Pflegezeit — Orientierung zum Pflegezeitgesetz
Stand: 2026-05-12
Was ist das?
Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) ist ein arbeitsrechtliches Gesetz für Beschäftigte, die einen nahen Angehörigen pflegen. Es kennt zwei Formen: die kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG für akute Pflegesituationen und die Pflegezeit nach § 3 PflegeZG für eine geplante, längere Pflege zu Hause. Die Modalitäten werden in der Regel mit dem Arbeitgeber abgestimmt.
Warum ist das wichtig?
Wenn ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird oder die Pflege zu Hause länger dauert, kann ein Schritt aus dem Beruf heraus deutlich entspannter machen, was sonst gleichzeitig anfällt. Das PflegeZG schafft dafür einen klaren Rahmen, an dem sich Beschäftigte und Arbeitgeber orientieren können. Sie entscheiden eigenverantwortlich, ob und in welchem Umfang Sie eine Freistellung in Anspruch nehmen.
Was ist der nächste Schritt?
Sprechen Sie mit Ihrer Personalabteilung oder Ihrem Arbeitgeber über Ihre konkrete Situation. Sie entscheiden eigenverantwortlich, wann und wie Sie eine Freistellung in Anspruch nehmen. Mein Pflegeplan kann beim Sortieren der Unterlagen helfen.
Schritt für Schritt
Situation einordnen
Überlegen Sie in Ruhe, ob es um eine akute Pflegesituation geht (kurzzeitige Arbeitsverhinderung, § 2 PflegeZG — bis zu 10 Arbeitstage) oder um eine geplante, längerfristige Pflege zu Hause (Pflegezeit, § 3 PflegeZG — bis zu 6 Monate). Beide Formen folgen unterschiedlichen Regeln zur Vorankündigung und zum Geltungsbereich.
Arbeitgeber informieren
Bei einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG informiert man den Arbeitgeber in der Regel unverzüglich über die Verhinderung und die voraussichtliche Dauer. Bei der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG ist eine Ankündigung in Textform mit gesetzlicher Vorlaufzeit vor Beginn vorgesehen.
Pflegebedürftigkeit nachweisen
Für beide Formen wird in der Regel die Pflegebedürftigkeit der angehörigen Person nach § 14 SGB XI vorausgesetzt. In akuten Fällen kann zunächst eine ärztliche Bescheinigung ausreichen; über die Pflegebedürftigkeit selbst entscheidet die Pflegekasse.
Modalitäten der Freistellung klären
Die konkrete Form der Freistellung — vollständig oder teilweise, mit welchem Stundenumfang — wird in der Regel zwischen Beschäftigtem und Arbeitgeber vereinbart. Bei einer teilweisen Freistellung hat der Arbeitgeber den Wünschen in der Regel zu entsprechen, soweit keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen.
Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse anfragen
Während einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG kann unter bestimmten Voraussetzungen Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse beantragt werden. Über die Bewilligung entscheidet die Pflegekasse. Bitte prüfen Sie Ihre Situation eigenverantwortlich oder gemeinsam mit Ihrer Pflegekasse.
Häufige Fragen
Was ist Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz?
Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) ist eine arbeitsrechtliche Freistellungsregelung für Beschäftigte, die einen nahen Angehörigen pflegen. § 2 PflegeZG regelt die kurzzeitige Arbeitsverhinderung in akuten Situationen — bis zu 10 Arbeitstage —, § 3 PflegeZG die längerfristige Pflegezeit von bis zu 6 Monaten in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Über die konkrete Freistellung entscheidet in der Regel der Arbeitgeber gemeinsam mit Ihnen; über die Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI sowie über das Pflegeunterstützungsgeld entscheidet die Pflegekasse.
Was ist der Unterschied zwischen § 2 und § 3 PflegeZG?
§ 2 PflegeZG regelt die kurzzeitige Arbeitsverhinderung für akute Pflegesituationen — in der Regel bis zu 10 Arbeitstage, unabhängig von der Betriebsgröße, mit unverzüglicher Information des Arbeitgebers. § 3 PflegeZG regelt die längerfristige Pflegezeit von bis zu 6 Monaten, die in der Regel nur in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten möglich ist, mit Ankündigung in Textform und gesetzlicher Vorlaufzeit vor Beginn.
Wer entscheidet über die Freistellung?
Über die konkrete Ausgestaltung der Freistellung (Vollfreistellung, Teilfreistellung, Stundenumfang) wird in der Regel zwischen Beschäftigtem und Arbeitgeber vereinbart; bei einer teilweisen Freistellung hat der Arbeitgeber den Wünschen in der Regel zu entsprechen, soweit keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Über die Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI — eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme — entscheidet die Pflegekasse. Bitte prüfen Sie Ihre Situation eigenverantwortlich oder mit Ihrer Personalabteilung.
Was ist Pflegeunterstützungsgeld?
Während einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG (bis zu 10 Arbeitstage) kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Pflegekasse — nicht der Arbeitgeber — zahlt diese Leistung. Über die Bewilligung entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegezeit und Familienpflegezeit?
Die Pflegezeit nach § 3 PflegeZG ermöglicht eine Freistellung von bis zu 6 Monaten. Die Familienpflegezeit ist in einem eigenen Gesetz geregelt (Familienpflegezeitgesetz, FPfZG) und sieht eine teilweise Freistellung mit längerer Dauer vor. Beide Regelungen können kombiniert werden; die genauen Voraussetzungen erläutert in der Regel die Personalabteilung oder eine spezialisierte Beratungsstelle.
Was macht Mein Pflegeplan mit der Pflegezeit?
Nichts Automatisches. Mein Pflegeplan ist eine Verwaltungshilfe: Wir helfen beim Sortieren der Unterlagen und beim Vormerken der Schritte. Wir bewerten keine arbeitsrechtlichen Ansprüche, reichen keinen Freistellungsantrag bei Ihrem Arbeitgeber ein und vertreten niemanden gegenüber dem Arbeitgeber. Sie entscheiden eigenverantwortlich.