Pflegebett beantragen — Orientierung zu § 40 SGB XI

Veröffentlicht am 16. Juli 2026 · Zuletzt redaktionell geprüft am 16. Juli 2026

Was ist ein Pflegebett?

Ein Pflegebett ist ein meist höhenverstellbares Bett, das die Pflege zu Hause erleichtert. Es zählt in der Regel zu den Hilfsmitteln: Als Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI kann es die Pflegekasse bereitstellen, bei ärztlicher Verordnung auch die Krankenkasse nach § 33 SGB V.

Warum kann ein Pflegebett helfen?

Ein passendes Bett kann die Pflege spürbar entlasten — für die pflegebedürftige Person und für die Pflegenden. Die Bereitstellung kann in Ruhe geklärt werden; niemand muss ein Bett selbst kaufen, bevor die Kostenübernahme geklärt ist.

Wie gehen Sie den nächsten Schritt an?

Sie können mit dem Haus- oder Facharzt über eine Verordnung sprechen oder sich bei Ihrer Pflege- bzw. Krankenkasse melden, welche Unterlagen sie wünscht. Sie entscheiden eigenverantwortlich, wann Sie den Bedarf anmelden.

Pflegebett beantragen — Schritt für Schritt

  1. Bedarf einschätzen

    Klären Sie, ob ein Pflegebett die Pflege zu Hause erleichtern würde — etwa wegen Höhenverstellung, Aufstehhilfe oder Lagerung. Der Haus- oder Facharzt kann den pflegerischen Bedarf in der Regel einschätzen.

  2. Verordnung oder Antrag anstoßen

    Ein Pflegebett wird in der Regel ärztlich verordnet (Hilfsmittel nach § 33 SGB V) oder als Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI bei der Pflegekasse angemeldet. Die Kasse erläutert, welchen Weg sie im Einzelfall vorsieht.

  3. Zuständige Kasse klären

    Ob Kranken- oder Pflegekasse zuständig ist, hängt in der Regel vom Einzelfall ab. Die Kassen stimmen sich untereinander ab; Sie müssen das nicht selbst entscheiden.

  4. Bereitstellung über einen Vertragspartner

    Wird der Bedarf anerkannt, liefert in der Regel ein Vertragspartner — zum Beispiel ein Sanitätshaus — das Bett, meist leihweise. Ein Kauf ist in der Regel nicht nötig.

  5. Zuzahlung und Rückgabe klären

    Leihgaben sind oft zuzahlungsfrei; bei einem Kauf gelten gesetzliche Höchstgrenzen. Wird das Bett nicht mehr benötigt, wird es in der Regel wieder abgeholt. Details klärt Ihre Kasse.

Häufige Fragen zum Pflegebett

Was ist ein Pflegebett?

Ein Pflegebett ist ein speziell ausgestattetes Bett — meist höhenverstellbar, oft mit verstellbarem Kopf- und Fußteil und Seitengittern. Es kann die Pflege zu Hause erleichtern und den Rücken der Pflegenden schonen. Es zählt in der Regel zu den Hilfsmitteln der Kranken- oder Pflegekasse.

Wer zahlt das Pflegebett — Pflegekasse oder Krankenkasse?

Das hängt vom Einzelfall ab. Bei ärztlich verordnetem medizinischem Bedarf ist oft die Krankenkasse zuständig (§ 33 SGB V); dient das Bett vor allem der häuslichen Pflege, kann es die Pflegekasse als Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI bereitstellen. Die Kassen stimmen sich in der Regel ab. Die zuständige Kasse entscheidet.

Brauche ich einen Pflegegrad für ein Pflegebett?

Nicht zwingend. Über die Krankenkasse ist ein Pflegebett bei ärztlicher Verordnung in der Regel auch ohne Pflegegrad möglich. Über die Pflegekasse (§ 40 SGB XI) sind in der Regel ein Pflegegrad und häusliche Pflege Voraussetzung. Die Kasse prüft die Voraussetzungen im Einzelfall.

Wie beantrage ich ein Pflegebett?

In der Regel spricht man mit dem Haus- oder Facharzt über eine Verordnung oder meldet den Bedarf direkt bei der Kranken- bzw. Pflegekasse. Die Kasse erläutert, welche Unterlagen sie benötigt und über welchen Vertragspartner die Lieferung läuft. Sie entscheiden, wann Sie den Bedarf anmelden.

Bekomme ich das Pflegebett geschenkt oder leihweise?

In der Regel wird ein Pflegebett leihweise bereitgestellt. Es bleibt Eigentum der Kasse oder ihres Vertragspartners und wird zurückgegeben, wenn es nicht mehr gebraucht wird. Ein Kauf ist in der Regel nicht nötig.

Fällt eine Zuzahlung an?

Bei Leihgaben fällt in der Regel keine Zuzahlung an. Wird ein Hilfsmittel gekauft, gelten gesetzliche Zuzahlungsregeln mit Höchstgrenzen. Ob und in welcher Höhe eine Zuzahlung anfällt, erläutert Ihre Kasse. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich von der Zuzahlung befreien lassen.

Wie schnell wird ein Pflegebett bereitgestellt?

Das hängt von der Kasse und dem Vertragspartner ab. Bei dringendem pflegerischem Bedarf geht es in der Regel zügig. Feste Fristen lassen sich nicht allgemein nennen; Ihre Kasse oder das Sanitätshaus kann den zeitlichen Rahmen einordnen.

Kann ich ein bestimmtes Modell wählen?

Die Kasse stellt in der Regel ein zweckmäßiges Standardmodell bereit. Besondere Wünsche darüber hinaus sind manchmal gegen Aufpreis möglich. Was im Einzelfall vorgesehen ist, erläutert die Kasse oder der Vertragspartner.

Was passiert mit dem Pflegebett, wenn es nicht mehr gebraucht wird?

Ein leihweise bereitgestelltes Pflegebett wird in der Regel wieder abgeholt, sobald es nicht mehr benötigt wird — etwa wenn sich die Pflegesituation ändert. Melden Sie sich dazu bei Ihrer Kasse oder dem Vertragspartner.

Was macht Mein Pflegeplan mit dem Pflegebett?

Nichts Automatisches. Mein Pflegeplan ist eine Verwaltungshilfe: Wir helfen beim Sortieren der Unterlagen und beim Vormerken der Schritte. Wir bewerten keine Ansprüche, reichen nichts ein und vertreten niemanden gegenüber der Kasse. Sie entscheiden eigenverantwortlich.

Begriffe zum Nachlesen

Weiterlesen

Quellen