Wohnumfeldverbesserung — Orientierung zu § 40 Abs. 4 SGB XI
Stand: 2026-05-12
Was ist das?
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind Anpassungen der Wohnung an die Pflegesituation. Typische Beispiele sind der Umbau zu einem barrierearmen Bad, der Einbau einer bodengleichen Dusche, ein Treppenlift, Türverbreiterungen, Rampen oder Haltegriffe. Die Regelung steht in § 40 Abs. 4 SGB XI und gilt in der Regel ab Pflegegrad 1.
Warum ist das wichtig?
Eine gut angepasste Wohnung kann häusliche Pflege deutlich entspannter machen — für die pflegebedürftige Person und für die Angehörigen. Die Pflegekasse kann einen wesentlichen Teil der Kosten tragen. Die Planung kann in Ruhe gemeinsam mit Handwerkern und der Pflegekasse besprochen werden.
Was ist der nächste Schritt?
Sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse über die geplante Maßnahme. Der Antrag wird in der Regel vor Beginn der Maßnahme gestellt. Sie entscheiden eigenverantwortlich, welche Anpassung sinnvoll ist und wann sie umgesetzt wird.
Schritt für Schritt
Bedarf identifizieren
Überlegen Sie in Ruhe, welche Anpassung den Alltag erleichtern würde — zum Beispiel eine bodengleiche Dusche statt der Badewanne, ein Treppenlift, eine Türverbreiterung oder zusätzliche Haltegriffe. Bitte prüfen Sie eigenverantwortlich, was zu Ihrer Situation passt.
Kostenvoranschlag einholen
Bitten Sie einen Handwerker oder Sanitärfachbetrieb um ein schriftliches Angebot für die geplante Maßnahme. Der Kostenvoranschlag wird später als Unterlage für den Antrag bei der Pflegekasse benötigt.
Antrag bei der Pflegekasse stellen
Der Antrag wird in der Regel vor Beginn der Maßnahme bei der Pflegekasse gestellt. Beilagen sind in der Regel der Kostenvoranschlag und eine kurze Begründung, warum die Maßnahme die Pflege erleichtert. Die Pflegekasse kann je Maßnahme bis zu 4.180 € bezuschussen.
Bewilligung abwarten
Die Pflegekasse entscheidet über den Antrag. In der Regel folgt die Antwort innerhalb weniger Wochen. Sobald die Bewilligung vorliegt, kann die Maßnahme umgesetzt werden.
Maßnahme umsetzen und Belege einreichen
Nach Abschluss der Maßnahme werden die Belege bei der Pflegekasse eingereicht. Die Pflegekasse zahlt den bewilligten Zuschuss in der Regel anschließend aus. Mein Pflegeplan kann beim Sortieren der Unterlagen helfen.
Häufige Fragen
Was ist eine Wohnumfeldverbesserung und wie beantrage ich sie?
Eine Wohnumfeldverbesserung nach § 40 Abs. 4 SGB XI ist eine Anpassung der Wohnung an einen Pflegebedarf — zum Beispiel ein barrierearmes Bad, ein Treppenlift oder Haltegriffe. Der Antrag wird in der Regel vor Beginn der Maßnahme bei der Pflegekasse gestellt, in der Regel zusammen mit einem Kostenvoranschlag. Die Pflegekasse kann je Maßnahme bis zu 4.180 € bezuschussen und entscheidet über die Bewilligung.
Wer hat Anspruch auf einen Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung?
In der Regel setzt § 40 Abs. 4 SGB XI mindestens Pflegegrad 1 voraus. Die Maßnahme muss die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen. Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall. Bitte prüfen Sie Ihre Situation eigenverantwortlich oder gemeinsam mit Ihrer Pflegekasse.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Pflegekasse kann je Maßnahme einen Zuschuss von bis zu 4.180 € gewähren. Wenn mehrere pflegebedürftige Personen im selben Haushalt leben, gelten besondere Regeln zur Aufteilung — die Bedingungen erläutert die Pflegekasse im Einzelfall.
Was passiert, wenn ich die Maßnahme ohne Antrag umsetze?
In der Regel wird der Antrag vor Beginn der Maßnahme erwartet. Wird zuerst gebaut und danach beantragt, entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall, ob ein Zuschuss noch möglich ist. Bitte sprechen Sie deshalb so früh wie möglich mit Ihrer Pflegekasse.
Welche Maßnahmen kommen typischerweise in Frage?
Häufige Beispiele sind der Umbau zu einem barrierearmen Bad oder einer bodengleichen Dusche, der Einbau eines Treppenlifts, Türverbreiterungen für einen Rollstuhl, Rampen am Hauseingang sowie zusätzliche Haltegriffe. Welche Anpassung passt, hängt von der Pflegesituation und der Wohnung ab.
Was macht Mein Pflegeplan mit der Wohnumfeldverbesserung?
Nichts Automatisches. Mein Pflegeplan ist eine Verwaltungshilfe: Wir helfen beim Sortieren der Unterlagen und beim Vormerken der Leistung. Wir bewerten keine Ansprüche, reichen nichts ein und vertreten niemanden gegenüber der Pflegekasse. Sie entscheiden eigenverantwortlich.