Pflegegrad 0 — gibt es das?
Veröffentlicht am 7. August 2026 · Zuletzt redaktionell geprüft am 7. August 2026
Warum es keinen Pflegegrad 0 gibt
Die Pflegeversicherung kennt seit 2017 fünf Pflegegrade (§ 15 SGB XI), von Pflegegrad 1 bei geringer bis Pflegegrad 5 bei schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Einen „Pflegegrad 0" gibt es darin nicht. Der Begriff stammt aus der Zeit der Pflegestufen oder beschreibt umgangssprachlich, dass (noch) kein Pflegegrad festgestellt wurde.
Was die Suche nach „Pflegegrad 0" meist bedeutet
Wer „Pflegegrad 0" hört oder liest, ist oft unsicher, ob überhaupt Leistungen in Frage kommen. Ein klarer Blick darauf, was gemeint sein kann, hilft, den nächsten Schritt in Ruhe zu finden — ohne das Gefühl, etwas zu verpassen.
Ihren nächsten Schritt finden
Wenn bei Ihnen noch kein Pflegegrad festgestellt ist, können Sie in der Regel formlos einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Wurde ein Antrag abgelehnt, ist in der Regel innerhalb eines Monats nach Zustellung ein Widerspruch möglich. Sie entscheiden eigenverantwortlich.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 0
Gibt es einen Pflegegrad 0?
Nein. Die Pflegegrade reichen von 1 bis 5 (§ 15 SGB XI). Ein „Pflegegrad 0" existiert im heutigen SGB XI nicht. Der Begriff stammt meist aus der Zeit der alten Pflegestufen oder meint, dass noch kein Pflegegrad festgestellt wurde.
Was war die frühere Pflegestufe 0?
Umgangssprachlich stand „Pflegestufe 0" für eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz — etwa bei Demenz — ohne körperliche Pflegestufe. Bei der Überleitung 2017 wurden diese Personen in der Regel dem Pflegegrad 2 zugeordnet.
Was bedeutet „kein Pflegegrad festgestellt"?
Es bedeutet, dass die Begutachtung keinen Pflegegrad ergeben hat oder noch kein Antrag gestellt wurde. Ohne festgestellten Pflegegrad bestehen in der Regel keine Ansprüche aus der Pflegeversicherung. Ob die Voraussetzungen vorliegen, entscheidet die Pflegekasse auf Grundlage der Begutachtung.
Was leistet Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe. Er eröffnet in der Regel vor allem den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur Wohnumfeldverbesserung; Pflegegeld und Pflegesachleistung sind bei Pflegegrad 1 nicht vorgesehen. Die konkreten Leistungen nennt Ihnen Ihre Pflegekasse.
Wie bekomme ich einen Pflegegrad, wenn noch keiner festgestellt ist?
In der Regel mit einem formlosen Antrag bei der Pflegekasse. Danach begutachtet der Medizinische Dienst den Unterstützungsbedarf, und die Pflegekasse entscheidet per Bescheid. Ein eigener Beitrag erklärt den Ablauf Schritt für Schritt.
Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wurde?
Sie können in der Regel innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Das Gutachten können Sie bei der Pflegekasse anfordern, um die Entscheidung nachzuvollziehen. Sie entscheiden eigenverantwortlich.