Pflegestufen im Überblick — heute Pflegegrade

Veröffentlicht am 7. August 2026 · Zuletzt redaktionell geprüft am 7. August 2026

Was aus den Pflegestufen geworden ist

Pflegestufen waren bis Ende 2016 die Einteilung der Pflegebedürftigkeit (Stufe 1 bis 3, dazu umgangssprachlich die „Pflegestufe 0" bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz). Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz wurden sie zum 1. Januar 2017 durch die fünf Pflegegrade nach § 15 SGB XI ersetzt, die den Unterstützungsbedarf umfassender abbilden.

Warum die alte Vokabel noch auftaucht

Viele Bescheide, Ratgeber und Gespräche nutzen noch die alte Vokabel „Pflegestufe". Wer weiß, welchem Pflegegrad die frühere Stufe in der Regel entspricht, kann Unterlagen ruhiger einordnen und findet sich in den heutigen Leistungen leichter zurecht.

Ihren heutigen Pflegegrad finden

Wenn Sie einen alten Bescheid mit Pflegestufe haben: Die Überleitung ist in der Regel längst erfolgt — Ihr aktueller Pflegegrad steht auf dem neuesten Bescheid Ihrer Pflegekasse. Für die heutigen Leistungsbeträge sehen Sie sich die Pflegeleistungen-Tabelle an.

Häufige Fragen zu Pflegestufen und Pflegegraden

Gibt es die Pflegestufen heute noch?

Nein. Zum 1. Januar 2017 wurden die drei Pflegestufen durch die fünf Pflegegrade nach § 15 SGB XI ersetzt. Wer damals eine Pflegestufe hatte, wurde in der Regel automatisch in einen Pflegegrad übergeleitet — ohne neuen Antrag und ohne erneute Begutachtung.

Welchem Pflegegrad entspricht welche Pflegestufe?

Bei der Überleitung nach § 140 SGB XI galt in der Regel ein Stufensprung. Ohne eingeschränkte Alltagskompetenz wurde Pflegestufe 1 zu Pflegegrad 2, Pflegestufe 2 zu Pflegegrad 3 und Pflegestufe 3 zu Pflegegrad 4. Lag zusätzlich eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz vor (etwa bei Demenz), galt ein doppelter Stufensprung: Pflegestufe 1 zu Pflegegrad 3, Pflegestufe 2 zu Pflegegrad 4 und Pflegestufe 3 zu Pflegegrad 5. Maßgeblich ist Ihr aktueller Bescheid.

Was war die „Pflegestufe 0"?

So wurde umgangssprachlich eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz ohne körperliche Pflegestufe bezeichnet — etwa bei einer Demenz. Diese Personen wurden bei der Überleitung in der Regel dem Pflegegrad 2 zugeordnet.

Muss ich meine Pflegestufe neu beantragen?

Nein. Die Überleitung in einen Pflegegrad ist zum 1. Januar 2017 automatisch erfolgt. Ihr aktueller Pflegegrad steht auf dem jüngsten Bescheid Ihrer Pflegekasse. Nur wenn sich der Pflegebedarf geändert hat, kann ein Antrag auf Höherstufung sinnvoll sein — darüber entscheidet Ihre Pflegekasse.

Wo finde ich die heutigen Leistungsbeträge?

Die aktuellen Beträge je Pflegegrad sind in der Pflegeleistungen-Tabelle zusammengestellt. Sie zeigt, welche Leistungen — etwa Pflegegeld oder Pflegesachleistung — mit welchem Pflegegrad in der Regel verbunden sind.

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Quellen