Wann ist mein Beratungseinsatz fällig?

Kurze Antwort

Bei Pflegegeldbezug ist in der Regel ein Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI vorgesehen. Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.

Warum das wichtig ist

Der Beratungseinsatz dient dazu, die häusliche Pflege zu unterstützen. Er ist Voraussetzung für die weitere Auszahlung des Pflegegelds.

Ihr nächster Schritt

Im Bereich Beratungseinsatz sehen Sie das nächste Fälligkeitsdatum und können die Dokumentation in Ruhe vorbereiten.

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