Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI — Orientierung
Stand: 2026-06-11
Was ist das?
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist ein wiederkehrender Beratungsbesuch durch einen zugelassenen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle. Er ist vorgesehen, wenn Pflegegeld bezogen und die Pflege zu Hause durch Angehörige oder andere Personen sichergestellt wird. Der Besuch dient der Beratung und Unterstützung, nicht der Kontrolle im engeren Sinne.
Warum ist das wichtig?
Pflege zu Hause ist anspruchsvoll, und Fragen tauchen mit der Zeit immer wieder neu auf. Der Beratungseinsatz kann Sicherheit geben, Hinweise zu Hilfen geben und entlasten. So lässt sich die Versorgung in Ruhe weiterentwickeln.
Was ist der nächste Schritt?
Klären Sie mit Ihrer Pflegekasse, in welchem Rhythmus der Beratungseinsatz in Ihrem Fall vorgesehen ist und welche Dienste ihn anbieten. Sie können den Termin selbst mit einem zugelassenen Pflegedienst oder einer Beratungsstelle vereinbaren.
Schritt für Schritt
Rhythmus klären
Bei Pflegegrad 2 und 3 ist der Beratungseinsatz in der Regel halbjährlich vorgesehen, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Welche Termine in Ihrem Fall anstehen, erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse.
Beratungsstelle oder Pflegedienst auswählen
Der Besuch wird von einem zugelassenen Pflegedienst oder einer anerkannten Beratungsstelle durchgeführt. Die Pflegekasse kann Ihnen Anbieter in Ihrer Region nennen.
Termin vereinbaren
Sie vereinbaren den Termin selbst und in Ruhe. Es kann helfen, vorab aufzuschreiben, welche Fragen zur Pflege Sie besprechen möchten.
Nachweis aufbewahren
Über den Beratungseinsatz wird in der Regel ein Nachweis erstellt und an die Pflegekasse übermittelt. Bewahren Sie Ihre Unterlagen dazu auf; Mein Pflegeplan kann beim Sortieren helfen.
Bei Fragen nachfragen
Wird ein vorgesehener Beratungseinsatz nicht abgerufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld in der Regel kürzen oder einstellen. Bei Unsicherheiten lohnt sich daher eine kurze Rückfrage bei Ihrer Pflegekasse.
Häufige Fragen
Was ist ein Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Es ist ein regelmäßiger Beratungsbesuch zu Hause, wenn Pflegegeld bezogen wird. Ein zugelassener Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle berät zur häuslichen Pflege und zu möglichen Hilfen. Der Besuch dient der Unterstützung der Pflegeperson.
Wie oft findet der Beratungseinsatz statt?
In der Regel bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Den genauen Rhythmus in Ihrem Fall nennt Ihnen Ihre Pflegekasse.
Was passiert, wenn der Beratungseinsatz nicht erfolgt?
Wird ein vorgesehener Beratungseinsatz nicht abgerufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld in der Regel kürzen oder einstellen. Bei Unsicherheit lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Pflegekasse, bevor ein Termin verfällt. Bitte prüfen Sie Ihre Situation selbst.
Gilt der Beratungseinsatz auch bei Pflegesachleistung?
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist vor allem für den Bezug von Pflegegeld vorgesehen. Bei Kombinationsleistung gelten besondere Regelungen. Was in Ihrem Fall gilt, erläutert Ihnen Ihre Pflegekasse.
Was macht Mein Pflegeplan beim Beratungseinsatz?
Nichts Automatisches. Mein Pflegeplan ist eine Verwaltungshilfe: Wir helfen beim Sortieren der Unterlagen und beim Vormerken von Terminen. Wir bewerten keine Ansprüche, reichen nichts ein und vertreten niemanden gegenüber der Pflegekasse. Sie entscheiden eigenverantwortlich.