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Das Zuhause anpassen — mit Zuschuss der Pflegekasse

Ein barrierearmes Bad, ein Treppenlift, eine Rampe am Eingang: Die Pflegekasse kann solche Umbauten mit in der Regel bis zu 4.180 € je Maßnahme bezuschussen (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen im Haushalt, kann sich der Zuschuss auf bis zu 16.720 € je Maßnahme erhöhen.

Viele Familien erfahren erst spät, dass es diesen Zuschuss gibt. Diese Seite ordnet die wichtigsten Punkte in Ruhe — Sie entscheiden, was Sie davon verwenden.

Was ist zuhause schwierig geworden?

Wählen Sie den Bereich, um den es geht. Sie können später jederzeit etwas ergänzen.

Danke — wir zeigen Ihnen dazu die möglichen Wege. Über eine Bewilligung entscheidet Ihre Pflegekasse.

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Kostenlos · ohne Anmeldung möglich · dauert wenige Minuten

Mögliche nächste Schritte

Für diesen Bereich kommen mehrere Wege infrage. Sie entscheiden, welchen Sie sich ansehen möchten.

Sie entscheiden, womit Sie beginnen. Sie müssen nicht alles auf einmal erledigen.

Bad, Dusche oder WC

  • Hilfsmittel ansehen

    Manche Schwierigkeiten lassen sich ohne Umbau lösen — mit einem Hilfsmittel (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

    Zum Beispiel ein Badewannenlift, ein Duschhocker oder Haltegriffe.

    Zu den Pflegehilfsmitteln
  • Wohnung anpassen

    Eine bauliche Anpassung der Wohnung (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Der Antrag wird in der Regel vor Baubeginn gestellt.

    Zum Beispiel eine bodengleiche Dusche anstelle der Badewanne.

    Unterlagen vorbereiten
  • Mit jemandem sprechen

    Wenn Sie lieber mit jemandem sprechen möchten: Eine Pflegeberatung ist in der Regel kostenlos — etwa bei Ihrer Pflegekasse, einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe oder einem Sozialverband. Sie entscheiden, ob und wann Sie das nutzen.

    Zum Beispiel die Frage, ob im Bad ein Hilfsmittel genügt oder ein Umbau nötig wäre.

    Was eine Wohnberatung macht

Zugang, Treppen oder Wege

  • Hilfsmittel ansehen

    Manche Schwierigkeiten lassen sich ohne Umbau lösen — mit einem Hilfsmittel (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

    Zum Beispiel ein Rollator oder eine mobile Rampe.

    Zu den Pflegehilfsmitteln
  • Wohnung anpassen

    Eine bauliche Anpassung der Wohnung (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Der Antrag wird in der Regel vor Baubeginn gestellt.

    Zum Beispiel eine feste Rampe am Eingang oder ein Treppenlift.

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  • Mit jemandem sprechen

    Wenn Sie lieber mit jemandem sprechen möchten: Eine Pflegeberatung ist in der Regel kostenlos — etwa bei Ihrer Pflegekasse, einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe oder einem Sozialverband. Sie entscheiden, ob und wann Sie das nutzen.

    Zum Beispiel die Frage, ob am Eingang eine mobile Rampe genügt oder ein fester Umbau nötig wäre.

    Was eine Wohnberatung macht

Türen, Schwellen oder Bewegungsfläche

  • Wohnung anpassen

    Eine bauliche Anpassung der Wohnung (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Der Antrag wird in der Regel vor Baubeginn gestellt.

    Zum Beispiel eine Türverbreiterung oder das Entfernen von Schwellen.

    Unterlagen vorbereiten
  • Hilfsmittel ansehen

    Manche Schwierigkeiten lassen sich ohne Umbau lösen — mit einem Hilfsmittel (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

    Zum Beispiel eine mobile Schwellenrampe.

    Zu den Pflegehilfsmitteln
  • Mit jemandem sprechen

    Wenn Sie lieber mit jemandem sprechen möchten: Eine Pflegeberatung ist in der Regel kostenlos — etwa bei Ihrer Pflegekasse, einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe oder einem Sozialverband. Sie entscheiden, ob und wann Sie das nutzen.

    Zum Beispiel die Frage, welche Türen und Schwellen im Alltag wirklich stören.

    Was eine Wohnberatung macht

Etwas anderes zuhause

  • Mit jemandem sprechen

    Wenn Sie lieber mit jemandem sprechen möchten: Eine Pflegeberatung ist in der Regel kostenlos — etwa bei Ihrer Pflegekasse, einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe oder einem Sozialverband. Sie entscheiden, ob und wann Sie das nutzen.

    Zum Beispiel ein gemeinsamer Blick auf die Wohnung, wenn unklar ist, wo anzufangen wäre.

    Was eine Wohnberatung macht
  • Hilfsmittel ansehen

    Manche Schwierigkeiten lassen sich ohne Umbau lösen — mit einem Hilfsmittel (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

    Zum Beispiel ein Hausnotruf oder ein Pflegebett.

    Zu den Pflegehilfsmitteln
  • Wohnung anpassen

    Eine bauliche Anpassung der Wohnung (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Der Antrag wird in der Regel vor Baubeginn gestellt.

    Zum Beispiel Anpassungen im Küchen-, Schlaf- oder Wohnbereich.

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Der Weg in sechs Schritten

Die Reihenfolge ist der wichtigste Teil: Der Antrag kommt vor dem Umbau.

  1. Bedarf klären

    Überlegen Sie in Ruhe, welche Anpassung den Alltag erleichtern würde — Raum für Raum. Die Bereiche weiter unten helfen beim Sortieren.

  2. Kostenvoranschlag einholen

    Ein Fachbetrieb erstellt ein schriftliches Angebot für die geplante Maßnahme. Der Kostenvoranschlag gehört später zu den Antragsunterlagen.

  3. Antrag stellen — vor Baubeginn

    Bitte stellen Sie den Antrag, bevor die Arbeiten beginnen. In der Regel übernimmt die Pflegekasse die Kosten nur, wenn die Maßnahme vorher bewilligt wurde.

  4. Bewilligung abwarten

    Die Pflegekasse entscheidet über den Antrag. In der Regel kommt die Antwort innerhalb weniger Wochen.

  5. Umbau umsetzen

    Nach der Bewilligung können die Arbeiten in Ruhe beginnen — so, wie es für Sie und den Betrieb passt.

  6. Belege einreichen

    Rechnung und Zahlungsnachweis gehen nach Abschluss an die Pflegekasse. Sie zahlt den bewilligten Zuschuss in der Regel anschließend aus.

Was in welchem Bereich möglich ist

Vier Bereiche, in denen Anpassungen die Pflege zu Hause in der Regel erleichtern. Kostenangaben sind eine grobe Orientierung — der Kostenvoranschlag schafft Klarheit.

Bad & Dusche
  • Bodengleiche Dusche statt Badewanne
  • Haltegriffe und rutschfester Boden
  • Unterfahrbarer Waschtisch

Ein Badumbau kostet je nach Umfang häufig etwa 4.000 bis 30.000 €.

Mehr zum Badumbau-Zuschuss
Zugang & Rampe
  • Rampe am Hauseingang
  • Zusätzliche Handläufe
  • Abgesenkte Schwellen und Übergänge

Rampen kosten je nach Länge und Material häufig etwa 500 bis 6.000 €.

Mehr zum Rampen-Zuschuss
Treppe
  • Sitzlift an gerader oder kurviger Treppe
  • Plattformlift für den Rollstuhl
  • Zweiter Handlauf und bessere Beleuchtung

Ein gerader Sitzlift kostet häufig etwa 3.500 bis 8.000 €, kurvige oder Außenanlagen deutlich mehr — bis etwa 25.000 €.

Mehr zum Treppenlift-Zuschuss
Türen & Wege
  • Türverbreiterung für Rollator oder Rollstuhl
  • Entfernen von Türschwellen
  • Mehr Bewegungsfläche in engen Fluren

Eine Türverbreiterung kostet je Tür häufig etwa 800 bis 2.500 €.

Mehr zur Türverbreiterung

Für jede dieser Maßnahmen gilt: Zuschuss der Pflegekasse in der Regel bis zu 4.180 € je Maßnahme.

Gut zu wissen: Maßnahmen, die vor allem dem Komfort dienen, zählen in der Regel nicht. Eine kurze Begründung, wie die Anpassung die Pflege erleichtert, gehört deshalb zu den Antragsunterlagen.

Der Zuschuss im Überblick

  • Je Maßnahme

    In der Regel bis zu 4.180 € je Maßnahme. Gehören mehrere Umbauten zusammen und werden gleichzeitig umgesetzt, gelten sie in der Regel als eine Maßnahme.

  • Mehrere Berechtigte im Haushalt

    Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen im Haushalt, kann sich der Zuschuss auf bis zu 16.720 € je Maßnahme erhöhen.

  • Später wieder möglich

    Verändert sich die Pflegesituation wesentlich, kann für weitere Anpassungen ein neuer Antrag gestellt werden.

  • Wenn der Umbau mehr kostet

    Bei größeren Umbauten deckt der Zuschuss oft einen Teil der Kosten. Der Kostenvoranschlag zeigt vorab, womit Sie rechnen können.

Über die konkrete Bewilligung entscheidet Ihre Pflegekasse.

Zur Miete? Zwei Dinge vorab

Für bauliche Veränderungen ist in der Regel die schriftliche Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters nötig. Ein frühes Gespräch schafft Ruhe — viele Anpassungen lassen sich gut erklären, manche sind rückbaubar.

Der Zuschuss ist an die häusliche Umgebung gebunden, nicht an das Eigentum. Auch in einer Mietwohnung oder Pflege-WG ist er in der Regel möglich.

Die Unterlagen-Checkliste im Vorbereitungs-Assistenten erinnert an die Zustimmung, damit Sie nichts übersehen.

Das erste Gespräch mit dem Fachbetrieb

Ein guter Kostenvoranschlag macht den Antrag leichter. Diese Fragen können Sie im ersten Gespräch stellen — in Ruhe, ohne sich festzulegen:

  1. Kennen Sie Anträge bei der Pflegekasse nach § 40 SGB XI — und weisen Sie die Maßnahme im Kostenvoranschlag einzeln aus?
  2. Sind Material und Arbeitsleistung im Angebot getrennt erkennbar?
  3. Können die Arbeiten warten, bis die Bewilligung der Pflegekasse vorliegt?
  4. Haben Sie vergleichbare Umbauten schon umgesetzt — gibt es Referenzen?
  5. Wie lange gilt der Kostenvoranschlag, und was passiert bei Abweichungen?

Sie entscheiden, wen Sie beauftragen — und wann. Ein zweites Angebot einzuholen ist üblich und in Ordnung.

Wenn Sie so weit sind

Der Vorbereitungs-Assistent führt in wenigen Minuten durch die Unterlagen — mit Checkliste und einer Vorlage für den Antrag. Ohne Konto bleiben Ihre Angaben auf diesem Gerät gespeichert.

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