Wann ist mein Beratungseinsatz fällig?
Kurze Antwort
Bei Pflegegeldbezug ist in der Regel ein Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI vorgesehen. Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.
Warum das wichtig ist
Der Beratungseinsatz dient dazu, die häusliche Pflege zu unterstützen. Er ist Voraussetzung für die weitere Auszahlung des Pflegegelds.
Ihr nächster Schritt
Im Bereich Beratungseinsatz sehen Sie das nächste Fälligkeitsdatum und können die Dokumentation in Ruhe vorbereiten.