Tagespflege — Orientierung zu § 41 SGB XI

Stand: 2026-06-11

Was ist das?

Tagespflege ist eine teilstationäre Leistung der Pflegeversicherung nach § 41 SGB XI. Die pflegebedürftige Person wird stunden- oder tageweise in einer Tagespflegeeinrichtung betreut und kehrt anschließend nach Hause zurück; die Beförderung zwischen Wohnung und Einrichtung gehört in der Regel dazu. Bei Nachtpflege findet die Betreuung entsprechend nachts statt.

Warum ist das wichtig?

Pflege zu Hause lässt sich nicht immer rund um die Uhr abdecken – etwa wenn Angehörige berufstätig sind oder selbst eine Pause brauchen. Tagespflege kann den Tag strukturieren und die häusliche Pflege ergänzen, sodass die Versorgung in Ruhe organisiert werden kann.

Was ist der nächste Schritt?

Sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse oder einer Pflegeberatung, um zu klären, ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen und welche Einrichtungen in der Nähe Plätze anbieten. Sie entscheiden eigenverantwortlich, ob und wann Sie Tagespflege in Anspruch nehmen.

Schritt für Schritt

  1. Voraussetzungen prüfen

    In der Regel setzt § 41 SGB XI mindestens Pflegegrad 2 voraus. Tagespflege kommt in Betracht, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder ergänzt werden soll. Bitte prüfen Sie die Voraussetzungen selbst oder mit Ihrer Pflegekasse.

  2. Einrichtung in der Nähe finden

    Tagespflege findet in einer zugelassenen teilstationären Einrichtung statt. Die Pflegekasse oder eine Pflegeberatung kann erläutern, welche Einrichtungen in der Region Plätze anbieten und wie die Beförderung organisiert wird.

  3. Bei der Pflegekasse melden

    Die Tagespflege wird bei der Pflegekasse beantragt oder gemeldet. Über die Höhe des teilstationären Leistungsbetrags – der sich nach dem Pflegegrad staffelt – informiert in der Regel die Pflegekasse. Belege wie Rechnungen der Einrichtung sind nützlich, damit die Abrechnung in Ruhe erfolgen kann.

  4. Mit Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren

    Tagespflege kann in der Regel zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistung genutzt werden, ohne dass diese gekürzt werden. Wie sich die Leistungen im Einzelfall zusammensetzen, erläutert Ihnen die Pflegekasse.

  5. Abrechnen und dokumentieren

    Belege ablegen und die Abrechnung mit der Pflegekasse abschließen. Mein Pflegeplan kann beim Sortieren der Unterlagen helfen. Sie entscheiden eigenverantwortlich, ob und wann Sie die Leistung nutzen.

Häufige Fragen

Was bedeutet Tagespflege?

Tagespflege nach § 41 SGB XI ist eine teilstationäre Pflege: Die pflegebedürftige Person wird tagsüber in einer Einrichtung betreut und ist abends wieder zu Hause. Sie kann die häusliche Pflege ergänzen, wenn diese allein nicht ausreicht. Über die Bewilligung entscheidet die Pflegekasse.

Was ist der Unterschied zwischen Tagespflege und Kurzzeitpflege?

Tagespflege (§ 41 SGB XI) ist teilstationär: tagsüber Betreuung in einer Einrichtung, abends zu Hause. Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) ist eine vorübergehende vollstationäre Unterbringung über mehrere Tage oder Wochen am Stück. Welche Form passt, hängt von der jeweiligen Situation ab.

Wird Tagespflege auf das Pflegegeld angerechnet?

In der Regel nicht. Tagespflege hat einen eigenen teilstationären Leistungsbetrag und kann zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistung genutzt werden, ohne dass diese gekürzt werden. Die genaue Zusammensetzung im Einzelfall erläutert die Pflegekasse.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

In der Regel setzt § 41 SGB XI mindestens Pflegegrad 2 voraus und dass die häusliche Pflege ergänzt oder teilweise ersetzt werden soll. Die Pflegekasse entscheidet über die Voraussetzungen im Einzelfall.

Gehört die Fahrt zur Tagespflege dazu?

Die Beförderung zwischen Wohnung und Tagespflegeeinrichtung gehört in der Regel zur teilstationären Leistung nach § 41 SGB XI. Wie das im Einzelnen organisiert und abgerechnet wird, erläutert die Einrichtung oder die Pflegekasse.

Was macht Mein Pflegeplan mit der Tagespflege?

Nichts Automatisches. Mein Pflegeplan ist eine Verwaltungshilfe: Wir helfen beim Sortieren der Unterlagen und beim Vormerken der Leistung. Wir bewerten keine Ansprüche, reichen nichts ein und vertreten niemanden gegenüber der Pflegekasse. Sie entscheiden eigenverantwortlich.

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