Kombinationsleistung — Orientierung zu § 38 SGB XI
Stand: 2026-05-11
Was ist das?
Kombinationsleistung bedeutet, dass Pflegegeld (§ 37 SGB XI) und Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) gleichzeitig genutzt werden können. Wenn ein ambulanter Pflegedienst die Pflegesachleistung nur teilweise ausschöpft, kann der nicht genutzte Anteil als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt werden. Die Regelung steht in § 38 SGB XI und gilt in der Regel ab Pflegegrad 2.
Warum ist das wichtig?
Pflege wird oft gemeinsam von Angehörigen und einem ambulanten Pflegedienst getragen. Die Kombinationsleistung kann beide Wege zusammenführen, ohne dass die Familie sich für nur eine Form entscheiden muss. Die Aufteilung kann in Ruhe mit der Pflegekasse besprochen werden.
Was ist der nächste Schritt?
Sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse über die gewünschte Aufteilung zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung. Die Pflegekasse berechnet den anteiligen Auszahlungsbetrag. Sie entscheiden eigenverantwortlich, wie Sie die Pflege organisieren.
Schritt für Schritt
Voraussetzungen prüfen
In der Regel setzt § 38 SGB XI mindestens Pflegegrad 2 und eine häusliche Pflegesituation voraus. Bitte prüfen Sie diese Voraussetzungen selbst oder gemeinsam mit Ihrer Pflegekasse.
Pflegebedarf einschätzen
Überlegen Sie in Ruhe, welche Anteile der Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst (Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI) und welche durch Angehörige (Pflegegeld nach § 37 SGB XI) getragen werden können.
Aufteilung der Pflegekasse mitteilen
Die gewünschte Aufteilung wird der Pflegekasse mitgeteilt — in der Regel schriftlich oder über das Online-Portal Ihrer Pflegekasse. Die Pflegekasse erläutert auf Wunsch, welche Form sie benötigt.
Bindungszeitraum beachten
Die Entscheidung über die Aufteilung gilt nach § 38 SGB XI in der Regel für sechs Monate. Eine Anpassung kann anschließend bei der Pflegekasse beantragt werden.
Abrechnung läuft automatisch
Die Pflegekasse rechnet die Pflegesachleistung direkt mit dem Pflegedienst ab. Der anteilige Pflegegeld-Betrag wird in der Regel monatlich an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Mein Pflegeplan kann beim Sortieren der Belege helfen. Sie entscheiden eigenverantwortlich, ob und wann Sie die Leistung nutzen.
Häufige Fragen
Wie funktioniert die Kombinationsleistung von Pflegegeld und Pflegesachleistung?
Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI verbindet Pflegegeld (§ 37 SGB XI) und Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI). Wenn der ambulante Pflegedienst die Pflegesachleistung nur anteilig ausschöpft, wird der nicht verwendete Anteil als entsprechender Pflegegeld-Anteil an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Beispiel: Werden in der Regel 60 % der Pflegesachleistung genutzt, kann 40 % des Pflegegelds gezahlt werden. Die Pflegekasse berechnet die genauen Beträge.
Welche Voraussetzungen müssen für die Kombinationsleistung erfüllt sein?
In der Regel setzt § 38 SGB XI mindestens Pflegegrad 2 und eine häusliche Pflegesituation voraus. Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung. Die Pflegekasse entscheidet über die Voraussetzungen im Einzelfall. Bitte prüfen Sie Ihre Situation eigenverantwortlich oder gemeinsam mit Ihrer Pflegekasse.
Wer entscheidet über die Aufteilung zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?
Die pflegebedürftige Person beziehungsweise die pflegende Person entscheidet, in welchem Verhältnis Pflegegeld und Pflegesachleistung in Anspruch genommen werden sollen. Die gewünschte Aufteilung wird der Pflegekasse mitgeteilt. Die Pflegekasse berechnet daraufhin die Auszahlung — sie entscheidet nicht über das Verhältnis.
Wie lange ist die Entscheidung über die Aufteilung bindend?
Nach § 38 SGB XI ist die Erklärung über die Aufteilung in der Regel sechs Monate bindend. Eine Änderung kann anschließend bei der Pflegekasse beantragt werden. Die genauen Bedingungen kann die Pflegekasse im Einzelfall erläutern.
Was passiert, wenn der Pflegedienst weniger Leistung erbringt als geplant?
Wenn der Pflegedienst die vereinbarte Pflegesachleistung nur teilweise erbringt, wird der nicht ausgeschöpfte Anteil in der Regel als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt. Die Berechnung übernimmt die Pflegekasse. Bitte prüfen Sie die Abrechnungen Ihrer Pflegekasse eigenverantwortlich.
Was macht Mein Pflegeplan mit der Kombinationsleistung?
Nichts Automatisches. Mein Pflegeplan ist eine Verwaltungshilfe: Wir helfen beim Sortieren der Belege und beim Vormerken der Leistung. Wir bewerten keine Ansprüche, reichen nichts ein und vertreten niemanden gegenüber der Pflegekasse. Sie entscheiden eigenverantwortlich.