Was ist Verhinderungspflege?
Kurze Antwort
Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson vorübergehend ausfällt — etwa durch Urlaub oder Krankheit. Sie wird seit dem PUEG (1. Juli 2025) gemeinsam mit der Kurzzeitpflege aus einem Gemeinsamen Jahresbetrag von in der Regel bis zu 3539 EUR pro Kalenderjahr finanziert (Pflegegrad 2–5).
Warum das wichtig ist
Verhinderungspflege entlastet pflegende Angehörige. Der Gemeinsame Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege ist frei aufteilbar — Sie entscheiden, wie viel Sie für welche Leistung nutzen.
Ihr nächster Schritt
Im Bereich Verhinderungspflege finden Sie die Schritte zum Antrag — in Ruhe vorbereitet.