Pflegeleistungen in der Tabelle — Pflegegrad 1 bis 5 im Überblick

Veröffentlicht am 11. Juli 2026 · Zuletzt redaktionell geprüft am 11. Juli 2026

Welche Pflegeleistungen zeigt die Tabelle?

Die Leistungstabelle ordnet die wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege den fünf Pflegegraden zu. Jede Zeile nennt die Leistung mit ihrem Paragrafen im SGB XI, jede Spalte einen Pflegegrad. Ein Strich bedeutet: Für diesen Pflegegrad ist die Leistung gesetzlich nicht vorgesehen.

Pflegegrad 1 bis 5: warum der Überblick hilft

Nach dem Bescheid der Pflegekasse stellt sich für viele Familien dieselbe Frage: Welche Leistungen kommen mit diesem Pflegegrad überhaupt in Frage? Eine Übersicht in Tabellenform hilft, die Leistungstöpfe zu sortieren und in Ruhe zu entscheiden, welche davon Sie ansprechen möchten.

Von der Tabelle zum nächsten Schritt

Suchen Sie in der Tabelle die Spalte mit dem festgestellten Pflegegrad und notieren Sie sich die Leistungen, die für Ihre Situation interessant sind. Im nächsten Schritt können Sie diese bei Ihrer Pflegekasse ansprechen — Sie entscheiden eigenverantwortlich, welche Sie nutzen.

Pflegeleistungen bei häuslicher Pflege — Pflegegrad 1 bis 5 (Stand 2025)

LeistungPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld (§ 37 SGB XI)Geldleistung bei selbst organisierter häuslicher Pflege — in der Regel monatlich.347 € / Monat599 € / Monat800 € / Monat990 € / Monat
Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI)Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes — in der Regel monatlich.796 € / Monat1.497 € / Monat1.859 € / Monat2.299 € / Monat
Tages- und Nachtpflege (§ 41 SGB XI)Teilstationäre Betreuung tagsüber oder nachts — zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung.721 € / Monat1.357 € / Monat1.685 € / Monat2.085 € / Monat
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag — ab Pflegegrad 1.131 € / Monat131 € / Monat131 € / Monat131 € / Monat131 € / Monat
Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 39 + § 42 SGB XI)Seit dem PUEG (1. Juli 2025) ein gemeinsamer Topf für beide Leistungen.3.539 € / Jahr3.539 € / Jahr3.539 € / Jahr3.539 € / Jahr
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI)Zum Beispiel Handschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel.42 € / Monat42 € / Monat42 € / Monat42 € / Monat42 € / Monat
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI)Zum Beispiel Badumbau oder Treppenlift — je Gesamtmaßnahme.4.180 € einmalig4.180 € einmalig4.180 € einmalig4.180 € einmalig4.180 € einmalig
Wohngruppenzuschlag (§ 38a SGB XI)Für ambulant betreute Wohngruppen.224 € / Monat224 € / Monat224 € / Monat224 € / Monat224 € / Monat

Alle Werte sind gesetzliche Höchstbeträge nach SGB XI (Stand 2025) bei häuslicher bzw. teilstationärer Pflege — sie sind kein Hinweis auf einen Betrag, den Sie persönlich erhalten. Ein Strich (—) bedeutet: für diesen Pflegegrad gesetzlich nicht vorgesehen. Über die konkrete Bewilligung entscheidet Ihre Pflegekasse.

Häufige Fragen zur Leistungstabelle

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 öffnet in der Regel den Entlastungsbetrag (§ 45b) von bis zu 131 € im Monat, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2) von bis zu 42 € im Monat, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4) und den Wohngruppenzuschlag (§ 38a). Pflegegeld und Pflegesachleistung sind erst ab Pflegegrad 2 vorgesehen.

Gibt es noch Pflegestufen — und wo ist die Pflegestufen-Tabelle?

Die Pflegestufen 1 bis 3 wurden zum 1. Januar 2017 durch die fünf Pflegegrade ersetzt. Eine aktuelle Pflegestufen-Tabelle gibt es deshalb nicht mehr — die Tabelle auf dieser Seite zeigt die heutigen Pflegegrade. Wer noch in Pflegestufen denkt, findet den Umstieg im Beitrag zum Pflegestufe-Antrag erklärt.

Werden die Beträge aus der Tabelle automatisch ausgezahlt?

Nein. Die Tabelle zeigt gesetzliche Höchstwerte. Die Leistungen werden in der Regel bei der Pflegekasse beantragt oder mit anerkannten Anbietern abgerechnet — je nach Leistung unterschiedlich. Über die konkrete Bewilligung entscheidet Ihre Pflegekasse im Einzelfall.

Kann man mehrere Leistungen aus der Tabelle gleichzeitig nutzen?

In vielen Fällen ja: Der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und der gemeinsame Jahresbetrag bestehen in der Regel nebeneinander. Pflegegeld und Pflegesachleistung lassen sich als Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) anteilig verbinden. Tages- und Nachtpflege kommt zusätzlich in Frage.

Was gilt bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim?

Für die vollstationäre Pflege gelten eigene Leistungsbeträge nach § 43 SGB XI, die diese Tabelle bewusst nicht abbildet — sie zeigt die Leistungen bei häuslicher und teilstationärer Pflege. Die Pflegekasse informiert in der Regel über die stationären Beträge und Zuschläge.

Begriffe zum Nachlesen

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Quellen