Badumbau-Zuschuss der Pflegekasse — Orientierung zu § 40 Abs. 4 SGB XI
Veröffentlicht am 15. Juli 2026 · Zuletzt redaktionell geprüft am 15. Juli 2026
Was ist das?
Der Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung nach § 40 Abs. 4 SGB XI unterstützt Maßnahmen, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern. Ein barrierefreier Badumbau kann dazugehören — zum Beispiel der Umbau zur bodengleichen Dusche, Haltegriffe, ein unterfahrbares Waschbecken, eine erhöhte Toilette oder rutschhemmende Böden. Die Pflegekasse kann je Maßnahme bis zu 4.180 € bezuschussen und entscheidet über die Anerkennung im Einzelfall.
Warum ist das wichtig?
Ein Badumbau macht die Körperpflege zu Hause oft wieder sicher. Der Zuschuss kann einen erheblichen Teil der Kosten abdecken. Entscheidend ist der Ablauf: In der Regel wird der Antrag vor dem Umbau gestellt und die Entscheidung der Pflegekasse abgewartet — nachträgliche Anträge werden häufig nicht bezuschusst. Sie entscheiden eigenverantwortlich, ob und wann Sie umbauen.
Was ist der nächste Schritt?
Sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse, bevor Sie einen Handwerksbetrieb beauftragen, und lassen Sie sich den Ablauf für den Zuschussantrag erläutern. So ist die Reihenfolge — erst Antrag, dann Umbau — von Anfang an geklärt.
Schritt für Schritt
Voraussetzungen prüfen
In der Regel setzt § 40 Abs. 4 SGB XI mindestens Pflegegrad 1 und eine häusliche Pflegesituation voraus. Die Maßnahme soll die Pflege zu Hause ermöglichen, erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen. Bitte prüfen Sie diese Voraussetzungen selbst oder gemeinsam mit Ihrer Pflegekasse.
Bedarf und Maßnahme festhalten
Halten Sie in Ruhe fest, was das Bad sicherer machen würde — etwa eine bodengleiche Dusche statt Badewanne, Haltegriffe, ein höhenangepasstes WC oder rutschhemmende Fliesen. Ein Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs gehört in der Regel zum Antrag.
Antrag vor dem Umbau stellen
Stellen Sie den Antrag auf den Zuschuss, bevor der Umbau beauftragt oder begonnen wird, und warten Sie die Entscheidung der Pflegekasse ab. Wird zuerst umgebaut und danach beantragt, ist eine Förderung in der Regel nicht mehr möglich.
Umsetzen und Belege aufbewahren
Nach der Bewilligung kann der Umbau umgesetzt werden. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 € je Maßnahme; übersteigen die Kosten diesen Betrag, ist der Restbetrag in der Regel selbst zu tragen. Bewahren Sie Rechnungen und Nachweise auf. Mein Pflegeplan kann beim Sortieren der Unterlagen helfen.
Häufige Fragen
Zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss für den Badumbau?
Ein barrierefreier Badumbau kann als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit bis zu 4.180 € je Maßnahme bezuschusst werden. Ob er im Einzelfall anerkannt wird, entscheidet die Pflegekasse. Voraussetzung ist in der Regel mindestens Pflegegrad 1 und eine häusliche Pflegesituation. Die Angaben dienen der Orientierung.
Wie hoch ist der Zuschuss für eine bodengleiche Dusche?
Der Umbau zur bodengleichen Dusche zählt in der Regel zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen; der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 € je Maßnahme. Das ist ein Zuschuss, nicht zwingend eine volle Kostenübernahme — liegen die Kosten darüber, ist der Restbetrag in der Regel selbst zu tragen. Die Pflegekasse entscheidet über die Höhe im Einzelfall.
Ab welchem Pflegegrad gibt es den Zuschuss für den Badumbau?
In der Regel ab Pflegegrad 1. Damit steht die Wohnumfeldverbesserung nach § 40 Abs. 4 SGB XI — anders als Pflegegeld oder Pflegesachleistung — bereits bei Pflegegrad 1 offen. Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall. Bitte prüfen Sie Ihre Situation eigenverantwortlich.
Muss ich den Antrag vor dem Umbau stellen?
In der Regel ja. Der Antrag wird üblicherweise vor der Beauftragung gestellt und die Entscheidung der Pflegekasse abgewartet. Wird das Bad zuerst umgebaut und erst danach ein Antrag gestellt, ist ein Zuschuss in der Regel nicht mehr möglich. Ein Kostenvoranschlag gehört üblicherweise zum Antrag.
Welche Maßnahmen im Bad können bezuschusst werden?
In Frage kommen in der Regel Maßnahmen, die das Bad an die Pflegesituation anpassen — zum Beispiel eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe, ein unterfahrbares Waschbecken, eine erhöhte Toilette oder rutschhemmende Böden. Ob eine konkrete Maßnahme anerkannt wird, entscheidet die Pflegekasse. Die Beispiele dienen der Orientierung.
Wir sind mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt — ändert das den Betrag?
Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen in einer gemeinsamen Wohnung, können die Zuschüsse für eine gemeinsame Maßnahme in der Regel zusammengelegt werden. Für den einzelnen Anspruch bleibt es bei bis zu 4.180 €. Die genauen Obergrenzen erläutert die Pflegekasse im Einzelfall.
Kann ich den Zuschuss später für weitere Umbauten erneut nutzen?
Der Zuschuss bezieht sich in der Regel auf eine Maßnahme. Verändert sich die Pflegesituation später wesentlich, kann eine erneute wohnumfeldverbessernde Maßnahme in Frage kommen. Ob ein weiterer Zuschuss möglich ist, entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall.
Was macht Mein Pflegeplan beim Badumbau-Zuschuss?
Nichts Automatisches. Mein Pflegeplan ist eine Verwaltungshilfe: Wir helfen beim Sortieren der Unterlagen und beim Vormerken der Schritte. Wir bewerten keine Ansprüche, reichen nichts ein und vertreten niemanden gegenüber der Pflegekasse. Sie entscheiden eigenverantwortlich.