Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt zur Orientierung
Stand: 2026-04-14
Was ist das?
Der Pflegegrad ist die Einstufung der Pflegekasse nach SGB XI. Er ordnet den Unterstützungsbedarf einer pflegebedürftigen Person in fünf Stufen ein und ist Grundlage für Pflegeleistungen wie Pflegegeld oder Entlastungsbetrag.
Warum ist das wichtig?
Erst mit einem festgestellten Pflegegrad öffnen sich in der Regel die Leistungen der Pflegeversicherung. Wer den Antrag strukturiert vorbereitet, hat die wichtigen Unterlagen zur Hand und kann den Termin beim Medizinischen Dienst ruhiger angehen.
Was ist der nächste Schritt?
Wenn Sie noch keinen Antrag gestellt haben: Ein formloser Antrag bei der zuständigen Pflegekasse genügt – telefonisch, schriftlich oder online. Datum notieren, denn ab Antragseingang kann die Leistung rückwirkend gelten.
Schritt für Schritt
Antrag bei der Pflegekasse stellen
Ein formloser Antrag reicht in der Regel: per Telefon, Brief oder Online-Formular der Pflegekasse. Das Datum des Antragseingangs kann für rückwirkende Leistungen wichtig sein – bitte notieren oder bestätigen lassen.
Unterlagen vorbereiten
Nützlich sind unter anderem Arztberichte, Medikamentenlisten, Kontaktdaten behandelnder Ärztinnen und Ärzte sowie Notizen zum Alltag. Ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen kann den Alltag nachvollziehbar machen.
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Der Medizinische Dienst (MD) vereinbart einen Termin – meist zu Hause. Er bildet sich einen Eindruck vom Unterstützungsbedarf und reicht ein Gutachten bei der Pflegekasse ein. Begleitung durch eine Vertrauensperson ist in der Regel möglich.
Bescheid der Pflegekasse erhalten
Die Pflegekasse entscheidet auf Basis des Gutachtens und sendet einen schriftlichen Bescheid mit Pflegegrad und Zustelldatum. In der Regel geschieht das innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang.
Gegebenenfalls Widerspruch einlegen
Wer mit der Einordnung nicht einverstanden ist, kann in der Regel innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Sie entscheiden eigenverantwortlich.
Häufige Fragen
Bei wem stelle ich den Antrag auf Pflegegrad?
Zuständig ist die Pflegekasse, die in der Regel an die Krankenkasse der pflegebedürftigen Person angeschlossen ist. Ein formloser Antrag per Telefon, Brief oder Online-Formular reicht.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Pflegegradantrags?
In der Regel entscheidet die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang. Je nach Aufkommen und Begutachtungstermin kann es auch länger dauern.
Kann der Pflegegrad rückwirkend gelten?
Ja, Leistungen können in der Regel ab dem Monat des Antragseingangs gezahlt werden, auch wenn der Bescheid später ausgestellt wird. Das Datum des Antrags ist daher wichtig zu dokumentieren.
Wer ist der Medizinische Dienst?
Der Medizinische Dienst (MD, früher MDK) ist eine unabhängige Stelle. Er bildet sich im Auftrag der Pflegekasse einen Eindruck vom Unterstützungsbedarf und gibt dazu ein Gutachten ab.
Was mache ich, wenn ich mit dem Bescheid nicht einverstanden bin?
Sie können in der Regel innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Mein Pflegeplan stellt eine Vorlage zur Orientierung bereit – Sie entscheiden eigenverantwortlich.