kann. Die Pflegekasse entscheidet über die Voraussetzungen im Einzelfall.

Was macht Mein Pflegeplan mit der Kurzzeitpflege?

Nichts Automatisches. Mein Pflegeplan ist eine Verwaltungshilfe: Wir helfen beim Sortieren der Unterlagen und beim Vormerken der Leistung. Wir bewerten keine Ansprüche, reichen nichts ein und vertreten niemanden gegenüber der Pflegekasse. Sie entscheiden eigenverantwortlich.

Orientierung in Ruhe — Wenn Sie nicht wissen, wo Sie anfangen sollen

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Bewertet die Orientierungs-Strecke meine Situation?

Nein. Die Strecke fasst Ihre eigenen Antworten zusammen und zeigt anschließend mögliche nächste Schritte. Es gibt keine Punktzahl, keine Einstufung und keine Empfehlung. Sie entscheiden selbst, womit Sie beginnen.

Muss ich mich anmelden, um die Orientierungs-Strecke zu nutzen?

Nein. Sie können die Strecke direkt unter /orientierung öffnen, ohne Anmeldung. Ihre Eingaben werden nur lokal in Ihrem Browser gespeichert, bis Sie sich später freiwillig entscheiden, ein Konto anzulegen.

Kann ich die Strecke unterbrechen und später fortsetzen?

Ja. Ihre Antworten werden zwischen den Schritten in Ihrem Browser gesichert. Wenn Sie /orientierung später erneut öffnen, landen Sie an der Stelle, an der Sie unterbrochen haben.

Was passiert mit meinen Eingaben?

Ihre Antworten bleiben lokal in Ihrem Browser, solange Sie kein Konto anlegen. Es findet keine automatische Auswertung statt — die Strecke ist deterministisch und nutzt keine künstliche Intelligenz, um Ihre Eingaben zu interpretieren.

Was, wenn keiner der vorgeschlagenen Schritte zu mir passt?

Sie können die Vorschläge ignorieren und stattdessen direkt zur Startseite oder zur Übersicht gehen. Die Orientierungs-Strecke schlägt mögliche Themen vor — sie schreibt Ihnen nichts vor.

Pflege-Pauschbetrag — Orientierung zu § 33b Abs. 6 EStG

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Wie hoch ist der Pflege-Pauschbetrag in der Steuererklärung?

Die Höhe des Pflege-Pauschbetrags nach § 33b Abs. 6 EStG richtet sich nach dem Pflegegrad der gepflegten Person und liegt in der Regel zwischen 600 € und 1.800 € jährlich. Den konkreten Betrag für den jeweiligen Pflegegrad nennt der Gesetzestext unter https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html. Über die Anerkennung im Einzelfall entscheidet das Finanzamt im Veranlagungsverfahren.

Wer kann den Pflege-Pauschbetrag in Anspruch nehmen?

In der Regel kann den Pflege-Pauschbetrag geltend machen, wer eine nahestehende Person mit mindestens Pflegegrad 2 oder mit anerkannter Hilflosigkeit unentgeltlich in der häuslichen Umgebung pflegt. Die genaue Auslegung im Einzelfall obliegt dem Finanzamt. Bitte prüfen Sie Ihre Situation eigenverantwortlich oder gemeinsam mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.

Wer entscheidet über die Anerkennung des Pauschbetrags?

Über die Anerkennung des Pflege-Pauschbetrags entscheidet das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. Die Pflegekasse hat unter § 33b Abs. 6 EStG keine Rolle — sie entscheidet jedoch über den Pflegegrad nach § 14 SGB XI, der eine Voraussetzung sein kann.

Wie wird der Pauschbetrag bei mehreren Pflegepersonen aufgeteilt?

Wenn mehrere Personen denselben Angehörigen pflegen, wird der Pauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG in der Regel nach der Zahl der Pflegepersonen aufgeteilt. Die Modalitäten im Einzelfall erläutert das Finanzamt; im Zweifel kann eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater eine Einschätzung geben.

In welcher Anlage wird der Pflege-Pauschbetrag eingetragen?

Der Pflege-Pauschbetrag wird in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht. Eine zusätzliche Aufstellung einzelner Aufwendungen ist für den Pauschbetrag in der Regel nicht erforderlich, weil er pauschal gewährt wird.

Was macht Mein Pflegeplan mit dem Pflege-Pauschbetrag?

Nichts Automatisches. Mein Pflegeplan ist eine Verwaltungshilfe: Wir helfen beim Sortieren der Unterlagen und beim Vormerken der Schritte. Wir bewerten keine steuerlichen Ansprüche, tragen nichts in Ihre Steuererklärung ein, reichen nichts beim Finanzamt ein und vertreten niemanden gegenüber dem Finanzamt. Sie entscheiden eigenverantwortlich.

Pflegeberatung nach § 7a SGB XI — Orientierung

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Was ist Pflegeberatung nach § 7a SGB XI?

Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist ein individueller Anspruch auf neutrale, in der Regel kostenfreie Beratung rund um Pflegeleistungen. Sie hilft, die Situation zu sortieren und Leistungen zu verstehen.

Wie funktioniert die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI?

In der Regel so: Sie melden den Beratungswunsch bei Ihrer Pflegekasse an; diese nennt eine Pflegeberaterin oder einen Pflegeberater oder stellt einen Beratungsgutschein aus. Die Beratung findet telefonisch, in einer Beratungsstelle oder zu Hause statt und kann mit einem Versorgungsplan abschließen. Sie entscheiden, welche Empfehlungen Sie umsetzen möchten.

Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?

Den Anspruch auf Pflegeberatung nach § 7a SGB XI haben in der Regel Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung beziehen oder beantragt haben. Angehörige und andere Vertrauenspersonen können auf Wunsch in die Beratung einbezogen werden. Die Pflegekasse erläutert den Rahmen im Einzelfall.

Kostet die Pflegeberatung etwas?

Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist in der Regel kostenfrei. Sie wird von der Pflegekasse oder über Pflegestützpunkte angeboten.

Wie unterscheidet sich Pflegeberatung vom Beratungseinsatz?

Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist eine allgemeine, individuelle Beratung. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist ein eigener, regelmäßiger Termin für Personen, die Pflegegeld beziehen. Beides sind unterschiedliche Vorgänge.

Was ist ein Pflegestützpunkt?

Ein Pflegestützpunkt ist eine wohnortnahe, neutrale Anlaufstelle der Länder und Kassen, in der Pflegeberatung vor Ort stattfindet. Welche Stützpunkte es in Ihrer Nähe gibt, erfahren Sie in der Regel bei Ihrer Pflegekasse oder Ihrer Kommune.

Was ist ein Versorgungsplan?

Ein schriftliches Ergebnis der Pflegeberatung: Er hält fest, welche Hilfen und Leistungen besprochen wurden und welche Schritte in Frage kommen. Er ist keine Verpflichtung — Sie entscheiden eigenverantwortlich, was Sie davon umsetzen.

Ist die Pflegeberatung verpflichtend?

Nein, die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist freiwillig. Davon zu unterscheiden ist der Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI, der beim Bezug von Pflegegeld regelmäßig vorgesehen ist — dazu gibt es einen eigenen Beitrag.

Was macht Mein Pflegeplan mit der Pflegeberatung?

Nichts Automatisches. Mein Pflegeplan ist eine Verwaltungshilfe: Wir helfen beim Sortieren der Unterlagen und beim Vorbereiten der Fragen. Wir bewerten keine Ansprüche und vertreten niemanden gegenüber der Pflegekasse. Sie entscheiden eigenverantwortlich.

Pflegebett beantragen — Orientierung zu § 40 SGB XI

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Was ist ein Pflegebett?

Ein Pflegebett ist ein speziell ausgestattetes Bett — meist höhenverstellbar, oft mit verstellbarem Kopf- und Fußteil und Seitengittern. Es kann die Pflege zu Hause erleichtern und den Rücken der Pflegenden schonen. Es zählt in der Regel zu den Hilfsmitteln der Kranken- oder Pflegekasse.

Wer zahlt das Pflegebett — Pflegekasse oder Krankenkasse?

Das hängt vom Einzelfall ab. Bei ärztlich verordnetem medizinischem Bedarf ist oft die Krankenkasse zuständig (§ 33 SGB V); dient das Bett vor allem der häuslichen Pflege, kann es die Pflegekasse als Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI bereitstellen. Die Kassen stimmen sich in der Regel ab. Die zuständige Kasse entscheidet.

Brauche ich einen Pflegegrad für ein Pflegebett?

Nicht zwingend. Über die Krankenkasse ist ein Pflegebett bei ärztlicher Verordnung in der Regel auch ohne Pflegegrad möglich. Über die Pflegekasse (§ 40 SGB XI) sind in der Regel ein Pflegegrad und häusliche Pflege Voraussetzung. Die Kasse prüft die Voraussetzungen im Einzelfall.

Wie beantrage ich ein Pflegebett?

In der Regel spricht man mit dem Haus- oder Facharzt über eine Verordnung oder meldet den Bedarf direkt bei der Kranken- bzw. Pflegekasse. Die Kasse erläutert, welche Unterlagen sie benötigt und über welchen Vertragspartner die Lieferung läuft. Sie entscheiden, wann Sie den Bedarf anmelden.

Bekomme ich das Pflegebett geschenkt oder leihweise?

In der Regel wird ein Pflegebett leihweise bereitgestellt. Es bleibt Eigentum der Kasse oder ihres Vertragspartners und wird zurückgegeben, wenn es nicht mehr gebraucht wird. Ein Kauf ist in der Regel nicht nötig.

Fällt eine Zuzahlung an?

Bei Leihgaben fällt in der Regel keine Zuzahlung an. Wird ein Hilfsmittel gekauft, gelten gesetzliche Zuzahlungsregeln mit Höchstgrenzen. Ob und in welcher Höhe eine Zuzahlung anfällt, erläutert Ihre Kasse. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich von der Zuzahlung befreien lassen.

Wie schnell wird ein Pflegebett bereitgestellt?

Das hängt von der Kasse und dem Vertragspartner ab. Bei dringendem pflegerischem Bedarf geht es in der Regel zügig. Feste Fristen lassen sich nicht allgemein nennen; Ihre Kasse oder das Sanitätshaus kann den zeitlichen Rahmen einordnen.

Kann ich ein bestimmtes Modell wählen?

Die Kasse stellt in der Regel ein zweckmäßiges Standardmodell bereit. Besondere Wünsche darüber hinaus sind manchmal gegen Aufpreis möglich. Was im Einzelfall vorgesehen ist, erläutert die Kasse oder der Vertragspartner.

Was passiert mit dem Pflegebett, wenn es nicht mehr gebraucht wird?

Ein leihweise bereitgestelltes Pflegebett wird in der Regel wieder abgeholt, sobald es nicht mehr benötigt wird — etwa wenn sich die Pflegesituation ändert. Melden Sie sich dazu bei Ihrer Kasse oder dem Vertragspartner.

Was macht Mein Pflegeplan mit dem Pflegebett?

Nichts Automatisches. Mein Pflegeplan ist eine Verwaltungshilfe: Wir helfen beim Sortieren der Unterlagen und beim Vormerken der Schritte. Wir bewerten keine Ansprüche, reichen nichts ein und vertreten niemanden gegenüber der Kasse. Sie entscheiden eigenverantwortlich.

Pflegebox — Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 Abs. 2 SGB XI

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Ist eine Pflegebox wirklich kostenlos?

Im Rahmen der Pauschale von bis zu 42 € monatlich bleibt eine Pflegebox in der Regel ohne eigene Zuzahlung, weil der Anbieter direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Enthält die Box teurere oder zusätzliche Artikel über die Pauschale hinaus, kann eine Zuzahlung anfallen. Die Pflegekasse entscheidet über die Übernahme.

Wie hoch ist die monatliche Pauschale für die Pflegebox?

Die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beträgt in der Regel bis zu 42 € pro Person und Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Voraussetzung ist in der Regel mindestens Pflegegrad 1 und eine häusliche Pflegesituation. Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall.

Welche Artikel sind in einer Pflegebox enthalten?

Typische Verbrauchsartikel sind saugende Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen, Fingerlinge und Händedesinfektion. Viele Anbieter lassen die Zusammenstellung im Rahmen der Pauschale frei wählen. Welche Artikel übernommen werden, entscheidet die Pflegekasse. Die Beispiele dienen der Orientierung.

Ab welchem Pflegegrad gibt es die Pflegebox?

In der Regel ab Pflegegrad 1. Damit steht diese Leistung — anders als Pflegegeld oder Pflegesachleistung — bereits bei Pflegegrad 1 offen, sofern die Pflege zu Hause stattfindet. Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall. Bitte prüfen Sie Ihre Situation eigenverantwortlich.

Muss ich die Pflegebox beantragen?

In der Regel genügt ein formloser Antrag bei der Pflegekasse; bei einem Box-Service übernimmt der Anbieter die Formalitäten oft mit. Einmal freigegeben, läuft die Belieferung in der Regel monatlich weiter. Details erläutert Ihre Pflegekasse.

Kann ich den Anbieter wechseln oder die Box kündigen?

In der Regel ja — die Pflegehilfsmittel-Pauschale ist an die Person gebunden, nicht an einen bestimmten Anbieter. Die Kündigungs- und Wechselbedingungen legt der jeweilige Anbieter fest. Bitte prüfen Sie diese vor Vertragsschluss eigenverantwortlich.

Zählt die Pflegebox zum Entlastungsbetrag?

Nein, das sind getrennte Leistungen: Die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI) kommt zusätzlich zum Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI). Beide können in der Regel nebeneinander genutzt werden.

Was macht Mein Pflegeplan bei der Pflegebox?

Nichts Automatisches. Mein Pflegeplan ist eine Verwaltungshilfe: Wir helfen beim Sortieren der Unterlagen und beim Vormerken der Leistung. Wir bewerten keine Ansprüche, reichen nichts ein und vertreten niemanden gegenüber der Pflegekasse. Sie entscheiden eigenverantwortlich.

Pflegegeld — Höhe, Antrag und Auszahlung

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Wie hoch ist das Pflegegeld 2025?

Die gesetzlichen Höchstbeträge nach § 37 SGB XI betragen in der Regel monatlich: 347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3, 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5. Bei Pflegegrad 1 ist kein Pflegegeld vorgesehen. Über die konkrete Bewilligung entscheidet Ihre Pflegekasse.

Wer zahlt das Pflegegeld aus?

Das Pflegegeld zahlt die Pflegekasse — sie ist bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person angesiedelt. Ausgezahlt wird in der Regel monatlich an die pflegebedürftige Person selbst, nicht an die Pflegeperson. Die pflegebedürftige Person gibt es üblicherweise an die Menschen weiter, die sie pflegen.

Wer bekommt Pflegegeld — die pflegebedürftige Person oder die Angehörigen?

Anspruchsinhaberin ist die pflegebedürftige Person: Sie beantragt das Pflegegeld und erhält die Auszahlung. Pflegende Angehörige erhalten es in der Regel von ihr weitergegeben. Das unterscheidet das Pflegegeld von Leistungen, die direkt mit einem Pflegedienst abgerechnet werden.

Ab welchem Pflegegrad gibt es Pflegegeld?

Pflegegeld gibt es in der Regel ab Pflegegrad 2, wenn die Pflege zu Hause sichergestellt ist. Pflegegrad 1 öffnet andere Leistungen — zum Beispiel den Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Welche Leistungen bei welchem Pflegegrad in Frage kommen, zeigt die Leistungstabelle.

Kann man Pflegegeld und einen Pflegedienst kombinieren?

Ja — als Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Wird die Pflegesachleistung (bei Pflegegrad 2 in der Regel bis zu 796 €, bei Pflegegrad 3 bis zu 1.497 €, bei Pflegegrad 4 bis zu 1.859 €, bei Pflegegrad 5 bis zu 2.299 € monatlich) nur teilweise genutzt, wird das Pflegegeld anteilig gezahlt.

Wird das Pflegegeld auch im Urlaub oder bei Krankenhausaufenthalt weitergezahlt?

Bei einem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt wird das Pflegegeld in der Regel für die ersten vier Wochen weitergezahlt. Auch während einer Verhinderungspflege kann ein Teil des Pflegegelds weiterlaufen. Die Einzelheiten regelt die Pflegekasse im konkreten Fall.

Was passiert, wenn der Beratungseinsatz nicht abgerufen wird?

Der regelmäßige Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gehört zum Pflegegeld-Bezug. Wird er nicht abgerufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld in der Regel zunächst kürzen und bei wiederholtem Ausbleiben entziehen. Eine Erinnerung an den Termin hilft, das zu vermeiden.

Pflegegrad 2 — Leistungen im Überblick

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Welche Leistungen öffnet Pflegegrad 2?

Mit Pflegegrad 2 stehen in der Regel mehrere Leistungen nach SGB XI zur Verfügung: Pflegegeld (§ 37), Pflegesachleistung (§ 36), der Entlastungsbetrag (§ 45b), Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2) in der Regel bis zu 42 € im Monat sowie der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 39 + § 42). Über die konkrete Bewilligung entscheidet Ihre Pflegekasse.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?

Pflegegeld (§ 37 SGB XI) ist ein Geldbetrag bei selbst organisierter Pflege – bei Pflegegrad 2 in der Regel bis zu 347 € im Monat. Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) trägt Leistungen ambulanter Pflegedienste – in der Regel bis zu 796 € im Monat. Beide lassen sich auch kombinieren.

Was ist der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege?

Seit dem PUEG (in Kraft seit 1. Juli 2025) teilen sich Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) bei den Pflegegraden 2 bis 5 einen gemeinsamen Jahresbetrag von in der Regel bis zu 3.539 €. Die Aufteilung kann in der Regel frei gewählt werden.

Wofür ist der Entlastungsbetrag gedacht?

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt in der Regel bis zu 131 € im Monat und kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden. Er steht grundsätzlich ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Über die Verwendung entscheiden Sie eigenverantwortlich.

Was passiert, wenn sich der Pflegebedarf ändert?

Wenn sich die Situation verändert, kann bei der Pflegekasse ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden. Die Pflegekasse beauftragt dann in der Regel erneut den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung. Sie entscheiden eigenverantwortlich, ob und wann Sie das anstoßen.

Pflegegrad 2 oder 3 — die Leistungen im Vergleich

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Welcher Pflegegrad bringt mehr Leistungen — 2 oder 3?

Pflegegrad 3 ist in der Regel mit höheren Höchstbeträgen verbunden als Pflegegrad 2, zum Beispiel beim Pflegegeld (§ 37 SGB XI) und bei der Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI). Die Tabelle auf dieser Seite zeigt beide Grade nebeneinander. Über die Einstufung entscheidet die Pflegekasse auf Grundlage der Begutachtung.

Sind die Leistungsarten bei Pflegegrad 2 und 3 unterschiedlich?

Nein, die Leistungsarten sind in der Regel dieselben – Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie die Wohnraumanpassung. Unterschiedlich sind vor allem die Höchstbeträge der nach Pflegegrad gestaffelten Leistungen.

Kann ich von Pflegegrad 2 auf 3 höhergestuft werden?

Wenn sich der Pflegebedarf erhöht, kann bei der Pflegekasse ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden. Die Pflegekasse beauftragt dann in der Regel erneut den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung. Sie entscheiden eigenverantwortlich, ob und wann Sie das anstoßen.

Worin unterscheidet sich der Unterstützungsbedarf bei Pflegegrad 2 und 3?

Nach § 15 SGB XI steht Pflegegrad 2 für eine erhebliche und Pflegegrad 3 für eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Maßgeblich ist, wie selbstständig der Alltag in den sechs begutachteten Lebensbereichen gelingt. Die Einstufung nimmt die Pflegekasse auf Grundlage der Begutachtung vor.

Ab wann gilt der höhere Betrag nach einer Höherstufung?

In der Regel ab dem Monat, in dem der Höherstufungsantrag bei der Pflegekasse eingegangen ist — auch wenn der neue Bescheid später ausgestellt wird. Das Antragsdatum ist daher wichtig zu dokumentieren.

Was kann ich tun, wenn ich unsicher bin, ob die Einstufung passt?

Sie können das Gutachten bei der Pflegekasse anfordern, um die Entscheidung nachzuvollziehen, und in der Regel innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch einlegen. Ein eigener Beitrag erklärt den Ablauf. Sie entscheiden eigenverantwortlich.

Pflegegrad 3 — Leistungen im Überblick

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Welche Leistungen öffnet Pflegegrad 3?

Mit Pflegegrad 3 stehen in der Regel mehrere Leistungen nach SGB XI zur Verfügung: Pflegegeld (§ 37), Pflegesachleistung (§ 36), der Entlastungsbetrag (§ 45b), Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2) in der Regel bis zu 42 € im Monat sowie der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 39 + § 42). Über die konkrete Bewilligung entscheidet Ihre Pflegekasse.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?

Pflegegeld (§ 37 SGB XI) ist ein Geldbetrag bei selbst organisierter Pflege – bei Pflegegrad 3 in der Regel bis zu 599 € im Monat. Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) trägt Leistungen ambulanter Pflegedienste – in der Regel bis zu 1.497 € im Monat. Beide lassen sich auch kombinieren.

Was ist der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege?

Seit dem PUEG (in Kraft seit 1. Juli 2025) teilen sich Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) bei den Pflegegraden 2 bis 5 einen gemeinsamen Jahresbetrag von in der Regel bis zu 3.539 €. Die Aufteilung kann in der Regel frei gewählt werden.

Wofür ist der Entlastungsbetrag gedacht?

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt in der Regel bis zu 131 € im Monat und kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden. Er steht grundsätzlich ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Über die Verwendung entscheiden Sie eigenverantwortlich.

Was passiert, wenn sich der Pflegebedarf ändert?

Wenn sich die Situation verändert, kann bei der Pflegekasse ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden. Die Pflegekasse beauftragt dann in der Regel erneut den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung. Sie entscheiden eigenverantwortlich, ob und wann Sie das anstoßen.

Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt zur Orientierung

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Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

In der Regel in vier Schritten: Sie stellen einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse, bereiten Unterlagen vor, der Medizinische Dienst begutachtet – meist zu Hause – und die Pflegekasse sendet einen schriftlichen Bescheid. Jeder Schritt ist auf dieser Seite einzeln erklärt. Die Angaben dienen der Orientierung.

Bei wem stelle ich den Antrag auf Pflegegrad?

Zuständig ist die Pflegekasse, die in der Regel an die Krankenkasse der pflegebedürftigen Person angeschlossen ist. Ein formloser Antrag per Telefon, Brief oder Online-Formular reicht.

Wer darf den Antrag auf Pflegegrad stellen?

Die versicherte Person selbst – oder eine Person, die sie dazu bevollmächtigt hat, zum Beispiel ein Angehöriger mit Vollmacht oder eine rechtliche Betreuerin. Wichtig ist, dass die Pflegekasse von der Vollmacht weiß. Bitte prüfen Sie selbst, welche Form Ihre Pflegekasse dafür wünscht.

Was kostet der Antrag auf einen Pflegegrad?

Der Antrag bei der Pflegekasse und die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst sind für Versicherte in der Regel kostenfrei. Durch die Antragstellung selbst entstehen keine Gebühren.

Welche Pflegegrade gibt es?

Fünf Stufen: von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung). Die Einstufung nimmt die Pflegekasse auf Grundlage der Begutachtung vor.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Pflegegradantrags?

In der Regel entscheidet die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang. Je nach Aufkommen und Begutachtungstermin kann es auch länger dauern.

Welche Fristen gelten beim Pflegegrad-Antrag?

Der Zeitrahmen von 25 Arbeitstagen für die Entscheidung ist eine Orientierungsgröße – in der Regel hält die Pflegekasse ihn ein. Eine förmliche Frist gilt dagegen beim Widerspruch: in der Regel ein Monat nach Zustellung des Bescheids. Bitte prüfen Sie die Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem Bescheid selbst.

Kann der Pflegegrad rückwirkend gelten?

Ja, Leistungen können in der Regel ab dem Monat des Antragseingangs gezahlt werden, auch wenn der Bescheid später ausgestellt wird. Das Datum des Antrags ist daher wichtig zu dokumentieren.

Wie hoch ist das Pflegegeld bei den verschiedenen Pflegegraden?

Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI beträgt in der Regel monatlich 347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3, 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5. Bei Pflegegrad 1 ist kein Pflegegeld vorgesehen. Über die konkrete Bewilligung entscheidet Ihre Pflegekasse.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe und Pflegegrad?

Die früheren drei Pflegestufen wurden zum 1. Januar 2017 durch fünf Pflegegrade abgelöst. Wer heute erstmals Leistungen der Pflegeversicherung beantragt, beantragt einen Pflegegrad – der Begriff Pflegestufe wird nur noch umgangssprachlich verwendet.

Wer ist der Medizinische Dienst?

Der Medizinische Dienst (MD, früher MDK) ist eine unabhängige Stelle. Er bildet sich im Auftrag der Pflegekasse einen Eindruck vom Unterstützungsbedarf und gibt dazu ein Gutachten ab.

Wie bereite ich mich auf die Begutachtung vor?

Hilfreich sind ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen, aktuelle Arztberichte, eine Medikamentenliste und Notizen dazu, wobei im Alltag Unterstützung nötig ist. Eine Vertrauensperson kann beim Termin in der Regel dabei sein. Sie entscheiden, was Sie zeigen möchten.

Gilt der Ablauf auch für privat Versicherte?

Im Grundsatz ja: Privat pflegepflichtversicherte Personen stellen den Antrag bei ihrem Versicherungsunternehmen. Die Begutachtung übernimmt dort in der Regel Medicproof. Ablauf und Einstufung folgen denselben Regeln des SGB XI.

Kann ich einen höheren Pflegegrad beantragen, wenn sich der Unterstützungsbedarf verändert?

Ja, ein Antrag auf Höherstufung ist in der Regel jederzeit möglich – formlos bei der Pflegekasse, wie beim Erstantrag. Es folgt erneut eine Begutachtung. Ein Pflegetagebuch kann die Veränderung nachvollziehbar machen.

Was mache ich, wenn ich mit dem Bescheid nicht einverstanden bin?

Sie können in der Regel innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Mein Pflegeplan stellt eine Vorlage zur Orientierung bereit – Sie entscheiden eigenverantwortlich.

Pflegehilfsmittel — Orientierung zu § 40 Abs. 2 SGB XI

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Welche Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse uebernommen?

Die Pflegekasse kann Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 Abs. 2 SGB XI mit einer monatlichen Pauschale von bis zu 42 € bezuschussen. Typische Artikel sind saugende Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen und Händedesinfektionsmittel. Die Pflegekasse entscheidet über die Bewilligung im Einzelfall. Die hier genannten Beispiele dienen der Orientierung.

Wie hoch ist die monatliche Pauschale fuer Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach Paragraph 40 SGB XI?

Die monatliche Pauschale beträgt in der Regel bis zu 42 € pro Person. Voraussetzung ist nach § 40 Abs. 2 SGB XI in der Regel mindestens Pflegegrad 1 und eine häusliche Pflegesituation. Die Pflegekasse entscheidet über die Auszahlung und erläutert die genauen Bedingungen auf Wunsch.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch und zum Gebrauch?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI) sind Artikel, die regelmäßig aufgebraucht werden — etwa Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen. Pflegehilfsmittel zum Gebrauch (§ 40 Abs. 1 SGB XI) sind langlebige Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollator oder Hausnotruf. Für die beiden Gruppen gelten in der Regel unterschiedliche Bezugswege und Abrechnungsformen.

Habe ich schon bei Pflegegrad 1 Anspruch?

In der Regel setzt § 40 Abs. 2 SGB XI mindestens Pflegegrad 1 und eine häusliche Pflegesituation voraus. Damit unterscheidet sich diese Leistung von anderen Leistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistung, die in der Regel erst ab Pflegegrad 2 gewährt werden. Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall. Bitte prüfen Sie Ihre Situation eigenverantwortlich.

Wie funktioniert ein Pflegebox-Service mit Direktabrechnung?

Ein Pflegebox-Anbieter rechnet die monatliche Pauschale in der Regel direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie stellen die gewünschten Verbrauchsartikel im Rahmen der Pauschale zusammen und erhalten in der Regel eine monatliche Lieferung. Bitte prüfen Sie die Konditionen verschiedener Anbieter eigenverantwortlich; die Pflegekasse erläutert auf Wunsch, was sie für die Direktabrechnung benötigt.

Muss ich die Pauschale für Pflegehilfsmittel beantragen?

In der Regel genügt ein formloser Antrag bei der Pflegekasse; bei einem Pflegebox-Service übernimmt der Anbieter die Formalitäten oft mit. Einmal bewilligt, läuft die Pauschale in der Regel monatlich weiter. Details erläutert Ihre Pflegekasse.

Kann ich die Pauschale rückwirkend für vergangene Monate nutzen?

Eine rückwirkende Auszahlung für Monate ohne Belege ist in der Regel nicht vorgesehen — nicht genutzte Monatsbeträge verfallen. Umso hilfreicher ist ein fester Bezugsweg, damit die Pauschale jeden Monat in Ruhe genutzt werden kann.

Zählt die Pauschale zum Entlastungsbetrag?

Nein, das sind getrennte Leistungen: Die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI) kommt zusätzlich zum Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI). Beide können in der Regel nebeneinander genutzt werden.

Gibt es die Pauschale auch im Pflegeheim?

In der Regel nein: Die Pauschale setzt eine häusliche Pflegesituation voraus. Bei vollstationärer Pflege stellt in der Regel die Einrichtung die nötigen Verbrauchsartikel. Bitte klären Sie Einzelfragen mit Ihrer Pflegekasse.

Was macht Mein Pflegeplan mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch?

Nichts Automatisches. Mein Pflegeplan ist eine Verwaltungshilfe: Wir helfen beim Sortieren der Belege und beim Vormerken der Leistung. Wir bewerten keine Ansprüche, reichen nichts ein und vertreten niemanden gegenüber der Pflegekasse. Sie entscheiden eigenverantwortlich.

Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 1 — Orientierung zu § 40 Abs. 2 SGB XI

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Welche Pflegehilfsmittel gibt es bei Pflegegrad 1?

Schon bei Pflegegrad 1 kann die Pflegekasse Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 Abs. 2 SGB XI mit bis zu 42 € monatlich übernehmen — etwa Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Mundschutz oder Händedesinfektion. Voraussetzung ist in der Regel eine häusliche Pflege. Die Pflegekasse entscheidet über die Übernahme. Die Beispiele dienen der Orientierung.

Wie hoch ist die Pflegehilfsmittel-Pauschale bei Pflegegrad 1?

Die Pauschale beträgt in der Regel bis zu 42 € pro Monat und Person — bei Pflegegrad 1 in gleicher Höhe wie bei höheren Pflegegraden. Voraussetzung ist in der Regel eine häusliche Pflegesituation. Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall.

Bekomme ich bei Pflegegrad 1 auch Pflegegeld?

In der Regel nein: Pflegegeld und Pflegesachleistung werden in der Regel erst ab Pflegegrad 2 gewährt. Bei Pflegegrad 1 stehen dafür andere Leistungen offen, etwa die Pflegehilfsmittel-Pauschale, der Entlastungsbetrag, die Wohnumfeldverbesserung und die Pflegeberatung. Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall.

Welche weiteren Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?

Neben der Pflegehilfsmittel-Pauschale kommen bei Pflegegrad 1 in der Regel der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI), Zuschüsse zur Wohnumfeldverbesserung (§ 40 Abs. 4 SGB XI) und die Pflegeberatung in Frage. Ob eine Leistung im Einzelfall passt, entscheidet die Pflegekasse. Die Aufzählung dient der Orientierung.

Muss ich die Pauschale bei Pflegegrad 1 beantragen?

In der Regel genügt ein formloser Antrag bei der Pflegekasse; bei einem Box-Service übernimmt der Anbieter die Formalitäten oft mit. Einmal freigegeben, läuft die Pauschale in der Regel monatlich weiter. Details erläutert Ihre Pflegekasse.

Gilt die Pauschale auch, wenn ich im Pflegeheim lebe?

In der Regel nein: Die Verbrauchs-Pauschale setzt eine häusliche Pflegesituation voraus. Bei vollstationärer Pflege stellt in der Regel die Einrichtung die nötigen Verbrauchsartikel. Bitte klären Sie Einzelfragen mit Ihrer Pflegekasse.

Was macht Mein Pflegeplan bei Pflegegrad 1?

Nichts Automatisches. Mein Pflegeplan ist eine Verwaltungshilfe: Wir helfen beim Sortieren der Unterlagen und beim Vormerken der Leistungen. Wir bewerten keine Ansprüche, reichen nichts ein und vertreten niemanden gegenüber der Pflegekasse. Sie entscheiden eigenverantwortlich.

Pflegeleistungen in der Tabelle — Pflegegrad 1 bis 5 im Überblick

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Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 öffnet in der Regel den Entlastungsbetrag (§ 45b) von bis zu 131 € im Monat, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2) von bis zu 42 € im Monat, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4) und den Wohngruppenzuschlag (§ 38a). Pflegegeld und Pflegesachleistung sind erst ab Pflegegrad 2 vorgesehen.

Gibt es noch Pflegestufen — und wo ist die Pflegestufen-Tabelle?

Die Pflegestufen 1 bis 3 wurden zum 1. Januar 2017 durch die fünf Pflegegrade ersetzt. Eine aktuelle Pflegestufen-Tabelle gibt es deshalb nicht mehr — die Tabelle auf dieser Seite zeigt die heutigen Pflegegrade. Wer noch in Pflegestufen denkt, findet den Umstieg im Beitrag zum Pflegestufe-Antrag erklärt.

Werden die Beträge aus der Tabelle automatisch ausgezahlt?

Nein. Die Tabelle zeigt gesetzliche Höchstwerte. Die Leistungen werden in der Regel bei der Pflegekasse beantragt oder mit anerkannten Anbietern abgerechnet — je nach Leistung unterschiedlich. Über die konkrete Bewilligung entscheidet Ihre Pflegekasse im Einzelfall.

Kann man mehrere Leistungen aus der Tabelle gleichzeitig nutzen?

In vielen Fällen ja: Der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und der gemeinsame Jahresbetrag bestehen in der Regel nebeneinander. Pflegegeld und Pflegesachleistung lassen sich als Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) anteilig verbinden. Tages- und Nachtpflege kommt zusätzlich in Frage.

Was gilt bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim?

Für die vollstationäre Pflege gelten eigene Leistungsbeträge nach § 43 SGB XI, die diese Tabelle bewusst nicht abbildet — sie zeigt die Leistungen bei häuslicher und teilstationärer Pflege. Die Pflegekasse informiert in der Regel über die stationären Beträge und Zuschläge.

Pflegestufe beantragen – heute heißt das Pflegegrad

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Wie beantrage ich eine Pflegestufe?

Pflegestufen gibt es seit dem 1. Januar 2017 nicht mehr — beantragt wird heute ein Pflegegrad. Der Weg ist einfach: ein formloser Antrag bei der Pflegekasse (telefonisch, schriftlich oder online), danach folgen Begutachtung und Bescheid. Die Schritte sind im Beitrag „Pflegegrad beantragen" einzeln erklärt.

Welcher Pflegegrad entspricht meiner früheren Pflegestufe?

Bei der Umstellung 2017 wurde in der Regel übergeleitet: Pflegestufe 1 wurde zu Pflegegrad 2, Pflegestufe 2 zu Pflegegrad 3, Pflegestufe 3 zu Pflegegrad 4. Lag zusätzlich eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz vor, wurde jeweils ein Grad höher übergeleitet. Ihr damaliger Überleitungsbescheid nennt die Einstufung.

Musste der alte Pflegestufen-Bescheid neu beantragt werden?

Nein. Die Überleitung 2017 geschah in der Regel automatisch und mit Bestandsschutz — niemand wurde durch die Umstellung schlechter gestellt. Ein neuer Antrag ist nur nötig, wenn sich der Unterstützungsbedarf verändert und eine Höherstufung in Frage kommt.

Was hat sich mit den Pflegegraden inhaltlich geändert?

Der Maßstab der Begutachtung: Statt des früheren Zeitaufwands für die Pflege zählt seit 2017, wie selbstständig der Alltag gelingt. Dadurch werden auch kognitive Einschränkungen — etwa bei Demenz — gleichwertig berücksichtigt, nicht nur körperliche.

Gibt es heute noch Pflegestufen?

Nein. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz wurden die drei Pflegestufen zum 1. Januar 2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt. Wer heute einen Antrag stellt, beantragt einen Pflegegrad.

Wurden alte Pflegestufen automatisch in Pflegegrade umgewandelt?

Ja, die Pflegekassen haben bestehende Pflegestufen in der Regel ohne neuen Antrag in Pflegegrade überführt. Eine erneute Begutachtung war für diese Überleitung in der Regel nicht erforderlich.

Wie heißt der Antrag heute?

Der Antrag heißt heute „Antrag auf Feststellung des Pflegegrades". Er wird in der Regel bei der Pflegekasse gestellt, die an die Krankenkasse der pflegebedürftigen Person angeschlossen ist.

Wie viele Pflegegrade gibt es?

Es gibt fünf Pflegegrade. Sie reichen von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung). Über die Einstufung entscheidet die Pflegekasse auf Basis eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes.

Wer entscheidet über den Pflegegrad?

Die Pflegekasse entscheidet auf Grundlage eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes (MD). Sie sendet das Ergebnis als schriftlichen Bescheid – in der Regel innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Bearbeitungszeit.

Pflegetagebuch vorbereiten – Alltag ruhig und konkret dokumentieren

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Wie lange soll ich das Pflegetagebuch führen?

In der Regel reichen ein bis zwei Wochen. Der Zeitraum sollte einen typischen Alltag abdecken – keine Urlaubs- oder Ausnahmewoche.

Muss ich jeden Tag etwas eintragen?

Nein. Es geht um typische Situationen, nicht um Vollständigkeit. Kurze Stichpunkte reichen.

Welche Bereiche sind wichtig?

Mobilität, Selbstversorgung, Verhalten und Kommunikation, soziale Teilhabe sowie Umgang mit Medikamenten sind in der Regel hilfreich. Sie entscheiden selbst, was zutrifft.

Ist das Pflegetagebuch ein offizielles Dokument?

Nein. Es ist eine Vorbereitungshilfe für Sie. Der Medizinische Dienst nimmt es in der Regel nicht zu den Akten, kann aber beim Termin darauf Bezug nehmen.

Wie führe ich ein Pflegetagebuch für die Begutachtung?

In der Regel so: ein bis zwei typische Wochen wählen, morgens und abends kurze Stichpunkte zu Unterstützungssituationen notieren — etwa Aufstehen, Waschen, Essen, Medikamente, Begleitung — und das Tagebuch zum Begutachtungstermin bereitlegen. Es geht darum, den tatsächlichen Alltag nachvollziehbar zu machen, nicht um ein bestimmtes Ergebnis.

Wer darf das Pflegetagebuch führen?

Jede Person, die den Alltag miterlebt — in der Regel die pflegende Angehörige oder die pflegebedürftige Person selbst, gern auch gemeinsam. Wichtig ist, dass die Notizen den tatsächlichen Alltag wiedergeben.

Gibt es eine Vorlage für das Pflegetagebuch?

Viele Pflegekassen stellen Vorlagen bereit; auch ein einfaches Heft genügt. Mein Pflegeplan bietet ein digitales Pflegetagebuch, mit dem Sie Notizen sammeln und als Übersicht exportieren können — Sie entscheiden, was Sie davon verwenden.

Hilft das Pflegetagebuch auch beim Widerspruch?

Es kann als eigene Alltagsdokumentation einer Widerspruchsbegründung beigefügt werden — Sie entscheiden eigenverantwortlich, ob und was Sie einreichen. Mein Pflegeplan bewertet keine Unterlagen und formuliert keine Argumente.

Pflegezeit — Orientierung zum Pflegezeitgesetz

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Was ist Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz?

Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) ist eine arbeitsrechtliche Freistellungsregelung für Beschäftigte, die einen nahen Angehörigen pflegen. § 2 PflegeZG regelt die kurzzeitige Arbeitsverhinderung in akuten Situationen — bis zu 10 Arbeitstage —, § 3 PflegeZG die längerfristige Pflegezeit von bis zu 6 Monaten in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Über die konkrete Freistellung entscheidet in der Regel der Arbeitgeber gemeinsam mit Ihnen; über die Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI sowie über das Pflegeunterstützungsgeld entscheidet die Pflegekasse.

Was ist der Unterschied zwischen § 2 und § 3 PflegeZG?

§ 2 PflegeZG regelt die kurzzeitige Arbeitsverhinderung für akute Pflegesituationen — in der Regel bis zu 10 Arbeitstage, unabhängig von der Betriebsgröße, mit unverzüglicher Information des Arbeitgebers. § 3 PflegeZG regelt die längerfristige Pflegezeit von bis zu 6 Monaten, die in der Regel nur in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten möglich ist, mit Ankündigung in Textform und gesetzlicher Vorlaufzeit vor Beginn.

Wer entscheidet über die Freistellung?

Über die konkrete Ausgestaltung der Freistellung (Vollfreistellung, Teilfreistellung, Stundenumfang) wird in der Regel zwischen Beschäftigtem und Arbeitgeber vereinbart; bei einer teilweisen Freistellung hat der Arbeitgeber den Wünschen in der Regel zu entsprechen, soweit keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Über die Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI — eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme — entscheidet die Pflegekasse. Bitte prüfen Sie Ihre Situation eigenverantwortlich oder mit Ihrer Personalabteilung.

Was ist Pflegeunterstützungsgeld?

Während einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG (bis zu 10 Arbeitstage) kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Pflegekasse — nicht der Arbeitgeber — zahlt diese Leistung. Über die Bewilligung entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegezeit und Familienpflegezeit?

Die Pflegezeit nach § 3 PflegeZG ermöglicht eine Freistellung von bis zu 6 Monaten. Die Familienpflegezeit ist in einem eigenen Gesetz geregelt (Familienpflegezeitgesetz, FPfZG) und sieht eine teilweise Freistellung mit längerer Dauer vor. Beide Regelungen können kombiniert werden; die genauen Voraussetzungen erläutert in der Regel die Personalabteilung oder eine spezialisierte Beratungsstelle.

Was macht Mein Pflegeplan mit der Pflegezeit?

Nichts Automatisches. Mein Pflegeplan ist eine Verwaltungshilfe: Wir helfen beim Sortieren der Unterlagen und beim Vormerken der Schritte. Wir bewerten keine arbeitsrechtlichen Ansprüche, reichen keinen Freistellungsantrag bei Ihrem Arbeitgeber ein und vertreten niemanden gegenüber dem Arbeitgeber. Sie entscheiden eigenverantwortlich.

Rollstuhlrampe-Zuschuss der Pflegekasse — Orientierung zu § 40 Abs. 4 SGB XI

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Wird eine Rollstuhlrampe von der Pflegekasse bezuschusst?

Eine fest installierte Rollstuhlrampe kann als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit bis zu 4.180 € je Maßnahme bezuschusst werden. Ob sie im Einzelfall anerkannt wird, entscheidet die Pflegekasse. Voraussetzung ist in der Regel mindestens Pflegegrad 1 und eine häusliche Pflegesituation. Die Angaben dienen der Orientierung.

Wie hoch ist der Zuschuss für eine Rampe?

Der Zuschuss beträgt in der Regel bis zu 4.180 € je Maßnahme. Das ist ein Zuschuss, nicht zwingend eine volle Kostenübernahme — liegen die Kosten darüber, ist der Restbetrag in der Regel selbst zu tragen. Die Pflegekasse entscheidet über die Höhe im Einzelfall.

Gilt das auch für eine mobile Rampe?

Eine fest installierte Rampe wird in der Regel als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI eingeordnet. Eine lose, mobile Rampe kann dagegen eher als Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 1 SGB XI gelten und läuft über einen anderen Weg. Welcher Weg im Einzelfall zutrifft, klärt die Pflegekasse.

Ab welchem Pflegegrad gibt es den Zuschuss?

In der Regel ab Pflegegrad 1. Damit steht die Wohnumfeldverbesserung nach § 40 Abs. 4 SGB XI — anders als Pflegegeld oder Pflegesachleistung — bereits bei Pflegegrad 1 offen. Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall. Bitte prüfen Sie Ihre Situation eigenverantwortlich.

Muss ich den Antrag vor dem Einbau stellen?

In der Regel ja. Der Antrag wird üblicherweise vor der Beauftragung gestellt und die Entscheidung der Pflegekasse abgewartet. Wird die Rampe zuerst eingebaut und erst danach ein Antrag gestellt, ist ein Zuschuss in der Regel nicht mehr möglich. Ein Kostenvoranschlag gehört üblicherweise zum Antrag.

Wir sind mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt — ändert das den Betrag?

Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen in einer gemeinsamen Wohnung, können die Zuschüsse für eine gemeinsame Maßnahme in der Regel zusammengelegt werden. Für den einzelnen Anspruch bleibt es bei bis zu 4.180 €. Die genauen Obergrenzen erläutert die Pflegekasse im Einzelfall.

Was macht Mein Pflegeplan beim Rampen-Zuschuss?

Nichts Automatisches. Mein Pflegeplan ist eine Verwaltungshilfe: Wir helfen beim Sortieren der Unterlagen und beim Vormerken der Schritte. Wir bewerten keine Ansprüche, reichen nichts ein und vertreten niemanden gegenüber der Pflegekasse. Sie entscheiden eigenverantwortlich.

Was ist das SGB XI? — Orientierung für Mein Pflegeplan

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Was ist das SGB XI in einem Satz?

Das SGB XI ist das deutsche Gesetz zur sozialen Pflegeversicherung. Den genauen Wortlaut finden Sie auf gesetze-im-internet.de unter sgb_11.

Wo finde ich den genauen Wortlaut der Paragraphen?

Der amtliche, verbindliche Wortlaut steht auf gesetze-im-internet.de unter sgb_11. Diese Seite ersetzt den Gesetzestext nicht. Bei Fragen zum Wortlaut bitte den Gesetzestext heranziehen oder bei Ihrer Pflegekasse nachfragen.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegeversicherung und Krankenversicherung?

Die Krankenversicherung (SGB V) ist für die Behandlung von Krankheiten zuständig, die Pflegeversicherung (SGB XI) für Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit im Alltag. Organisatorisch ist die Pflegekasse in der Regel bei der Krankenkasse angesiedelt — Anträge zur Pflege richten sich an die Pflegekasse.

Welche Rolle spielt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse ist die Trägerin der sozialen Pflegeversicherung. Sie nimmt Anträge entgegen, beauftragt die Begutachtung, entscheidet über Bewilligungen und zahlt Leistungen aus. Bei Fragen zu Ihrem konkreten Fall ist sie in der Regel die erste Ansprechpartnerin.

Welche Rolle spielt der Medizinische Dienst?

Der Medizinische Dienst (MD) ist eine unabhängige Stelle, die im Auftrag der Pflegekasse den Unterstützungsbedarf begutachtet und ein Gutachten erstellt. Die Entscheidung über den Pflegegrad trifft anschließend die Pflegekasse auf dieser Grundlage.

Gilt das SGB XI auch für privat Versicherte?

Privat Krankenversicherte haben eine private Pflegepflichtversicherung, die denselben Grundsätzen folgt. Der Antrag läuft dort in der Regel über das Versicherungsunternehmen; die Begutachtung übernimmt in der Regel Medicproof. Einstufung und Leistungsrahmen orientieren sich am SGB XI.

Bewertet diese Seite meinen konkreten Fall?

Nein. Mein Pflegeplan ist eine Verwaltungshilfe – wir bewerten keine Bescheide, sagen keinen Pflegegrad voraus und treten gegenüber Ihrer Pflegekasse nicht in Ihrem Namen auf. Sie entscheiden eigenverantwortlich.

Was tut Mein Pflegeplan im Verhältnis zum SGB XI?

Mein Pflegeplan ist eine Verwaltungshilfe. Wir helfen beim Sortieren von Unterlagen, beim Erinnern an Termine und beim Vorbereiten von Vorlagen. Wir bewerten keine Bescheide, sagen keinen Pflegegrad voraus und treten gegenüber Ihrer Pflegekasse nicht in Ihrem Namen auf. Sie entscheiden eigenverantwortlich.

Tagespflege — Orientierung zu § 41 SGB XI

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Was ist Tagespflege und wie wird sie finanziert?

Tagespflege nach § 41 SGB XI ist teilstationär: Betreuung tagsüber in einer Einrichtung, abends wieder zu Hause. Finanziert wird sie über einen eigenen, nach Pflegegrad gestaffelten Leistungsbetrag der Pflegeversicherung, der in der Regel nicht auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung angerechnet wird; Unterkunft und Verpflegung tragen Sie in der Regel selbst. Über die Höhe informiert Ihre Pflegekasse.

Was bedeutet Tagespflege?

Tagespflege nach § 41 SGB XI ist eine teilstationäre Pflege: Die pflegebedürftige Person wird tagsüber in einer Einrichtung betreut und ist abends wieder zu Hause. Sie kann die häusliche Pflege ergänzen, wenn diese allein nicht ausreicht. Über die Bewilligung entscheidet die Pflegekasse.

Was ist der Unterschied zwischen Tagespflege und Kurzzeitpflege?

Tagespflege (§ 41 SGB XI) ist teilstationär: tagsüber Betreuung in einer Einrichtung, abends zu Hause. Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) ist eine vorübergehende vollstationäre Unterbringung über mehrere Tage oder Wochen am Stück. Welche Form passt, hängt von der jeweiligen Situation ab.

Wird Tagespflege auf das Pflegegeld angerechnet?

In der Regel nicht. Tagespflege hat einen eigenen teilstationären Leistungsbetrag und kann zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistung genutzt werden, ohne dass diese gekürzt werden. Die genaue Zusammensetzung im Einzelfall erläutert die Pflegekasse.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

In der Regel setzt § 41 SGB XI mindestens Pflegegrad 2 voraus und dass die häusliche Pflege ergänzt oder teilweise ersetzt werden soll. Die Pflegekasse entscheidet über die Voraussetzungen im Einzelfall.

Gehört die Fahrt zur Tagespflege dazu?

Die Beförderung zwischen Wohnung und Tagespflegeeinrichtung gehört in der Regel zur teilstationären Leistung nach § 41 SGB XI. Wie das im Einzelnen organisiert und abgerechnet wird, erläutert die Einrichtung oder die Pflegekasse.

Was macht Mein Pflegeplan mit der Tagespflege?

Nichts Automatisches. Mein Pflegeplan ist eine Verwaltungshilfe: Wir helfen beim Sortieren der Unterlagen und beim Vormerken der Leistung. Wir bewerten keine Ansprüche, reichen nichts ein und vertreten niemanden gegenüber der Pflegekasse. Sie entscheiden eigenverantwortlich.

Treppenlift-Zuschuss der Pflegekasse — Orientierung zu § 40 Abs. 4 SGB XI

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Wird ein Treppenlift von der Pflegekasse bezuschusst?

Ein fest eingebauter Treppenlift kann als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit bis zu 4.180 € je Maßnahme bezuschusst werden. Ob er im Einzelfall anerkannt wird, entscheidet die Pflegekasse. Voraussetzung ist in der Regel mindestens Pflegegrad 1 und eine häusliche Pflegesituation. Die Angaben dienen der Orientierung.

Wie hoch ist der Zuschuss für einen Treppenlift?

Der Zuschuss beträgt in der Regel bis zu 4.180 € je Maßnahme. Das ist ein Zuschuss, nicht zwingend eine volle Kostenübernahme — liegen die Kosten darüber, ist der Restbetrag in der Regel selbst zu tragen. Die Pflegekasse entscheidet über die Höhe im Einzelfall.

Ab welchem Pflegegrad gibt es den Zuschuss?

In der Regel ab Pflegegrad 1. Damit steht die Wohnumfeldverbesserung nach § 40 Abs. 4 SGB XI — anders als Pflegegeld oder Pflegesachleistung — bereits bei Pflegegrad 1 offen. Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall. Bitte prüfen Sie Ihre Situation eigenverantwortlich.

Muss ich den Antrag vor dem Einbau stellen?

In der Regel ja. Der Antrag wird üblicherweise vor der Beauftragung gestellt und die Entscheidung der Pflegekasse abgewartet. Wird der Treppenlift zuerst eingebaut und erst danach ein Antrag gestellt, ist ein Zuschuss in der Regel nicht mehr möglich. Ein Kostenvoranschlag gehört üblicherweise zum Antrag.

Was ist der Unterschied zwischen einem festen Treppenlift und einer mobilen Treppensteighilfe?

Ein fest eingebauter Treppenlift kann eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI sein. Eine mobile Treppensteighilfe wird dagegen in der Regel als Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 1 SGB XI eingeordnet und läuft über einen anderen Weg. Welcher Weg im Einzelfall zutrifft, klärt die Pflegekasse.

Wir sind mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt — ändert das den Betrag?

Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen in einer gemeinsamen Wohnung, können die Zuschüsse für eine gemeinsame Maßnahme in der Regel zusammengelegt werden. Für den einzelnen Anspruch bleibt es bei bis zu 4.180 €. Die genauen Obergrenzen erläutert die Pflegekasse im Einzelfall.

Kann ich den Zuschuss für weitere Umbauten später erneut nutzen?

Der Zuschuss bezieht sich in der Regel auf eine Maßnahme. Verändert sich die Pflegesituation später wesentlich, kann eine erneute wohnumfeldverbessernde Maßnahme in Frage kommen. Ob ein weiterer Zuschuss möglich ist, entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall.

Was macht Mein Pflegeplan beim Treppenlift-Zuschuss?

Nichts Automatisches. Mein Pflegeplan ist eine Verwaltungshilfe: Wir helfen beim Sortieren der Unterlagen und beim Vormerken der Schritte. Wir bewerten keine Ansprüche, reichen nichts ein und vertreten niemanden gegenüber der Pflegekasse. Sie entscheiden eigenverantwortlich.

Türverbreiterung — Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI

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Wird eine Türverbreiterung von der Pflegekasse bezuschusst?

Eine Türverbreiterung kann als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit bis zu 4.180 € je Maßnahme bezuschusst werden. Ob sie im Einzelfall anerkannt wird, entscheidet die Pflegekasse. Voraussetzung ist in der Regel mindestens Pflegegrad 1 und eine häusliche Pflegesituation. Die Angaben dienen der Orientierung.

Wie hoch ist der Zuschuss für eine Türverbreiterung?

Der Zuschuss beträgt in der Regel bis zu 4.180 € je Maßnahme. Das ist ein Zuschuss, nicht zwingend eine volle Kostenübernahme — liegen die Kosten darüber, ist der Restbetrag in der Regel selbst zu tragen. Die Pflegekasse entscheidet über die Höhe im Einzelfall.

Zählt das Entfernen von Türschwellen auch dazu?

Das Entfernen oder Absenken von Türschwellen zählt in der Regel ebenfalls zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI, weil es die Bewegung mit Rollstuhl oder Rollator erleichtert. Ob eine konkrete Maßnahme anerkannt wird, entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall.

Ab welchem Pflegegrad gibt es den Zuschuss?

In der Regel ab Pflegegrad 1. Damit steht die Wohnumfeldverbesserung nach § 40 Abs. 4 SGB XI — anders als Pflegegeld oder Pflegesachleistung — bereits bei Pflegegrad 1 offen. Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall. Bitte prüfen Sie Ihre Situation eigenverantwortlich.

Muss ich den Antrag vor dem Umbau stellen?

In der Regel ja. Der Antrag wird üblicherweise vor der Beauftragung gestellt und die Entscheidung der Pflegekasse abgewartet. Wird zuerst umgebaut und erst danach ein Antrag gestellt, ist ein Zuschuss in der Regel nicht mehr möglich. Ein Kostenvoranschlag gehört üblicherweise zum Antrag.

Wir sind mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt — ändert das den Betrag?

Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen in einer gemeinsamen Wohnung, können die Zuschüsse für eine gemeinsame Maßnahme in der Regel zusammengelegt werden. Für den einzelnen Anspruch bleibt es bei bis zu 4.180 €. Die genauen Obergrenzen erläutert die Pflegekasse im Einzelfall.

Was macht Mein Pflegeplan bei der Türverbreiterung?

Nichts Automatisches. Mein Pflegeplan ist eine Verwaltungshilfe: Wir helfen beim Sortieren der Unterlagen und beim Vormerken der Schritte. Wir bewerten keine Ansprüche, reichen nichts ein und vertreten niemanden gegenüber der Pflegekasse. Sie entscheiden eigenverantwortlich.

Verhinderungspflege — Orientierung zu § 39 SGB XI

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Was bedeutet Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI kann die Kosten einer Vertretung übernehmen, wenn die übliche Pflegeperson zeitweise verhindert ist – zum Beispiel wegen Krankheit, Urlaub oder einer anderen Auszeit. Die Pflegekasse entscheidet über die Bewilligung.

Wie lange und in welcher Höhe wird Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI gezahlt?

Seit dem PUEG (in Kraft seit 1. Juli 2025) teilen sich Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € für Pflegegrade 2 bis 5. Die Dauer der Verhinderungspflege beträgt in der Regel bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr. Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch nach § 39 SGB XI.

Wer kann die Vertretung übernehmen?

Die Vertretung kann ein ambulanter Pflegedienst, eine Einzelperson oder eine nahestehende Person sein. Bei nahen Angehörigen ist die Erstattung in der Regel auf den Betrag des Pflegegelds beschränkt; nachgewiesene Aufwendungen können darüber hinaus berücksichtigt werden. Die Pflegekasse kann den Rahmen erläutern.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

In der Regel setzt § 39 SGB XI voraus, dass die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat und in der häuslichen Umgebung von einer Pflegeperson gepflegt wird. Die Pflegekasse entscheidet über die Voraussetzungen im Einzelfall.

Wie hängt Verhinderungspflege mit Kurzzeitpflege zusammen?

Seit dem PUEG zum 1. Juli 2025 stehen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege als ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zur Verfügung. Die Aufteilung zwischen den beiden Leistungen kann in der Regel frei gewählt werden. Davor waren die Töpfe getrennt.

Was ist stundenweise Verhinderungspflege?

Dauert die Vertretung weniger als acht Stunden am Tag, gilt sie in der Regel als stundenweise Verhinderungspflege. Das Pflegegeld wird für solche Tage in der Regel nicht gekürzt. Die genaue Handhabung erläutert Ihre Pflegekasse.

Wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege weitergezahlt?

Bei tageweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld in der Regel zur Hälfte weitergezahlt; für den ersten und letzten Tag in voller Höhe. Bei stundenweiser Vertretung unter acht Stunden bleibt es in der Regel unverändert. Details klärt Ihre Pflegekasse.

Kann Verhinderungspflege auch nachträglich abgerechnet werden?

In der Regel ja: Belege über die Vertretung können auch nach dem Einsatz bei der Pflegekasse eingereicht werden. Bewahren Sie Rechnungen und Quittungen auf und klären Sie die zeitlichen Grenzen bitte direkt mit Ihrer Pflegekasse.

Muss die Pflegeperson vorher schon längere Zeit gepflegt haben?

Nach der seit dem 1. Juli 2025 geltenden Rechtslage (PUEG) ist die früher geltende Vorpflegezeit von sechs Monaten für die Verhinderungspflege entfallen. Wie die Regel im Einzelfall angewendet wird, erläutert Ihre Pflegekasse.

Zählt die Verhinderungspflege zum Entlastungsbetrag?

Nein, das sind eigenständige Leistungen: Verhinderungspflege läuft über den gemeinsamen Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege, der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) ist eine zusätzliche monatliche Leistung für Alltagshilfen. Beide können in der Regel nebeneinander genutzt werden.

Was macht Mein Pflegeplan mit der Verhinderungspflege?

Nichts Automatisches. Mein Pflegeplan ist eine Verwaltungshilfe: Wir helfen beim Sortieren der Unterlagen und beim Vormerken der Leistung. Wir bewerten keine Ansprüche, reichen nichts ein und vertreten niemanden gegenüber der Pflegekasse. Sie entscheiden eigenverantwortlich.

So arbeiten wir – Compliance-Architektur von Mein Pflegeplan

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Reichen Sie meinen Antrag bei der Pflegekasse ein?

Nein. Wir bereiten die Unterlagen für Sie vor – Sie reichen den Antrag selbst ein, per Post, Fax, E-Mail oder über das Portal Ihrer Pflegekasse. So bleibt die Kontrolle bei Ihnen, und Sie sehen, welches Dokument wann bei wem ankommt.

Wer entscheidet über meinen Pflegegrad?

Ihre Pflegekasse, in der Regel auf Grundlage einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Mein Pflegeplan hat keinen Einfluss auf diese Entscheidung – wir helfen nur dabei, dass die Pflegekasse die nötigen Unterlagen rechtzeitig erhält.

Geben Sie mir Ratschläge zu meinem konkreten Fall?

Nein. Wir geben allgemeine Orientierungshilfen – etwa wie ein Pflegegrad-Antrag in der Regel abläuft. Eine individuelle Beratung erhalten Sie zum Beispiel bei Pflegestützpunkten, der Pflegekasse oder über eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Lesen Sie öffentliche Pflege-Newsletter oder andere Veröffentlichungen, um die Plattform zu verbessern?

Wenn wir öffentlich zugängliche Pflege-Inhalte lesen, beschränkt sich das auf redaktionell kuratierte Newsletter – zum Beispiel von Verbänden oder Fachmedien. Foren oder andere nutzergenerierte Inhalte werten wir nicht aus. Diese Lektüre geschieht in einem internen Auswertungsprozess (intern: „Customer-Signal Loop") und dient ausschließlich der Redaktions- und Produktarbeit. In den internen Hinweisen, die daraus entstehen, nennen wir keine Einzelpersonen. Wir veröffentlichen keine Inhalte aus diesen Quellen weiter. Ihre persönliche Situation bewerten wir nicht anhand dieser Quellen.

Was tut Mein Pflegeplan nicht?

Wir geben keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung im Einzelfall. Wir reichen keine Dokumente in Ihrem Namen ein. Wir bewerten keine Bescheide und sagen nicht voraus, welchen Pflegegrad Sie erhalten werden. Wir treten gegenüber Ihrer Pflegekasse oder Ihrem Arbeitgeber nicht in Ihrem Namen auf.

Wie kann ich überprüfen, dass Sie sich an die genannten Regeln halten?

Auf jeder Vorlage steht ein Hinweis, dass es sich um eine unverbindliche Vorlage und nicht um eine Rechtsberatung handelt. Vor jeder Veröffentlichung läuft eine automatische Begriffsprüfung über den Text. Bei Unklarheiten erreichen Sie uns über die Kontaktseite.

Was passiert, wenn beim Pflegegrad-Antrag etwas fehlt oder zu spät kommt?

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Verliere ich Pflegegeld, wenn der Antrag erst spät bearbeitet wird?

In der Regel nicht. Pflegegeld und andere Leistungen werden rückwirkend ab dem Monat gezahlt, in dem Ihr Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist. Der Eingangsmonat zählt — die Bearbeitungszeit zwischen Antrag und Bescheid kostet Sie kein Geld.

Was, wenn ich beim Begutachtungstermin etwas vergessen habe zu erwähnen?

Sie können Ihre Pflegekasse darauf hinweisen, dass etwas fehlt. Wenn der Bescheid bereits da ist und Sie damit nicht einverstanden sind, gibt es den Weg des Widerspruchs. Im Bereich Widerspruch finden Sie eine Vorlage zur Vorbereitung.

Was sind echte Fristen und was sind Sollvorschriften beim Pflegegrad-Antrag?

Echte Fristen binden Sie: vor allem der Widerspruch, in der Regel ein Monat ab Zustellung des Bescheids. Sollvorschriften binden die Pflegekasse: etwa der Zeitrahmen von 25 Arbeitstagen für die Entscheidung — dauert es länger, hat das Folgen für die Kasse, nicht für Sie. Für den Antrag selbst gibt es keine Frist; er kann jederzeit gestellt werden.

Was ist eine Sollvorschrift, was ist eine echte Frist?

Eine Sollvorschrift sagt: die Pflegekasse soll innerhalb einer bestimmten Zeit handeln. Wenn sie länger braucht, hat das Folgen für die Pflegekasse, nicht für Sie. Eine echte Frist sagt: Sie als Antragsteller:in müssen innerhalb einer bestimmten Zeit reagieren. Die wichtigste echte Frist ist der Widerspruch (in der Regel ein Monat ab Zustellung des Bescheids).

Was ist, wenn ich den Widerspruch knapp verpasst habe?

Bei einem überschrittenen Widerspruchsdatum können Sie bei Ihrer Pflegekasse oder einer Pflegeberatungsstelle nachfragen. In manchen Fällen gibt es Ausnahmeregelungen — die Einschätzung muss aber im Einzelfall erfolgen, das können wir Ihnen hier nicht ersetzen. Sie haben einen gesetzlichen Beratungsanspruch nach § 7a SGB XI.

Müssen wir beim Antrag schon alles wissen?

Nein. Sie können in Ruhe starten und fehlende Angaben später ergänzen. Wichtig ist, dass der Antrag selbst eingeht — die Bearbeitung kann ergänzt werden, sobald die Unterlagen da sind.

Was, wenn die Pflegekasse länger als 25 Arbeitstage braucht?

Die übliche Bearbeitungszeit von 25 Arbeitstagen ist eine Sollvorschrift, die sich an die Pflegekasse richtet. Wenn sie überschritten wird, entstehen für Sie keine Nachteile. Sie können bei der Pflegekasse nachfragen, wenn Sie länger keine Rückmeldung bekommen haben.

Wenn die Pflege zu viel wird – Wege zur Entlastung

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Wo finde ich Unterstützung als pflegender Angehöriger bei Überlastung?

Mehrere Wege stehen in der Regel offen: die kostenfreie Pflegeberatung nach § 7a SGB XI Ihrer Pflegekasse, örtliche Pflegestützpunkte, Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige (auch online) und bei akuter Belastung das Gespräch mit der Hausärztin oder dem Hausarzt. Für eigene Auszeiten können Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eine Vertretung ermöglichen. Sie entscheiden, welcher Weg zu Ihrer Situation passt.

Ist die Pflegeberatung wirklich kostenfrei?

Ja — die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist eine Pflichtleistung der Pflegekasse und in der Regel kostenfrei. Auf Wunsch findet sie auch zu Hause statt. Es entstehen keine Kosten für Sie.

Worin unterscheidet sich BAGSO von ZQP?

BAGSO bündelt Seniorenorganisationen und führt ein bundesweites Verzeichnis von Pflegeberatungsangeboten. ZQP ist eine unabhängige Stiftung mit Schwerpunkt auf Qualität und stellt einen separaten Finder bereit. Beide sind kostenfrei nutzbar — die Verzeichnisse überschneiden sich teilweise, ergänzen sich aber.

Was kann ich tun, wenn ich gerade selbst eine kurze Auszeit brauche?

Für planbare Auszeiten gibt es Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) als Leistungen der Pflegeversicherung — siehe das Wissen-Themenblatt zum Entlastungsbudget. Für emotionale Akutbelastung sind Pflegeberatung, Telefonseelsorge oder Hausärztin / Hausarzt mögliche erste Anlaufstellen.

Ersetzt diese Seite eine Therapie oder ärztliche Beratung?

Nein. Diese Seite ist ein neutraler Wegweiser zu kostenfreien Beratungsstellen. Bei akuten gesundheitlichen oder psychischen Beschwerden sind Hausärztin / Hausarzt oder spezialisierte Fachstellen die richtigen Anlaufstellen.

Was ist mit Pflege-Selbsthilfegruppen, die online stattfinden?

Online-Selbsthilfegruppen sind in der Regel über die örtlichen Selbsthilfekontaktstellen oder über überregionale Träger (z. B. NAKOS) zu finden. Sie sind eine Alternative, wenn der Weg zu einer Präsenzgruppe schwierig ist.

Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid – Orientierung zur Vorlage

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Wie lange habe ich Zeit für einen Widerspruch gegen den Pflegebescheid?

Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat ab Zustellung des Bescheids. Das Zustelldatum ist daher wichtig zu dokumentieren. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem Bescheid — bitte prüfen Sie sie selbst.

Was kann ich tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig festgesetzt wurde?

Sie können in der Regel innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich Widerspruch einlegen und die Begründung nachreichen. Eigene Unterlagen wie ein Pflegetagebuch oder Arztberichte können Sie beifügen — Sie entscheiden eigenverantwortlich, welche. Mein Pflegeplan bewertet weder Bescheide noch Erfolgsaussichten; wir stellen eine neutrale Vorlage bereit.

Was passiert, nachdem ich Widerspruch eingelegt habe?

Die Pflegekasse befasst sich erneut mit dem Bescheid — häufig mit einer weiteren Begutachtung. Am Ende steht entweder ein geänderter Bescheid oder ein Widerspruchsbescheid. Gegen einen Widerspruchsbescheid ist in der Regel innerhalb eines Monats Klage vor dem Sozialgericht möglich; das Verfahren ist für Versicherte in der Regel gerichtskostenfrei.

Kostet der Widerspruch etwas?

Das Widerspruchsverfahren bei der Pflegekasse ist in der Regel kostenfrei. Kosten können erst entstehen, wenn Sie sich freiwillig unterstützen lassen, etwa durch eine Rechtsanwältin — das entscheiden Sie eigenverantwortlich.

Was ist, wenn die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist?

Nach Ablauf der Frist wird ein Bescheid in der Regel bestandskräftig. Unabhängig davon kann jederzeit ein neuer Antrag gestellt werden, etwa auf Höherstufung, wenn sich der Unterstützungsbedarf verändert hat. Einzelfragen klären Sie bitte mit Ihrer Pflegekasse oder einer unabhängigen Beratungsstelle.

Muss ich den Widerspruch sofort begründen?

Nein. In der Regel genügt zunächst ein kurzes Schreiben, mit dem Hinweis, dass eine Begründung nachgereicht wird. Sie entscheiden eigenverantwortlich, ob und wann Sie Gründe nennen.

In welcher Form reiche ich den Widerspruch ein?

Schriftlich – per Post, Fax oder über ein Kundenportal der Pflegekasse. Die konkreten Formvorgaben regelt Ihre Pflegekasse; bitte dort nachfragen.

Wer kann den Widerspruch unterschreiben?

Die betroffene Person selbst oder eine bevollmächtigte Person mit schriftlicher Vollmacht. Bei gerichtlicher Betreuung unterschreibt in der Regel die Betreuungsperson.

Was macht Mein Pflegeplan dabei nicht?

Mein Pflegeplan bewertet keine Bescheide, formuliert keine Argumente, prüft keine Erfolgsaussichten und vertritt niemanden gegenüber der Pflegekasse. Wir stellen eine neutrale Vorlage bereit.

Wohnumfeldverbesserung — Orientierung zu § 40 Abs. 4 SGB XI

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Was ist eine Wohnumfeldverbesserung und wie beantrage ich sie?

Eine Wohnumfeldverbesserung nach § 40 Abs. 4 SGB XI ist eine Anpassung der Wohnung an einen Pflegebedarf — zum Beispiel ein barrierearmes Bad, ein Treppenlift oder Haltegriffe. Der Antrag wird in der Regel vor Beginn der Maßnahme bei der Pflegekasse gestellt, in der Regel zusammen mit einem Kostenvoranschlag. Die Pflegekasse kann je Maßnahme bis zu 4.180 € bezuschussen und entscheidet über die Bewilligung.

Wer hat Anspruch auf einen Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung?

In der Regel setzt § 40 Abs. 4 SGB XI mindestens Pflegegrad 1 voraus. Die Maßnahme muss die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen. Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall. Bitte prüfen Sie Ihre Situation eigenverantwortlich oder gemeinsam mit Ihrer Pflegekasse.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Pflegekasse kann je Maßnahme einen Zuschuss von bis zu 4.180 € gewähren. Wenn mehrere pflegebedürftige Personen im selben Haushalt leben, gelten besondere Regeln zur Aufteilung — die Bedingungen erläutert die Pflegekasse im Einzelfall.

Was passiert, wenn ich die Maßnahme ohne Antrag umsetze?

In der Regel wird der Antrag vor Beginn der Maßnahme erwartet. Wird zuerst gebaut und danach beantragt, entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall, ob ein Zuschuss noch möglich ist. Bitte sprechen Sie deshalb so früh wie möglich mit Ihrer Pflegekasse.

Welche Maßnahmen kommen typischerweise in Frage?

Häufige Beispiele sind der Umbau zu einem barrierearmen Bad oder einer bodengleichen Dusche, der Einbau eines Treppenlifts, Türverbreiterungen für einen Rollstuhl, Rampen am Hauseingang sowie zusätzliche Haltegriffe. Welche Anpassung passt, hängt von der Pflegesituation und der Wohnung ab.

Was macht Mein Pflegeplan mit der Wohnumfeldverbesserung?

Nichts Automatisches. Mein Pflegeplan ist eine Verwaltungshilfe: Wir helfen beim Sortieren der Unterlagen und beim Vormerken der Leistung. Wir bewerten keine Ansprüche, reichen nichts ein und vertreten niemanden gegenüber der Pflegekasse. Sie entscheiden eigenverantwortlich.