Rollstuhlrampe-Zuschuss der Pflegekasse — Orientierung zu § 40 Abs. 4 SGB XI

Veröffentlicht am 15. Juli 2026 · Zuletzt redaktionell geprüft am 15. Juli 2026

Was ist das?

Der Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung nach § 40 Abs. 4 SGB XI unterstützt Maßnahmen, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern. Eine fest installierte Rollstuhlrampe kann dazugehören — etwa um Stufen am Eingang oder eine Türschwelle mit Rollstuhl oder Rollator zu überwinden. Die Pflegekasse kann je Maßnahme bis zu 4.180 € bezuschussen und entscheidet über die Anerkennung.

Warum ist das wichtig?

Schon eine einzelne Stufe am Eingang kann den Weg mit Rollstuhl oder Rollator versperren. Der Zuschuss kann einen erheblichen Teil der Kosten abdecken. Entscheidend ist der Ablauf: In der Regel wird der Antrag vor dem Einbau gestellt und die Entscheidung der Pflegekasse abgewartet — nachträgliche Anträge werden häufig nicht bezuschusst. Sie entscheiden eigenverantwortlich, ob und wann Sie umbauen.

Was ist der nächste Schritt?

Sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse, bevor Sie eine Rampe beauftragen, und lassen Sie sich den Ablauf für den Zuschussantrag erläutern. So ist die Reihenfolge — erst Antrag, dann Einbau — von Anfang an geklärt.

Schritt für Schritt

  1. Voraussetzungen prüfen

    In der Regel setzt § 40 Abs. 4 SGB XI mindestens Pflegegrad 1 und eine häusliche Pflegesituation voraus. Die Maßnahme soll die Pflege zu Hause ermöglichen, erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen. Bitte prüfen Sie diese Voraussetzungen selbst oder gemeinsam mit Ihrer Pflegekasse.

  2. Maßnahme und Kostenvoranschlag festhalten

    Halten Sie fest, wo die Rampe gebraucht wird — etwa am Hauseingang, über eine Stufe oder eine Türschwelle. Ein Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs gehört in der Regel zum Antrag und beschreibt die geplante Maßnahme nachvollziehbar.

  3. Antrag vor dem Einbau stellen

    Stellen Sie den Antrag auf den Zuschuss, bevor die Rampe beauftragt oder eingebaut wird, und warten Sie die Entscheidung der Pflegekasse ab. Wird zuerst gebaut und danach beantragt, ist eine Förderung in der Regel nicht mehr möglich.

  4. Umsetzen und Belege aufbewahren

    Nach der Bewilligung kann die Rampe eingebaut werden. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 € je Maßnahme; übersteigen die Kosten diesen Betrag, ist der Restbetrag in der Regel selbst zu tragen. Bewahren Sie Rechnungen und Nachweise auf. Mein Pflegeplan kann beim Sortieren der Unterlagen helfen.

Häufige Fragen

Wird eine Rollstuhlrampe von der Pflegekasse bezuschusst?

Eine fest installierte Rollstuhlrampe kann als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit bis zu 4.180 € je Maßnahme bezuschusst werden. Ob sie im Einzelfall anerkannt wird, entscheidet die Pflegekasse. Voraussetzung ist in der Regel mindestens Pflegegrad 1 und eine häusliche Pflegesituation. Die Angaben dienen der Orientierung.

Wie hoch ist der Zuschuss für eine Rampe?

Der Zuschuss beträgt in der Regel bis zu 4.180 € je Maßnahme. Das ist ein Zuschuss, nicht zwingend eine volle Kostenübernahme — liegen die Kosten darüber, ist der Restbetrag in der Regel selbst zu tragen. Die Pflegekasse entscheidet über die Höhe im Einzelfall.

Gilt das auch für eine mobile Rampe?

Eine fest installierte Rampe wird in der Regel als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI eingeordnet. Eine lose, mobile Rampe kann dagegen eher als Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 1 SGB XI gelten und läuft über einen anderen Weg. Welcher Weg im Einzelfall zutrifft, klärt die Pflegekasse.

Ab welchem Pflegegrad gibt es den Zuschuss?

In der Regel ab Pflegegrad 1. Damit steht die Wohnumfeldverbesserung nach § 40 Abs. 4 SGB XI — anders als Pflegegeld oder Pflegesachleistung — bereits bei Pflegegrad 1 offen. Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall. Bitte prüfen Sie Ihre Situation eigenverantwortlich.

Muss ich den Antrag vor dem Einbau stellen?

In der Regel ja. Der Antrag wird üblicherweise vor der Beauftragung gestellt und die Entscheidung der Pflegekasse abgewartet. Wird die Rampe zuerst eingebaut und erst danach ein Antrag gestellt, ist ein Zuschuss in der Regel nicht mehr möglich. Ein Kostenvoranschlag gehört üblicherweise zum Antrag.

Wir sind mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt — ändert das den Betrag?

Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen in einer gemeinsamen Wohnung, können die Zuschüsse für eine gemeinsame Maßnahme in der Regel zusammengelegt werden. Für den einzelnen Anspruch bleibt es bei bis zu 4.180 €. Die genauen Obergrenzen erläutert die Pflegekasse im Einzelfall.

Was macht Mein Pflegeplan beim Rampen-Zuschuss?

Nichts Automatisches. Mein Pflegeplan ist eine Verwaltungshilfe: Wir helfen beim Sortieren der Unterlagen und beim Vormerken der Schritte. Wir bewerten keine Ansprüche, reichen nichts ein und vertreten niemanden gegenüber der Pflegekasse. Sie entscheiden eigenverantwortlich.

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