SGB-XI-Leistungen im Überblick

Diese Übersicht zeigt, bei welchen Pflegeleistungen nach SGB XI Mein Pflegeplan Sie unterstützen kann. Sie dient der Orientierung — ob und in welcher Höhe einzelne Leistungen in Ihrem Fall in Frage kommen, hängt vom Einzelfall ab. Über die konkrete Bewilligung entscheidet Ihre Pflegekasse.

Leistungen für die gepflegte Person

Leistungen nach SGB XI, die Pflegebedürftige entlasten oder die häusliche bzw. stationäre Versorgung finanzieren.

  • Entlastungsbetrag

    Für anerkannte Alltagshilfen — Rechnung einreichen, Erstattung erhalten.

  • Pflegegeld

    Für häusliche Pflege durch Angehörige — monatliche Direktauszahlung.

  • Pflegesachleistung

    Für professionelle ambulante Pflege — Abrechnung über den Dienst.

  • Kombination

    Anteilige Nutzung von Pflegegeld und Sachleistung — flexibel aufteilbar.

  • Pflegehilfsmittel

    Handschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel — monatliche Erstattung.

  • Verhinderungspflege

    Wenn die pflegende Person verhindert ist — Kostenersatz für Ersatzpflege.

  • Kurzzeitpflege

    Vorübergehende vollstationäre Pflege — z. B. nach Krankenhausaufenthalt.

  • Wohnraumanpassung

    Rampen, Haltegriffe, barrierefreies Bad — einmaliger Zuschuss für Umbaumaßnahmen.

  • Tages- und Nachtpflege

    Tages- oder Nachtpflege in einer Einrichtung — ergänzend zur häuslichen Pflege.

  • Vollstationäre Pflege

    Dauerhafte Pflege in einem Pflegeheim — wenn häusliche Pflege nicht mehr möglich ist.

  • Wohngruppenzuschlag

    Pauschaler Monatszuschuss für Bewohner einer ambulant betreuten Wohngruppe.

  • Beratungseinsatz

    Pflichtberatung bei Pflegegeld — regelmäßige Termine einhalten.

Unterstützung für Sie als pflegende Person

Leistungen und Regelungen, die pflegende Angehörige entlasten — vom kostenfreien Pflegekurs bis zur steuerlichen Entlastung.

  • Pflegekurs

    Kostenfreier Kurs für pflegende Angehörige — vor Ort, online oder einzeln zu Hause.

  • Pflegepauschbetrag

    Steuerentlastung für pflegende Angehörige — jährlich in der Einkommensteuer.

  • Pflegeunterstützungsgeld

    Lohnersatz bei akuter Pflegesituation — bis zu 10 Arbeitstage pro Pflegefall.

  • Pflegezeit

    Freistellung von der Arbeit zur Pflege eines Angehörigen — kurz oder bis zu sechs Monate.

  • Rentenbeiträge

    Rentenbeiträge der Pflegekasse für die pflegende Person — bei häuslicher Pflege.

Pflegegrad 2 oder 3 im Vergleich

Sie sehen die Leistungen bei Pflegegrad 2 und 3 in Ruhe nebeneinander — zur Orientierung, nicht als Bewertung Ihres Falls.

Pflegegrad 2 oder 3 im Vergleich

Leistungs-Kompass öffnen

Der Leistungs-Kompass zeigt Ihnen, welche Leistungen in Ihrer konkreten Pflegesituation relevant sind — mit Hinweisen zu Höhe und Kombinierbarkeit.

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