Pflegeberatung nach § 7a SGB XI — Orientierung

Veröffentlicht am 1. Juni 2026 · Zuletzt redaktionell geprüft am 8. Juli 2026

Was ist das?

Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist ein individueller Beratungsanspruch. Eine Pflegeberaterin oder ein Pflegeberater hilft in der Regel dabei, die Situation zu sortieren, Leistungen zu erklären und einen Versorgungsplan zu besprechen – neutral und kostenfrei.

Warum ist das wichtig?

Das Pflegesystem ist unübersichtlich. Eine neutrale Beratung kann helfen, in Ruhe einen Überblick zu gewinnen und die nächsten Schritte zu sortieren – ohne dass dabei Druck entsteht. Sie entscheiden selbst, welche Hinweise Sie aufgreifen.

Was ist der nächste Schritt?

Sie können Pflegeberatung bei Ihrer Pflegekasse anfragen oder einen Termin bei einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe vereinbaren. Sie entscheiden eigenverantwortlich, wann und in welcher Form Sie die Beratung nutzen.

Schritt für Schritt

  1. Beratung anfragen

    Der Anspruch auf Pflegeberatung nach § 7a SGB XI kann bei der Pflegekasse geltend gemacht werden. Diese benennt in der Regel eine Ansprechperson oder verweist an einen Pflegestützpunkt.

  2. Form der Beratung wählen

    Die Beratung kann telefonisch, in einer Beratungsstelle oder auf Wunsch zu Hause stattfinden. Eine Vertrauensperson kann in der Regel dabei sein.

  3. Themen vorbereiten

    Hilfreich ist es, vorab zu notieren, welche Fragen offen sind – etwa zu Pflegegrad, Pflegegeld, Entlastungsbetrag oder zur Organisation der Pflege. Mein Pflegeplan kann beim Sortieren der Unterlagen helfen.

  4. Hinweise in Ruhe einordnen

    Die Beratung gibt Orientierung und kann einen Versorgungsplan vorschlagen. Sie entscheiden eigenverantwortlich, welche Schritte Sie davon aufgreifen und wann.

Häufige Fragen

Was ist Pflegeberatung nach § 7a SGB XI?

Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist ein individueller Anspruch auf neutrale, in der Regel kostenfreie Beratung rund um Pflegeleistungen. Sie hilft, die Situation zu sortieren und Leistungen zu verstehen.

Wie funktioniert die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI?

In der Regel so: Sie melden den Beratungswunsch bei Ihrer Pflegekasse an; diese nennt eine Pflegeberaterin oder einen Pflegeberater oder stellt einen Beratungsgutschein aus. Die Beratung findet telefonisch, in einer Beratungsstelle oder zu Hause statt und kann mit einem Versorgungsplan abschließen. Sie entscheiden, welche Empfehlungen Sie umsetzen möchten.

Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?

Den Anspruch auf Pflegeberatung nach § 7a SGB XI haben in der Regel Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung beziehen oder beantragt haben. Angehörige und andere Vertrauenspersonen können auf Wunsch in die Beratung einbezogen werden. Die Pflegekasse erläutert den Rahmen im Einzelfall.

Kostet die Pflegeberatung etwas?

Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist in der Regel kostenfrei. Sie wird von der Pflegekasse oder über Pflegestützpunkte angeboten.

Wie unterscheidet sich Pflegeberatung vom Beratungseinsatz?

Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist eine allgemeine, individuelle Beratung. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist ein eigener, regelmäßiger Termin für Personen, die Pflegegeld beziehen. Beides sind unterschiedliche Vorgänge.

Was ist ein Pflegestützpunkt?

Ein Pflegestützpunkt ist eine wohnortnahe, neutrale Anlaufstelle der Länder und Kassen, in der Pflegeberatung vor Ort stattfindet. Welche Stützpunkte es in Ihrer Nähe gibt, erfahren Sie in der Regel bei Ihrer Pflegekasse oder Ihrer Kommune.

Was ist ein Versorgungsplan?

Ein schriftliches Ergebnis der Pflegeberatung: Er hält fest, welche Hilfen und Leistungen besprochen wurden und welche Schritte in Frage kommen. Er ist keine Verpflichtung — Sie entscheiden eigenverantwortlich, was Sie davon umsetzen.

Ist die Pflegeberatung verpflichtend?

Nein, die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist freiwillig. Davon zu unterscheiden ist der Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI, der beim Bezug von Pflegegeld regelmäßig vorgesehen ist — dazu gibt es einen eigenen Beitrag.

Was macht Mein Pflegeplan mit der Pflegeberatung?

Nichts Automatisches. Mein Pflegeplan ist eine Verwaltungshilfe: Wir helfen beim Sortieren der Unterlagen und beim Vorbereiten der Fragen. Wir bewerten keine Ansprüche und vertreten niemanden gegenüber der Pflegekasse. Sie entscheiden eigenverantwortlich.

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