Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 1 — Orientierung zu § 40 Abs. 2 SGB XI
Veröffentlicht am 15. Juli 2026 · Zuletzt redaktionell geprüft am 15. Juli 2026
Was ist das?
Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe, eröffnet aber bereits mehrere Leistungen. Dazu gehört die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 Abs. 2 SGB XI — bis zu 42 € monatlich für Artikel wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Händedesinfektion. Voraussetzung ist in der Regel eine häusliche Pflegesituation.
Warum ist das wichtig?
Pflegegrad 1 wird oft für „fast nichts" gehalten. Tatsächlich stehen mehrere Leistungen offen — neben der Pflegehilfsmittel-Pauschale in der Regel auch der Entlastungsbetrag, Zuschüsse zur Wohnumfeldverbesserung und die Pflegeberatung. Pflegegeld und Pflegesachleistung beginnen dagegen erst ab Pflegegrad 2. Sie entscheiden eigenverantwortlich, welche Leistungen Sie nutzen.
Was ist der nächste Schritt?
Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach der Pflegehilfsmittel-Pauschale und lassen Sie sich erläutern, welche Leistungen bei Pflegegrad 1 in Ihrer Situation in Frage kommen. So verschaffen Sie sich in Ruhe einen Überblick.
Schritt für Schritt
Voraussetzungen prüfen
In der Regel setzt § 40 Abs. 2 SGB XI mindestens Pflegegrad 1 und eine häusliche Pflegesituation voraus — die Person wird zu Hause oder bei Angehörigen versorgt. Damit steht die Verbrauchs-Pauschale schon bei Pflegegrad 1 offen. Bitte prüfen Sie dies eigenverantwortlich oder mit Ihrer Pflegekasse.
Bedarf einschätzen
Überlegen Sie in Ruhe, welche Verbrauchsartikel im Alltag regelmäßig gebraucht werden — zum Beispiel Einmalhandschuhe, saugende Bettschutzeinlagen, Mundschutz oder Händedesinfektion. Der Bedarf ist von Situation zu Situation unterschiedlich.
Bezugsweg wählen
Es gibt in der Regel zwei Wege: Belege selbst sammeln und bei der Pflegekasse einreichen, oder einen Anbieter mit Direktabrechnung („Pflegebox") nutzen. Sie entscheiden eigenverantwortlich, welcher Weg zu Ihrer Situation passt.
Weitere Leistungen prüfen
Bei Pflegegrad 1 kommen in der Regel weitere Leistungen in Frage — etwa der Entlastungsbetrag, ein Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung oder die Pflegeberatung. Welche davon passen, klären Sie in Ruhe mit Ihrer Pflegekasse.
Häufige Fragen
Welche Pflegehilfsmittel gibt es bei Pflegegrad 1?
Schon bei Pflegegrad 1 kann die Pflegekasse Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 Abs. 2 SGB XI mit bis zu 42 € monatlich übernehmen — etwa Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Mundschutz oder Händedesinfektion. Voraussetzung ist in der Regel eine häusliche Pflege. Die Pflegekasse entscheidet über die Übernahme. Die Beispiele dienen der Orientierung.
Wie hoch ist die Pflegehilfsmittel-Pauschale bei Pflegegrad 1?
Die Pauschale beträgt in der Regel bis zu 42 € pro Monat und Person — bei Pflegegrad 1 in gleicher Höhe wie bei höheren Pflegegraden. Voraussetzung ist in der Regel eine häusliche Pflegesituation. Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall.
Bekomme ich bei Pflegegrad 1 auch Pflegegeld?
In der Regel nein: Pflegegeld und Pflegesachleistung werden in der Regel erst ab Pflegegrad 2 gewährt. Bei Pflegegrad 1 stehen dafür andere Leistungen offen, etwa die Pflegehilfsmittel-Pauschale, der Entlastungsbetrag, die Wohnumfeldverbesserung und die Pflegeberatung. Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall.
Welche weiteren Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?
Neben der Pflegehilfsmittel-Pauschale kommen bei Pflegegrad 1 in der Regel der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI), Zuschüsse zur Wohnumfeldverbesserung (§ 40 Abs. 4 SGB XI) und die Pflegeberatung in Frage. Ob eine Leistung im Einzelfall passt, entscheidet die Pflegekasse. Die Aufzählung dient der Orientierung.
Muss ich die Pauschale bei Pflegegrad 1 beantragen?
In der Regel genügt ein formloser Antrag bei der Pflegekasse; bei einem Box-Service übernimmt der Anbieter die Formalitäten oft mit. Einmal freigegeben, läuft die Pauschale in der Regel monatlich weiter. Details erläutert Ihre Pflegekasse.
Gilt die Pauschale auch, wenn ich im Pflegeheim lebe?
In der Regel nein: Die Verbrauchs-Pauschale setzt eine häusliche Pflegesituation voraus. Bei vollstationärer Pflege stellt in der Regel die Einrichtung die nötigen Verbrauchsartikel. Bitte klären Sie Einzelfragen mit Ihrer Pflegekasse.
Was macht Mein Pflegeplan bei Pflegegrad 1?
Nichts Automatisches. Mein Pflegeplan ist eine Verwaltungshilfe: Wir helfen beim Sortieren der Unterlagen und beim Vormerken der Leistungen. Wir bewerten keine Ansprüche, reichen nichts ein und vertreten niemanden gegenüber der Pflegekasse. Sie entscheiden eigenverantwortlich.