Hausnotruf beantragen — Orientierung zu § 40 SGB XI
Veröffentlicht am 16. Juli 2026 · Zuletzt redaktionell geprüft am 16. Juli 2026
Was ist ein Hausnotruf?
Ein Hausnotruf ist ein Gerät mit einem Notrufknopf – als Armband oder Kette getragen –, das per Knopfdruck eine ständig besetzte Notrufzentrale erreicht. Er zählt in der Regel zu den technischen Pflegehilfsmitteln nach § 40 SGB XI, für die die Pflegekasse einen monatlichen Betrag übernehmen kann.
Warum kann ein Hausnotruf helfen?
Wer allein lebt, sorgt sich oft, im Notfall niemanden erreichen zu können. Ein Hausnotruf kann diese Sorge nehmen und das Weiterleben in den eigenen vier Wänden erleichtern. Die Bereitstellung kann in Ruhe geklärt werden.
Wie gehen Sie den nächsten Schritt an?
Sie können bei Ihrer Pflegekasse nachfragen, welche Unterlagen sie für einen Hausnotruf wünscht, oder einen Hausnotruf-Anbieter ansprechen – viele übernehmen die Anmeldung bei der Pflegekasse. Sie entscheiden eigenverantwortlich, wann Sie den Bedarf anmelden.
Hausnotruf beantragen — Schritt für Schritt
Voraussetzungen prüfen
In der Regel setzt § 40 SGB XI einen Pflegegrad voraus und dass die Person überwiegend allein lebt und im Notfall nicht zuverlässig selbst Hilfe rufen kann. Bitte prüfen Sie diese Voraussetzungen selbst oder gemeinsam mit Ihrer Pflegekasse.
Anbieter auswählen
Hausnotruf-Dienste werden von Wohlfahrtsverbänden und privaten Anbietern angeboten. Es lohnt sich, Leistungen und die Erreichbarkeit der Notrufzentrale zu vergleichen. Viele Anbieter beraten auch zu den Formalitäten.
Antrag bei der Pflegekasse anstoßen
Der Zuschuss wird bei der Pflegekasse beantragt. Häufig übernimmt der Anbieter die Anmeldung; alternativ melden Sie den Bedarf selbst. Die Pflegekasse erläutert, welche Unterlagen sie benötigt.
Gerät anschließen und einrichten
Nach der Bewilligung wird das Gerät in der Regel vom Anbieter geliefert und an Telefon- oder Mobilfunknetz angeschlossen. Der Notrufknopf wird als Armband oder Kette getragen und mit der Notrufzentrale getestet.
Kosten und Kündigung klären
Die Pflegekasse kann einen monatlichen Betrag für die Basisleistung übernehmen; Zusatzleistungen sind oft selbst zu tragen. Klären Sie Laufzeit und Kündigungsfristen mit dem Anbieter. Mein Pflegeplan kann beim Sortieren der Unterlagen helfen.
Häufige Fragen zum Hausnotruf
Was ist ein Hausnotruf?
Ein Hausnotruf ist ein Gerät mit einem tragbaren Notrufknopf (Armband oder Kette). Per Knopfdruck wird eine rund um die Uhr besetzte Notrufzentrale erreicht, die Hilfe organisieren kann. Er zählt in der Regel zu den technischen Pflegehilfsmitteln nach § 40 SGB XI.
Übernimmt die Pflegekasse die Kosten für den Hausnotruf?
Die Pflegekasse kann für die Basisleistung einen monatlichen Betrag übernehmen, wenn die Voraussetzungen nach § 40 SGB XI vorliegen. Zusatzleistungen – etwa ein Schlüsselkasten oder eine Sturzerkennung – sind in der Regel selbst zu tragen. Über die Bewilligung entscheidet die Pflegekasse.
Welche Voraussetzungen müssen für den Zuschuss erfüllt sein?
In der Regel setzt § 40 SGB XI einen Pflegegrad voraus, dass die Person überwiegend allein lebt oder tagsüber viel allein ist, und dass sie im Notfall nicht zuverlässig selbst Hilfe rufen kann. Die Pflegekasse prüft die Voraussetzungen im Einzelfall.
Brauche ich einen Pflegegrad für den Hausnotruf-Zuschuss?
Für den Zuschuss nach § 40 SGB XI ist in der Regel ein Pflegegrad Voraussetzung. Ohne Pflegegrad kann ein Hausnotruf privat genutzt werden; die Kosten trägt man dann in der Regel selbst. Die Pflegekasse erläutert Ihre Möglichkeiten.
Wie beantrage ich einen Hausnotruf?
In der Regel wählen Sie zunächst einen Anbieter und melden den Bedarf bei der Pflegekasse an – oft übernimmt der Anbieter diese Anmeldung. Die Pflegekasse erläutert, welche Unterlagen sie benötigt. Sie entscheiden, wann Sie den Bedarf anmelden.
Wie schnell ist ein Hausnotruf einsatzbereit?
Das hängt von der Pflegekasse und dem Anbieter ab. Nach der Bewilligung ist ein Gerät in der Regel zügig angeschlossen. Feste Fristen lassen sich nicht allgemein nennen; Ihre Pflegekasse oder der Anbieter kann den zeitlichen Rahmen einordnen.
Funktioniert der Hausnotruf auch außerhalb der Wohnung?
Der klassische Hausnotruf ist auf die Wohnung und deren Umgebung ausgelegt. Für unterwegs bieten manche Anbieter einen mobilen Notruf mit GPS an. Solche Zusatzleistungen sind in der Regel selbst zu tragen; der Anbieter erläutert die Möglichkeiten.
Kann ich den Anbieter später wechseln?
In der Regel ja, unter Beachtung der vereinbarten Kündigungsfristen. Ein Wechsel kann eine erneute Abstimmung mit der Pflegekasse erfordern. Klären Sie Laufzeiten und Fristen vor Vertragsschluss direkt mit dem Anbieter.
Zählt der Hausnotruf zum Entlastungsbetrag?
Nein, das sind eigenständige Leistungen: Der Hausnotruf-Zuschuss läuft über § 40 SGB XI (Pflegehilfsmittel), der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) ist eine zusätzliche monatliche Leistung für Alltagshilfen. Beide können in der Regel nebeneinander genutzt werden.
Was macht Mein Pflegeplan mit dem Hausnotruf?
Nichts Automatisches. Mein Pflegeplan ist eine Verwaltungshilfe: Wir helfen beim Sortieren der Unterlagen und beim Vormerken der Schritte. Wir bewerten keine Ansprüche, reichen nichts ein und vertreten niemanden gegenüber der Pflegekasse. Sie entscheiden eigenverantwortlich.