Häusliche Pflege — Orientierung zu den Leistungen nach SGB XI

Stand: 2026-06-11

Was ist das?

Häusliche Pflege ist die Versorgung zu Hause statt in einem Heim. Die Pflegeversicherung nach SGB XI sieht dafür mehrere Leistungen vor, die sich kombinieren lassen. Grundlage ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad. Welche Leistungen in Frage kommen, hängt vom Pflegegrad und der jeweiligen Situation ab.

Warum ist das wichtig?

Viele Familien möchten die Pflege so lange wie möglich zu Hause organisieren. Ein Überblick über die Leistungen kann helfen, die nächsten Schritte ruhig zu sortieren und nichts aus dem Blick zu verlieren. So wird aus vielen Einzelfragen ein nachvollziehbarer Weg.

Was ist der nächste Schritt?

Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, ist der Antrag bei der Pflegekasse in der Regel der erste Schritt. Liegt bereits ein Pflegegrad vor, können Sie sich die einzelnen Leistungen in Ruhe ansehen und mit Ihrer Pflegekasse klären, was passt.

Schritt für Schritt

  1. Pflegegrad klären

    Die meisten Leistungen der häuslichen Pflege setzen mindestens Pflegegrad 2 voraus. Liegt noch kein Pflegegrad vor, ist der Antrag bei der Pflegekasse der Ausgangspunkt.

  2. Pflegegeld oder Pflegesachleistung

    Pflegegeld (§ 37 SGB XI) erhalten Angehörige, die selbst pflegen. Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) wird genutzt, wenn ein ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt. Beides lässt sich als Kombinationsleistung verbinden.

  3. Entlastung und Auszeiten

    Der Entlastungsbetrag, die Verhinderungspflege und die Tages- oder Kurzzeitpflege können die häusliche Pflege ergänzen und Angehörige entlasten. Die Pflegekasse erläutert, was in Frage kommt.

  4. Hilfsmittel und Wohnumfeld

    Pflegehilfsmittel und Anpassungen im Wohnumfeld (§ 40 SGB XI) können die Pflege zu Hause erleichtern. Auch hierzu berät die Pflegekasse oder eine Pflegeberatung.

  5. Unterlagen sammeln

    Belege, Bescheide und Nachweise an einem Ort zu sammeln, hilft beim Überblick. Mein Pflegeplan kann beim Sortieren der Unterlagen unterstützen. Sie entscheiden eigenverantwortlich.

Häufige Fragen

Was bedeutet häusliche Pflege?

Häusliche Pflege bedeutet, dass eine pflegebedürftige Person zu Hause versorgt wird – durch Angehörige, einen ambulanten Pflegedienst oder beides. Die Pflegeversicherung nach SGB XI sieht dafür mehrere Leistungen vor.

Welche Leistungen gibt es bei häuslicher Pflege?

Dazu zählen unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistung, die Kombinationsleistung, der Entlastungsbetrag, Verhinderungs-, Tages- und Kurzzeitpflege sowie Pflegehilfsmittel. Welche davon in Frage kommen, hängt vom Pflegegrad und der Situation ab. Die Pflegekasse berät dazu.

Ab welchem Pflegegrad gibt es Leistungen für die häusliche Pflege?

In der Regel ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 stehen vor allem der Entlastungsbetrag und einzelne weitere Leistungen zur Verfügung. Die genaue Zuordnung erläutert die Pflegekasse.

Wie fange ich mit der häuslichen Pflege an?

Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, ist der Antrag bei der Pflegekasse in der Regel der erste Schritt. Danach lassen sich die einzelnen Leistungen in Ruhe ansehen und mit der Pflegekasse klären. Sie entscheiden eigenverantwortlich, was Sie nutzen.

Was macht Mein Pflegeplan bei der häuslichen Pflege?

Nichts Automatisches. Mein Pflegeplan ist eine Verwaltungshilfe: Wir helfen beim Sortieren der Unterlagen und beim Vormerken der nächsten Schritte. Wir bewerten keine Ansprüche, reichen nichts ein und vertreten niemanden gegenüber der Pflegekasse.

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