Entlastungsbetrag – monatliche Leistung für Hilfen im Alltag
Veröffentlicht am 14. April 2026 · Zuletzt redaktionell geprüft am 7. Juli 2026
Was ist das?
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine monatliche Leistung der Pflegeversicherung. Er ist zweckgebunden für qualitätsgesicherte Angebote zur Unterstützung im Alltag – etwa Betreuungsdienste, Haushaltshilfen oder Alltagsbegleitung.
Warum ist das wichtig?
Viele Pflegebedürftige nutzen den Entlastungsbetrag nicht vollständig, weil Belege verloren gehen oder der Ablauf unklar ist. Wer Belege strukturiert sammelt und einmal im Monat einreicht, behält den Überblick und kann die Leistung in Ruhe nutzen.
Was ist der nächste Schritt?
Wenn Sie den Entlastungsbetrag nutzen möchten: Anbieter nach landesrechtlicher Anerkennung fragen, Rechnung mit Leistungsdatum aufbewahren und zusammen mit einem kurzen Schreiben bei der Pflegekasse zur Erstattung einreichen.
Schritt für Schritt
Anspruchsvoraussetzung klären
Der Entlastungsbetrag steht in der Regel pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 1 zu, die zu Hause gepflegt werden. Die Pflegekasse kann auf Nachfrage bestätigen, ob die Voraussetzungen vorliegen.
Anerkannten Anbieter wählen
Der Entlastungsbetrag kann in der Regel nur für landesrechtlich anerkannte Angebote verwendet werden. Das sind zum Beispiel Betreuungsdienste, Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfen mit Anerkennung nach § 45a SGB XI.
Belege sammeln
Bewahren Sie Rechnungen mit Leistungsdatum, Beschreibung der Leistung, Betrag und Anbieter auf. Digitale Fotos oder Scans sind in der Regel möglich – bitte prüfen Sie die Anforderungen Ihrer Pflegekasse selbst.
Belege einreichen
Reichen Sie die Belege mit einem kurzen Anschreiben bei der Pflegekasse ein – per Post, E-Mail oder Online-Portal. Viele Kassen empfehlen monatliche Einreichung, damit die Erstattung zügig erfolgt.
Nicht genutzten Betrag im Blick behalten
Nicht genutzte Beträge eines Monats können in der Regel innerhalb eines Kalenderjahres nachgeholt und unter bestimmten Voraussetzungen ins nächste Jahr übertragen werden. Bitte prüfen Sie die Regeln Ihrer Pflegekasse selbst.
Häufige Fragen
Was ist der Entlastungsbetrag und wie nutze ich ihn?
Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Monatsleistung der Pflegeversicherung von bis zu 131 € für Hilfen im Alltag. Genutzt wird er in der Regel so: anerkannten Anbieter wählen, Rechnung aufbewahren und bei der Pflegekasse zur Erstattung einreichen. Die Schritte sind auf dieser Seite einzeln erklärt.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag beträgt bis zu 131 € pro Monat. Er ist zweckgebunden und kann für qualitätsgesicherte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden.
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag steht in der Regel pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 1 zu, die zu Hause gepflegt werden. Details klärt die zuständige Pflegekasse.
Muss ich den Entlastungsbetrag gesondert beantragen?
In der Regel nicht: Der Betrag steht ab Pflegegrad 1 zur Verfügung und wird über die Erstattung von Belegen genutzt. Manche Pflegekassen bieten zusätzlich eine Direktabrechnung mit dem Anbieter an – bitte fragen Sie bei Ihrer Kasse nach.
Wird der Entlastungsbetrag einfach ausgezahlt?
Nein, es ist eine Kostenerstattung: Sie reichen Belege über genutzte Angebote ein, die Pflegekasse erstattet bis zur monatlichen Höchstgrenze. Eine pauschale Auszahlung ohne Nachweis ist in der Regel nicht vorgesehen.
Wofür darf der Entlastungsbetrag verwendet werden?
Für landesrechtlich anerkannte Angebote nach § 45a SGB XI, zum Beispiel Betreuungsdienste, Alltagsbegleitung, Haushaltshilfen oder Angebote zur Tages- und Nachtpflege.
Kann ich den Entlastungsbetrag für Nachbarn oder Angehörige verwenden?
Das regeln die Bundesländer unterschiedlich: Nachbarschaftshilfe kann je nach Land anerkennungsfähig sein, nahe Angehörige sind in der Regel ausgeschlossen. Bitte prüfen Sie die Regeln Ihres Bundeslands – Ihre Pflegekasse kann sie Ihnen nennen.
Wo finde ich anerkannte Anbieter?
Die Anerkennung erfolgt nach Landesrecht (§ 45a SGB XI). Listen anerkannter Angebote führen in der Regel die Bundesländer; auch Ihre Pflegekasse kann Ihnen anerkannte Anbieter in Ihrer Region nennen.
Welche Belege brauche ich für die Erstattung?
In der Regel Rechnungen mit Leistungsdatum, Beschreibung, Betrag und Anbieter. Bitte prüfen Sie die konkreten Anforderungen Ihrer Pflegekasse.
Kann ich Entlastungsbetrag und Pflegegeld gleichzeitig nutzen?
Ja, der Entlastungsbetrag kommt in der Regel zusätzlich zu anderen Leistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistung und kürzt diese nicht. Er wird nur zweckgebunden gegen Belege erstattet.
Was passiert mit nicht genutztem Entlastungsbetrag?
Nicht genutzte Monatsbeträge können in der Regel innerhalb des Kalenderjahres nachgeholt werden. Ein Übertrag ins folgende Kalenderhalbjahr – also in der Regel bis zum 30. Juni des Folgejahres – ist möglich; danach verfällt der Rest.
Was ist der Unterschied zwischen Entlastungsbetrag und Entlastungsbudget?
Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) ist die monatliche Leistung für Alltagshilfen ab Pflegegrad 1. Das Entlastungsbudget ist der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 – ein eigener Beitrag erklärt es im Detail.