Pflegebox — Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 Abs. 2 SGB XI
Veröffentlicht am 15. Juli 2026 · Zuletzt redaktionell geprüft am 15. Juli 2026
Was ist das?
Eine „Pflegebox" ist keine eigene Leistung, sondern ein Bezugsweg für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 Abs. 2 SGB XI. Ein Anbieter stellt Verbrauchsartikel wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Mundschutz oder Händedesinfektion zusammen, liefert sie monatlich und rechnet in der Regel direkt mit der Pflegekasse ab.
Warum ist das wichtig?
Die kleinen Verbrauchsartikel summieren sich im Pflegealltag. Über die Pauschale von bis zu 42 € kann eine Pflegebox diese Kosten in der Regel abdecken, ohne dass jeder Beleg einzeln eingereicht werden muss. Sie entscheiden eigenverantwortlich, ob Sie einen Box-Service nutzen oder die Artikel selbst kaufen und abrechnen.
Was ist der nächste Schritt?
Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach, was sie für die Direktabrechnung mit einem Pflegebox-Anbieter benötigt, und vergleichen Sie die Angebote verschiedener Anbieter in Ruhe. So finden Sie den Bezugsweg, der zu Ihrer Situation passt.
Schritt für Schritt
Voraussetzungen prüfen
In der Regel setzt § 40 Abs. 2 SGB XI mindestens Pflegegrad 1 und eine häusliche Pflegesituation voraus. Die pflegebedürftige Person wird zu Hause oder bei Angehörigen versorgt. Bitte prüfen Sie diese Voraussetzungen selbst oder gemeinsam mit Ihrer Pflegekasse.
Artikel und Anbieter wählen
Überlegen Sie, welche Verbrauchsartikel regelmäßig gebraucht werden — etwa Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Mundschutz oder Händedesinfektion. Vergleichen Sie Anbieter, die eine Direktabrechnung mit der Pflegekasse anbieten. Sie entscheiden eigenverantwortlich, welcher Anbieter passt.
Formalitäten klären
Bei einem Box-Service übernimmt der Anbieter die Anmeldung bei der Pflegekasse in der Regel mit; oft genügt ein formloser Antrag. Die Pflegekasse erläutert auf Wunsch, was sie für die Direktabrechnung benötigt.
Monatlich beziehen
Nach der Freigabe wird die Box in der Regel monatlich geliefert und die Pflegekasse rechnet bis zu 42 € direkt mit dem Anbieter ab. Nicht genutzte Monatsbeträge verfallen in der Regel. Bitte prüfen Sie die Abrechnungen eigenverantwortlich.
Häufige Fragen
Ist eine Pflegebox wirklich kostenlos?
Im Rahmen der Pauschale von bis zu 42 € monatlich bleibt eine Pflegebox in der Regel ohne eigene Zuzahlung, weil der Anbieter direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Enthält die Box teurere oder zusätzliche Artikel über die Pauschale hinaus, kann eine Zuzahlung anfallen. Die Pflegekasse entscheidet über die Übernahme.
Wie hoch ist die monatliche Pauschale für die Pflegebox?
Die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beträgt in der Regel bis zu 42 € pro Person und Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Voraussetzung ist in der Regel mindestens Pflegegrad 1 und eine häusliche Pflegesituation. Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall.
Welche Artikel sind in einer Pflegebox enthalten?
Typische Verbrauchsartikel sind saugende Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen, Fingerlinge und Händedesinfektion. Viele Anbieter lassen die Zusammenstellung im Rahmen der Pauschale frei wählen. Welche Artikel übernommen werden, entscheidet die Pflegekasse. Die Beispiele dienen der Orientierung.
Ab welchem Pflegegrad gibt es die Pflegebox?
In der Regel ab Pflegegrad 1. Damit steht diese Leistung — anders als Pflegegeld oder Pflegesachleistung — bereits bei Pflegegrad 1 offen, sofern die Pflege zu Hause stattfindet. Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall. Bitte prüfen Sie Ihre Situation eigenverantwortlich.
Muss ich die Pflegebox beantragen?
In der Regel genügt ein formloser Antrag bei der Pflegekasse; bei einem Box-Service übernimmt der Anbieter die Formalitäten oft mit. Einmal freigegeben, läuft die Belieferung in der Regel monatlich weiter. Details erläutert Ihre Pflegekasse.
Kann ich den Anbieter wechseln oder die Box kündigen?
In der Regel ja — die Pflegehilfsmittel-Pauschale ist an die Person gebunden, nicht an einen bestimmten Anbieter. Die Kündigungs- und Wechselbedingungen legt der jeweilige Anbieter fest. Bitte prüfen Sie diese vor Vertragsschluss eigenverantwortlich.
Zählt die Pflegebox zum Entlastungsbetrag?
Nein, das sind getrennte Leistungen: Die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI) kommt zusätzlich zum Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI). Beide können in der Regel nebeneinander genutzt werden.
Was macht Mein Pflegeplan bei der Pflegebox?
Nichts Automatisches. Mein Pflegeplan ist eine Verwaltungshilfe: Wir helfen beim Sortieren der Unterlagen und beim Vormerken der Leistung. Wir bewerten keine Ansprüche, reichen nichts ein und vertreten niemanden gegenüber der Pflegekasse. Sie entscheiden eigenverantwortlich.