Pflegestufe beantragen – heute heißt das Pflegegrad

Stand: 2026-05-17

Was ist das?

Bis Ende 2016 ordnete die Pflegeversicherung den Unterstützungsbedarf in drei „Pflegestufen". Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz wurde diese Einteilung zum 1. Januar 2017 durch fünf „Pflegegrade" ersetzt. Der heutige Antrag richtet sich daher auf einen Pflegegrad.

Warum ist das wichtig?

Viele Menschen suchen weiter nach dem vertrauten Wort „Pflegestufe", obwohl die Pflegekassen heute mit „Pflegegrad" arbeiten. Wer die Begriffe einordnen kann, findet in der Regel schneller die passenden Antragsformulare und Informationsstellen.

Was ist der nächste Schritt?

Wenn Sie heute einen Antrag stellen möchten: Ein formloser Antrag auf Feststellung des Pflegegrades bei der zuständigen Pflegekasse genügt – telefonisch, schriftlich oder online. Mein Pflegeplan begleitet Sie in Ruhe durch die einzelnen Schritte.

Häufige Fragen

Gibt es heute noch Pflegestufen?

Nein. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz wurden die drei Pflegestufen zum 1. Januar 2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt. Wer heute einen Antrag stellt, beantragt einen Pflegegrad.

Wurden alte Pflegestufen automatisch in Pflegegrade umgewandelt?

Ja, die Pflegekassen haben bestehende Pflegestufen in der Regel ohne neuen Antrag in Pflegegrade überführt. Eine erneute Begutachtung war für diese Überleitung in der Regel nicht erforderlich.

Wie heißt der Antrag heute?

Der Antrag heißt heute „Antrag auf Feststellung des Pflegegrades". Er wird in der Regel bei der Pflegekasse gestellt, die an die Krankenkasse der pflegebedürftigen Person angeschlossen ist.

Wie viele Pflegegrade gibt es?

Es gibt fünf Pflegegrade. Sie reichen von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung). Über die Einstufung entscheidet die Pflegekasse auf Basis eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes.

Wer entscheidet über den Pflegegrad?

Die Pflegekasse entscheidet auf Grundlage eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes (MD). Sie sendet das Ergebnis als schriftlichen Bescheid – in der Regel innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Bearbeitungszeit.

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