Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt zur Orientierung
Veröffentlicht am 14. April 2026 · Zuletzt redaktionell geprüft am 7. Juli 2026
Was ist das?
Der Pflegegrad ist die Einstufung der Pflegekasse nach SGB XI. Er ordnet den Unterstützungsbedarf einer pflegebedürftigen Person in fünf Stufen ein und ist Grundlage für Pflegeleistungen wie Pflegegeld oder Entlastungsbetrag.
Warum ist das wichtig?
Erst mit einem festgestellten Pflegegrad öffnen sich in der Regel die Leistungen der Pflegeversicherung. Wer den Antrag strukturiert vorbereitet, hat die wichtigen Unterlagen zur Hand und kann den Termin beim Medizinischen Dienst ruhiger angehen.
Was ist der nächste Schritt?
Wenn Sie noch keinen Antrag gestellt haben: Ein formloser Antrag bei der zuständigen Pflegekasse genügt – telefonisch, schriftlich oder online. Datum notieren, denn ab Antragseingang kann die Leistung rückwirkend gelten.
Schritt für Schritt
Antrag bei der Pflegekasse stellen
Ein formloser Antrag reicht in der Regel: per Telefon, Brief oder Online-Formular der Pflegekasse. Das Datum des Antragseingangs kann für rückwirkende Leistungen wichtig sein – bitte notieren oder bestätigen lassen.
Unterlagen vorbereiten
Nützlich sind unter anderem Arztberichte, Medikamentenlisten, Kontaktdaten behandelnder Ärztinnen und Ärzte sowie Notizen zum Alltag. Ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen kann den Alltag nachvollziehbar machen.
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Der Medizinische Dienst (MD) vereinbart einen Termin – meist zu Hause. Er bildet sich einen Eindruck vom Unterstützungsbedarf und reicht ein Gutachten bei der Pflegekasse ein. Begleitung durch eine Vertrauensperson ist in der Regel möglich.
Bescheid der Pflegekasse erhalten
Die Pflegekasse entscheidet auf Basis des Gutachtens und sendet einen schriftlichen Bescheid mit Pflegegrad und Zustelldatum. In der Regel geschieht das innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang.
Gegebenenfalls Widerspruch einlegen
Wer mit der Einordnung nicht einverstanden ist, kann in der Regel innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Sie entscheiden eigenverantwortlich.
Häufige Fragen
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
In der Regel in vier Schritten: Sie stellen einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse, bereiten Unterlagen vor, der Medizinische Dienst begutachtet – meist zu Hause – und die Pflegekasse sendet einen schriftlichen Bescheid. Jeder Schritt ist auf dieser Seite einzeln erklärt. Die Angaben dienen der Orientierung.
Bei wem stelle ich den Antrag auf Pflegegrad?
Zuständig ist die Pflegekasse, die in der Regel an die Krankenkasse der pflegebedürftigen Person angeschlossen ist. Ein formloser Antrag per Telefon, Brief oder Online-Formular reicht.
Wer darf den Antrag auf Pflegegrad stellen?
Die versicherte Person selbst – oder eine Person, die sie dazu bevollmächtigt hat, zum Beispiel ein Angehöriger mit Vollmacht oder eine rechtliche Betreuerin. Wichtig ist, dass die Pflegekasse von der Vollmacht weiß. Bitte prüfen Sie selbst, welche Form Ihre Pflegekasse dafür wünscht.
Was kostet der Antrag auf einen Pflegegrad?
Der Antrag bei der Pflegekasse und die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst sind für Versicherte in der Regel kostenfrei. Durch die Antragstellung selbst entstehen keine Gebühren.
Welche Pflegegrade gibt es?
Fünf Stufen: von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung). Die Einstufung nimmt die Pflegekasse auf Grundlage der Begutachtung vor.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Pflegegradantrags?
In der Regel entscheidet die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang. Je nach Aufkommen und Begutachtungstermin kann es auch länger dauern.
Welche Fristen gelten beim Pflegegrad-Antrag?
Der Zeitrahmen von 25 Arbeitstagen für die Entscheidung ist eine Orientierungsgröße – in der Regel hält die Pflegekasse ihn ein. Eine förmliche Frist gilt dagegen beim Widerspruch: in der Regel ein Monat nach Zustellung des Bescheids. Bitte prüfen Sie die Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem Bescheid selbst.
Kann der Pflegegrad rückwirkend gelten?
Ja, Leistungen können in der Regel ab dem Monat des Antragseingangs gezahlt werden, auch wenn der Bescheid später ausgestellt wird. Das Datum des Antrags ist daher wichtig zu dokumentieren.
Wie hoch ist das Pflegegeld bei den verschiedenen Pflegegraden?
Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI beträgt in der Regel monatlich 347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3, 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5. Bei Pflegegrad 1 ist kein Pflegegeld vorgesehen. Über die konkrete Bewilligung entscheidet Ihre Pflegekasse.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe und Pflegegrad?
Die früheren drei Pflegestufen wurden zum 1. Januar 2017 durch fünf Pflegegrade abgelöst. Wer heute erstmals Leistungen der Pflegeversicherung beantragt, beantragt einen Pflegegrad – der Begriff Pflegestufe wird nur noch umgangssprachlich verwendet.
Wer ist der Medizinische Dienst?
Der Medizinische Dienst (MD, früher MDK) ist eine unabhängige Stelle. Er bildet sich im Auftrag der Pflegekasse einen Eindruck vom Unterstützungsbedarf und gibt dazu ein Gutachten ab.
Wie bereite ich mich auf die Begutachtung vor?
Hilfreich sind ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen, aktuelle Arztberichte, eine Medikamentenliste und Notizen dazu, wobei im Alltag Unterstützung nötig ist. Eine Vertrauensperson kann beim Termin in der Regel dabei sein. Sie entscheiden, was Sie zeigen möchten.
Gilt der Ablauf auch für privat Versicherte?
Im Grundsatz ja: Privat pflegepflichtversicherte Personen stellen den Antrag bei ihrem Versicherungsunternehmen. Die Begutachtung übernimmt dort in der Regel Medicproof. Ablauf und Einstufung folgen denselben Regeln des SGB XI.
Kann ich einen höheren Pflegegrad beantragen, wenn sich der Unterstützungsbedarf verändert?
Ja, ein Antrag auf Höherstufung ist in der Regel jederzeit möglich – formlos bei der Pflegekasse, wie beim Erstantrag. Es folgt erneut eine Begutachtung. Ein Pflegetagebuch kann die Veränderung nachvollziehbar machen.
Was mache ich, wenn ich mit dem Bescheid nicht einverstanden bin?
Sie können in der Regel innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Mein Pflegeplan stellt eine Vorlage zur Orientierung bereit – Sie entscheiden eigenverantwortlich.