Hilfe-Themen
Ruhig erklärt, zur Orientierung: häufige Fragen rund um Pflegegrad, Leistungen, Beratung, Tagebuch und Widerspruch.
- Was muss ich nach dem Pflegebescheid tun?
Nach dem Bescheid gibt es mehrere konkrete nächste Schritte — je nach bewilligtem Pflegegrad unterscheiden sich die verfügbaren Leistungen.
- Wie stelle ich einen Pflegegrad-Antrag?
Der Antrag auf einen Pflegegrad wird in der Regel schriftlich an die Pflegekasse gerichtet. Er ist formfrei — ein kurzer Satz reicht aus.
- Wie bereite ich mich auf die Begutachtung vor?
Für den Begutachtungstermin sind gut dokumentierter Pflegebedarf und die wichtigsten Unterlagen hilfreich. Notieren Sie den Alltag in Ruhe — auch schwierige Tage.
- Welche Leistungen stehen mir mit Pflegegrad 2 zu?
Mit Pflegegrad 2 sind in der Regel Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und weitere Leistungen möglich.
- Was ist der Entlastungsbetrag und wie beantrage ich ihn?
Der monatliche Entlastungsbetrag beträgt bis zu 131 EUR und kann in der Regel für Hilfen im Alltag verwendet werden. Die Erstattung erfolgt durch die Pflegekasse nach Einreichung der Belege.
- Was sind Pflegehilfsmittel und wie bekomme ich sie?
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind kleine Alltagshilfen wie Einmalhandschuhe oder Bettschutzunterlagen. Die Pflegekasse beteiligt sich in der Regel mit bis zu 42 EUR pro Monat.
- Was ist Pflegegeld?
Pflegegeld wird in der Regel an pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 ausgezahlt, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige erfolgt. Die Auszahlung erfolgt monatlich durch die Pflegekasse.
- Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson vorübergehend ausfällt — etwa durch Urlaub oder Krankheit. Sie wird seit dem PUEG (1. Juli 2025) gemeinsam mit der Kurzzeitpflege aus einem Gemeinsamen Jahresbetrag von in der Regel bis zu 3539 EUR pro Kalenderjahr finanziert (Pflegegrad 2–5).
- Wie dokumentiere ich den Pflegebedarf im Tagebuch?
Im Pflege-Tagebuch halten Sie den Pflegealltag fest — in wenigen Minuten pro Tag. Die Einträge helfen, den Pflegebedarf für die Begutachtung sichtbar zu machen.
- Wann sollte ich mit dem Pflege-Tagebuch anfangen?
Am besten beginnen Sie mit dem Tagebuch früh — idealerweise einige Wochen vor dem Begutachtungstermin. Zwei bis drei Wochen geben in der Regel ein gutes Bild.
- Wann ist mein Beratungseinsatz fällig?
Bei Pflegegeldbezug ist in der Regel ein Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI vorgesehen. Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.
- Was ist Pflegeberatung nach § 7a SGB XI?
Jede Person mit Pflegebedarf hat in der Regel Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung durch die Pflegekasse (§ 7a SGB XI). Die Beratung kann bei Ihnen zu Hause stattfinden.
- Was tun, wenn der Pflegebescheid nicht passt?
Wenn der Bescheid nicht zu Ihrer Einschätzung passt, ist ein Widerspruch in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang möglich. Der Widerspruch ist formfrei, sollte aber schriftlich erfolgen.
- Welche Fristen gibt es beim Widerspruch?
Der Widerspruch kann in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids eingelegt werden. Der Zugang ist der Tag, an dem der Bescheid in Ihren Briefkasten gelangt ist.
- Was ist Tagespflege und wer zahlt?
Tagespflege ist eine teilstationäre Leistung: Die pflegebedürftige Person wird tagsüber in einer Einrichtung betreut und ist abends wieder zu Hause. Die Pflegekasse kann sich ab Pflegegrad 2 beteiligen.
- Was ist Kurzzeitpflege und wie lange dauert sie?
Kurzzeitpflege ist eine vollstationäre Pflege auf Zeit — in der Regel bis zu 8 Wochen pro Jahr. Sie hilft, Übergangssituationen (z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt) zu überbrücken. Seit dem PUEG (1. Juli 2025) wird sie gemeinsam mit der Verhinderungspflege aus einem Gemeinsamen Jahresbetrag von in der Regel bis zu 3539 EUR pro Kalenderjahr finanziert (Pflegegrad 2–5).
- Was kostet ein Pflegeheim und was ist der Eigenanteil?
Bei vollstationärer Pflege übernimmt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 einen festgelegten Anteil. Die verbleibenden Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten, einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) trägt in der Regel die pflegebedürftige Person.
- Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind Umbauten, die die häusliche Pflege erleichtern — zum Beispiel eine bodengleiche Dusche oder ein Treppenlift. Die Pflegekasse kann sich mit einem Zuschuss beteiligen.
- Was, wenn sich der Pflegebedarf verändert?
Wenn sich der Pflegebedarf verändert, kann ein Antrag auf eine neue Begutachtung gestellt werden. Der Ablauf ist ähnlich wie beim ersten Antrag.
- Was ist der Pflege-Pauschbetrag bei der Steuer?
Der Pflege-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG ist ein steuerlicher Pauschbetrag für pflegende Angehörige. Der gesetzliche Rahmen liegt zwischen 600 EUR und 1800 EUR pro Jahr — die genaue Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.
- Was ist Pflegezeit nach dem PflegeZG?
Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) sieht zwei Formen der Freistellung für pflegende Angehörige vor: eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung von bis zu 10 Arbeitstagen in einer akuten Pflegesituation (§ 2 PflegeZG) und eine längerfristige Pflegezeit von bis zu sechs Monaten (§ 3 PflegeZG).
- Was ist Familienpflegezeit nach dem FPfZG?
Die Familienpflegezeit nach dem FPfZG ermöglicht eine teilweise Freistellung von der Arbeit für die Pflege eines nahen Angehörigen — die Arbeitszeit wird in der Regel reduziert, muss dabei aber mindestens 15 Wochenstunden betragen. Die Höchstdauer liegt bei bis zu 24 Monaten je pflegebedürftiger Person.
- Wie nehme ich Kontakt mit Mein Pflegeplan auf?
Über die Kontakt-Seite können Sie uns Ihre Frage in Ruhe schreiben. Wir melden uns per E-Mail zurück, sobald wir Ihre Nachricht in Ruhe gelesen haben.
- Was passiert mit meinen Daten bei Mein Pflegeplan?
Ihre Eingaben bleiben so lange, wie Sie sie behalten möchten. Inhalte wie Ihr Pflegegrad-Stand oder Ihr Tagebuch werden auf Ihrem Gerät gespeichert; angemeldete Inhalte sind zusätzlich auf jedem Gerät verfügbar, auf dem Sie sich anmelden, und werden verschlüsselt in unserer geschützten Datenbank gespeichert. Sie können Ihr Konto jederzeit löschen — alle dazugehörigen Daten werden dann entfernt.
- Wie kann ich die Schrift in Mein Pflegeplan vergrößern?
Mein Pflegeplan passt sich der Schriftgröße Ihres Browsers oder Geräts an. Sie können die Darstellung in Ruhe vergrößern — die Inhalte bleiben dabei vollständig sichtbar.
- Wie läuft die kostenlose Phase ab?
Bis zum 30. September 2026 können Sie Mein Pflegeplan in Ruhe nutzen, ohne dass Kosten entstehen. Es gibt keine automatische Zahlung in dieser Zeit. Danach entscheiden Sie selbst, ob und wie Sie weitermachen möchten — wir buchen nichts ab, solange Sie nicht ausdrücklich zustimmen.
- Wann wird bei Mein Pflegeplan etwas abgebucht?
Während der kostenlosen Phase bis zum 30. September 2026 wird nichts abgebucht. Auch danach läuft keine Zahlung automatisch — eine Abbuchung erfolgt nur, wenn Sie einer kostenpflichtigen Option ausdrücklich zustimmen.
- Wie kann ich mein Konto bei Mein Pflegeplan löschen?
Sie können Ihr Konto jederzeit selbst löschen — im Bereich „Mein Konto". Während der kostenlosen Phase entstehen ohnehin keine Kosten, eine Kündigung ist also nicht nötig; ein Löschen entfernt zusätzlich Ihre gespeicherten Eingaben aus unserer Datenbank.
- Was passiert mit meinen Unterlagen nach der kostenlosen Phase?
Ihre Eingaben bleiben zunächst erhalten — auch nach dem 30. September 2026. Sie entscheiden in Ruhe, wie es weitergeht: Sie können einfach weiternutzen, Ihre Unterlagen herunterladen, oder Ihr Konto löschen, falls Sie die Plattform nicht mehr brauchen.
- Wie kann ich meine Angaben bei Mein Pflegeplan herunterladen?
Sie können Ihre persönlichen Angaben jederzeit selbst als JSON-Datei herunterladen — unter „Einstellungen" gibt es dafür den Bereich „Ihre Angaben". Die Datei enthält Ihre Eingaben aus Ihrem Konto und aus Ihrem Browser, etwa Ihre gespeicherten Profilangaben, Tagebuch-Einträge und gespeicherte Vorlagen.