Pflegestufe beantragen – heute heißt das Pflegegrad

Veröffentlicht am 17. Mai 2026 · Zuletzt redaktionell geprüft am 8. Juli 2026

Aus Pflegestufe wurde Pflegegrad

Bis Ende 2016 ordnete die Pflegeversicherung den Unterstützungsbedarf in drei „Pflegestufen". Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz wurde diese Einteilung zum 1. Januar 2017 durch fünf „Pflegegrade" ersetzt. Der heutige Antrag richtet sich daher auf einen Pflegegrad.

Warum die Begriffe oft verwechselt werden

Viele Menschen suchen weiter nach dem vertrauten Wort „Pflegestufe", obwohl die Pflegekassen heute mit „Pflegegrad" arbeiten. Wer die Begriffe einordnen kann, findet in der Regel schneller die passenden Antragsformulare und Informationsstellen.

Den Pflegegrad-Antrag in Ruhe angehen

Wenn Sie heute einen Antrag stellen möchten: Ein formloser Antrag auf Feststellung des Pflegegrades bei der zuständigen Pflegekasse genügt – telefonisch, schriftlich oder online. Mein Pflegeplan begleitet Sie in Ruhe durch die einzelnen Schritte.

Häufige Fragen zu Pflegestufe und Pflegegrad

Wie beantrage ich eine Pflegestufe?

Pflegestufen gibt es seit dem 1. Januar 2017 nicht mehr — beantragt wird heute ein Pflegegrad. Der Weg ist einfach: ein formloser Antrag bei der Pflegekasse (telefonisch, schriftlich oder online), danach folgen Begutachtung und Bescheid. Die Schritte sind im Beitrag „Pflegegrad beantragen" einzeln erklärt.

Welcher Pflegegrad entspricht meiner früheren Pflegestufe?

Bei der Umstellung 2017 wurde in der Regel übergeleitet: Pflegestufe 1 wurde zu Pflegegrad 2, Pflegestufe 2 zu Pflegegrad 3, Pflegestufe 3 zu Pflegegrad 4. Lag zusätzlich eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz vor, wurde jeweils ein Grad höher übergeleitet. Ihr damaliger Überleitungsbescheid nennt die Einstufung.

Musste der alte Pflegestufen-Bescheid neu beantragt werden?

Nein. Die Überleitung 2017 geschah in der Regel automatisch und mit Bestandsschutz — niemand wurde durch die Umstellung schlechter gestellt. Ein neuer Antrag ist nur nötig, wenn sich der Unterstützungsbedarf verändert und eine Höherstufung in Frage kommt.

Was hat sich mit den Pflegegraden inhaltlich geändert?

Der Maßstab der Begutachtung: Statt des früheren Zeitaufwands für die Pflege zählt seit 2017, wie selbstständig der Alltag gelingt. Dadurch werden auch kognitive Einschränkungen — etwa bei Demenz — gleichwertig berücksichtigt, nicht nur körperliche.

Gibt es heute noch Pflegestufen?

Nein. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz wurden die drei Pflegestufen zum 1. Januar 2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt. Wer heute einen Antrag stellt, beantragt einen Pflegegrad.

Wurden alte Pflegestufen automatisch in Pflegegrade umgewandelt?

Ja, die Pflegekassen haben bestehende Pflegestufen in der Regel ohne neuen Antrag in Pflegegrade überführt. Eine erneute Begutachtung war für diese Überleitung in der Regel nicht erforderlich.

Wie heißt der Antrag heute?

Der Antrag heißt heute „Antrag auf Feststellung des Pflegegrades". Er wird in der Regel bei der Pflegekasse gestellt, die an die Krankenkasse der pflegebedürftigen Person angeschlossen ist.

Wie viele Pflegegrade gibt es?

Es gibt fünf Pflegegrade. Sie reichen von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung). Über die Einstufung entscheidet die Pflegekasse auf Basis eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes.

Wer entscheidet über den Pflegegrad?

Die Pflegekasse entscheidet auf Grundlage eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes (MD). Sie sendet das Ergebnis als schriftlichen Bescheid – in der Regel innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Bearbeitungszeit.

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