Was ist der Pflege-Pauschbetrag bei der Steuer?
Kurze Antwort
Der Pflege-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG ist ein steuerlicher Pauschbetrag für pflegende Angehörige. Der gesetzliche Rahmen liegt zwischen 600 EUR und 1800 EUR pro Jahr — die genaue Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.
Warum das wichtig ist
Der Pauschbetrag kann pflegende Angehörige in der Steuererklärung entlasten. Er wird in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen" geltend gemacht — entscheidend ist, dass die Voraussetzungen erfüllt sind und die Angaben zur eigenen Situation passen.
Ihr nächster Schritt
Im Einrichtungsassistent können Sie in Ruhe prüfen, ob die Voraussetzungen zu Ihrer Situation passen, und Ihre Notizen für die Steuererklärung vorbereiten. Sie entscheiden eigenverantwortlich, ob und wann Sie den Pauschbetrag in Ihrer Erklärung angeben.