Was ist Pflegezeit nach dem PflegeZG?
Kurze Antwort
Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) sieht zwei Formen der Freistellung für pflegende Angehörige vor: eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung von bis zu 10 Arbeitstagen in einer akuten Pflegesituation (§ 2 PflegeZG) und eine längerfristige Pflegezeit von bis zu sechs Monaten (§ 3 PflegeZG).
Warum das wichtig ist
Die Freistellung kann Familien in einer akuten oder länger andauernden Pflegesituation entlasten. Welche Form passt, hängt von Ihrer Situation und den Voraussetzungen beim Arbeitgeber ab.
Ihr nächster Schritt
Im Einrichtungsassistent können Sie in Ruhe sortieren, welche Form für Ihre Situation in Frage kommen kann. Die Anzeige beim Arbeitgeber bereiten Sie selbst vor — Sie entscheiden, ob und wann Sie diesen Schritt gehen.