Pflegehilfsmittel — Orientierung zu § 40 Abs. 2 SGB XI

Stand: 2026-05-17

Was ist das?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Artikel, die bei der häuslichen Pflege regelmäßig verbraucht werden — etwa saugende Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Händedesinfektion. Die Regelung steht in § 40 Abs. 2 SGB XI und gilt in der Regel ab Pflegegrad 1. Davon zu unterscheiden sind langlebige Pflegehilfsmittel zum Gebrauch nach § 40 Abs. 1 SGB XI.

Warum ist das wichtig?

Die kleinen Verbrauchsartikel summieren sich im Alltag schnell. Die Pauschale kann diese wiederkehrenden Kosten in der Regel abdecken, ohne dass jeder einzelne Beleg gesondert begründet werden muss. Sie entscheiden eigenverantwortlich, ob Sie die Artikel selbst kaufen oder einen Pflegebox-Service mit Direktabrechnung über die Pflegekasse nutzen.

Was ist der nächste Schritt?

Sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse über die Abrechnung und ob ein Direktbezug-Service für Ihre Situation in Frage kommt. Die Pflegekasse erläutert die nötigen Schritte im Einzelfall.

Schritt für Schritt

  1. Voraussetzungen prüfen

    In der Regel setzt § 40 Abs. 2 SGB XI mindestens Pflegegrad 1 und eine häusliche Pflegesituation voraus. Die pflegebedürftige Person muss in der eigenen Häuslichkeit oder bei Angehörigen versorgt werden. Bitte prüfen Sie diese Voraussetzungen selbst oder gemeinsam mit Ihrer Pflegekasse.

  2. Bedarf einschätzen

    Überlegen Sie in Ruhe, welche Verbrauchsartikel im Alltag regelmäßig benötigt werden — zum Beispiel Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen oder Händedesinfektion. Der monatliche Bedarf ist von Pflegesituation zu Pflegesituation unterschiedlich.

  3. Bezugsweg wählen

    Es gibt in der Regel zwei Wege: Belege selbst sammeln und bei der Pflegekasse einreichen, oder einen Pflegebox-Anbieter mit Direktabrechnung zur Pflegekasse nutzen. Bei der zweiten Variante werden die Artikel monatlich geliefert und die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Anbieter ab. Sie entscheiden eigenverantwortlich, welcher Weg zu Ihrer Situation passt.

  4. Abrechnen und dokumentieren

    Die Pflegekasse kann eine monatliche Pauschale von bis zu 42 € übernehmen. Bei eigenem Bezug werden die Belege gesammelt eingereicht — in der Regel monatlich oder quartalsweise. Mein Pflegeplan kann beim Sortieren der Belege helfen. Bitte prüfen Sie die Abrechnungen Ihrer Pflegekasse eigenverantwortlich.

Häufige Fragen

Welche Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse uebernommen?

Die Pflegekasse kann Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 Abs. 2 SGB XI mit einer monatlichen Pauschale von bis zu 42 € bezuschussen. Typische Artikel sind saugende Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen und Händedesinfektionsmittel. Die Pflegekasse entscheidet über die Bewilligung im Einzelfall. Die hier genannten Beispiele dienen der Orientierung.

Wie hoch ist die monatliche Pauschale fuer Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach Paragraph 40 SGB XI?

Die monatliche Pauschale beträgt in der Regel bis zu 42 € pro Person. Voraussetzung ist nach § 40 Abs. 2 SGB XI in der Regel mindestens Pflegegrad 1 und eine häusliche Pflegesituation. Die Pflegekasse entscheidet über die Auszahlung und erläutert die genauen Bedingungen auf Wunsch.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch und zum Gebrauch?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI) sind Artikel, die regelmäßig aufgebraucht werden — etwa Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen. Pflegehilfsmittel zum Gebrauch (§ 40 Abs. 1 SGB XI) sind langlebige Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollator oder Hausnotruf. Für die beiden Gruppen gelten in der Regel unterschiedliche Bezugswege und Abrechnungsformen.

Habe ich schon bei Pflegegrad 1 Anspruch?

In der Regel setzt § 40 Abs. 2 SGB XI mindestens Pflegegrad 1 und eine häusliche Pflegesituation voraus. Damit unterscheidet sich diese Leistung von anderen Leistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistung, die in der Regel erst ab Pflegegrad 2 gewährt werden. Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall. Bitte prüfen Sie Ihre Situation eigenverantwortlich.

Wie funktioniert ein Pflegebox-Service mit Direktabrechnung?

Ein Pflegebox-Anbieter rechnet die monatliche Pauschale in der Regel direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie stellen die gewünschten Verbrauchsartikel im Rahmen der Pauschale zusammen und erhalten in der Regel eine monatliche Lieferung. Bitte prüfen Sie die Konditionen verschiedener Anbieter eigenverantwortlich; die Pflegekasse erläutert auf Wunsch, was sie für die Direktabrechnung benötigt.

Was macht Mein Pflegeplan mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch?

Nichts Automatisches. Mein Pflegeplan ist eine Verwaltungshilfe: Wir helfen beim Sortieren der Belege und beim Vormerken der Leistung. Wir bewerten keine Ansprüche, reichen nichts ein und vertreten niemanden gegenüber der Pflegekasse. Sie entscheiden eigenverantwortlich.

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