So arbeiten wir – Compliance-Architektur von Mein Pflegeplan
Stand: 2026-05-17
Was ist das?
Wir sind eine technische Plattform, die Pflege-Unterlagen sortiert, Termine sichtbar macht und Vorlagen zur Verfügung stellt. Wir sind keine Anwälte, keine Steuerberater und keine Vertretung gegenüber Ihrer Pflegekasse.
Warum ist das wichtig?
Wenn klar ist, was eine Software tut und was nicht, können Sie ruhiger entscheiden, wofür Sie sie nutzen. Diese Seite beschreibt unsere Rolle, damit Sie selbst einordnen können, was Mein Pflegeplan für Sie leisten kann und was nicht.
Was ist der nächste Schritt?
Wenn Sie konkrete Schritte planen möchten, finden Sie auf unseren Wissensseiten neutrale Erläuterungen zu Pflegegrad-Antrag, Begutachtung, Bescheid und Widerspruch. Bitte prüfen Sie Ihre eigene Situation selbst – die Inhalte dienen der Orientierung.
Schritt für Schritt
Verwaltungshilfe statt Rechtsberatung
Mein Pflegeplan unterstützt beim Sortieren von Unterlagen, beim Erinnern an Termine und beim Vorbereiten von Vorlagen. Eine rechtliche Bewertung Ihres Falles findet nicht statt – diese liegt bei Ihnen, Ihrer Pflegekasse oder beauftragten Beraterinnen und Beratern. Diese Trennung folgt dem deutschen Recht zur Rechtsdienstleistung (RDG).
Drei rechtliche Rahmen, getrennt gehalten
Wir trennen drei Themenfelder strukturell: Pflegerecht (SGB XI: Pflegegrad, Pflegegeld, Entlastungsbetrag), Steuerrecht (Pflege-Pauschbetrag nach § 33b EStG) und Arbeitsrecht (Pflegezeit, Familienpflegezeit). Beispiel: Beim Pflegegrad-Antrag sortieren wir Unterlagen – entschieden wird bei Ihrer Pflegekasse. Beim Steuer-Pauschbetrag bereiten wir Hinweise vor – entschieden wird beim Finanzamt.
Was wir nicht tun
Wir bereiten Vorlagen vor – Sie entscheiden, ob und wann Sie sie verwenden, und reichen sie selbst ein. Wir sagen nicht voraus, welchen Pflegegrad Sie erhalten. Wir bewerten keine Bescheide. So bleibt die Kontrolle bei Ihnen – und nichts wird ohne Ihr Einverständnis verschickt.
Wie Sie das nachprüfen können
Auf jeder Vorlage steht der Hinweis „Erstellt mit Mein Pflegeplan – Unverbindliche Vorlage, keine Rechtsberatung". Vor jeder Veröffentlichung läuft eine automatische Begriffsprüfung über den Text. Vorlagen tragen zudem Versionsnummern, damit nachvollziehbar bleibt, welche Fassung Sie verwendet haben. Bei Fragen erreichen Sie uns über die Kontaktseite.
Häufige Fragen
Reichen Sie meinen Antrag bei der Pflegekasse ein?
Nein. Wir bereiten die Unterlagen für Sie vor – Sie reichen den Antrag selbst ein, per Post, Fax, E-Mail oder über das Portal Ihrer Pflegekasse. So bleibt die Kontrolle bei Ihnen, und Sie sehen, welches Dokument wann bei wem ankommt.
Wer entscheidet über meinen Pflegegrad?
Ihre Pflegekasse, in der Regel auf Grundlage einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Mein Pflegeplan hat keinen Einfluss auf diese Entscheidung – wir helfen nur dabei, dass die Pflegekasse die nötigen Unterlagen rechtzeitig erhält.
Geben Sie mir Ratschläge zu meinem konkreten Fall?
Nein. Wir geben allgemeine Orientierungshilfen – etwa wie ein Pflegegrad-Antrag in der Regel abläuft. Eine individuelle Beratung erhalten Sie zum Beispiel bei Pflegestützpunkten, der Pflegekasse oder über eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
Lesen Sie öffentliche Pflege-Newsletter oder andere Veröffentlichungen, um die Plattform zu verbessern?
Wenn wir öffentlich zugängliche Pflege-Inhalte lesen, beschränkt sich das auf redaktionell kuratierte Newsletter – zum Beispiel von Verbänden oder Fachmedien. Foren oder andere nutzergenerierte Inhalte werten wir nicht aus. Diese Lektüre geschieht in einem internen Auswertungsprozess (intern: „Customer-Signal Loop") und dient ausschließlich der Redaktions- und Produktarbeit. In den internen Hinweisen, die daraus entstehen, nennen wir keine Einzelpersonen. Wir veröffentlichen keine Inhalte aus diesen Quellen weiter. Ihre persönliche Situation bewerten wir nicht anhand dieser Quellen.
Was tut Mein Pflegeplan nicht?
Wir geben keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung im Einzelfall. Wir reichen keine Dokumente in Ihrem Namen ein. Wir bewerten keine Bescheide und sagen nicht voraus, welchen Pflegegrad Sie erhalten werden. Wir treten gegenüber Ihrer Pflegekasse oder Ihrem Arbeitgeber nicht in Ihrem Namen auf.
Wie kann ich überprüfen, dass Sie sich an die genannten Regeln halten?
Auf jeder Vorlage steht ein Hinweis, dass es sich um eine unverbindliche Vorlage und nicht um eine Rechtsberatung handelt. Vor jeder Veröffentlichung läuft eine automatische Begriffsprüfung über den Text. Bei Unklarheiten erreichen Sie uns über die Kontaktseite.