Pflegegrad 5 — Leistungen im Überblick
Veröffentlicht am 7. August 2026 · Zuletzt redaktionell geprüft am 7. August 2026
Was Pflegegrad 5 bedeutet
Pflegegrad 5 bedeutet nach § 15 SGB XI eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Er ist die höchste der fünf Stufen und öffnet die Leistungen der Pflegeversicherung in der Regel im höchsten Umfang.
Warum der Leistungsüberblick hilft
Mit einem festgestellten Pflegegrad 5 stehen die Leistungstöpfe im höchsten gesetzlichen Umfang zur Verfügung. Wer weiß, welche Leistungen in der Regel zur Verfügung stehen, kann die nächsten Schritte in Ruhe planen – ohne Druck und in eigenem Tempo.
Die Leistungen für sich einordnen
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die einzelnen Leistungen und sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse, welche davon in Ihrer Situation in Frage kommen. Sie entscheiden eigenverantwortlich, welche Leistungen Sie nutzen.
Pflegegrad 2 und 3 im Vergleich
| Leistung | PG 2 | PG 3 |
|---|---|---|
| Pflegegeld (§ 37 SGB XI) — In der Regel an die pflegebedürftige Person — für die häusliche Pflege durch Angehörige. | 347 € / Monat | 599 € / Monat |
| Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) — In der Regel für ambulante Pflegedienste — kann mit Pflegegeld kombiniert werden. | 796 € / Monat | 1.497 € / Monat |
| Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) — In der Regel für anerkannte Alltagshilfen — Belege einreichen, Erstattung erhalten. | 131 € / Monat | 131 € / Monat |
| Verhinderungs- & Kurzzeitpflege (§§ 39 + 42 SGB XI) — Bei Urlaub oder Verhinderung der Pflegeperson — seit 01.07.2025 in der Regel ein gemeinsamer Jahresbetrag, frei aufteilbar. | bis 3.539 € / Jahr | bis 3.539 € / Jahr |
| Pflegehilfsmittel (§ 40 Abs. 2 SGB XI) — In der Regel für Verbrauchsmaterial wie Einmalhandschuhe — einfach beantragen. | bis 42 € / Monat | bis 42 € / Monat |
| Wohnraumanpassung (§ 40 Abs. 4 SGB XI) — In der Regel für barrierefreie Umbauten — je Maßnahme beantragbar. | bis 4.180 € einmalig | bis 4.180 € einmalig |
Über die konkrete Bewilligung entscheidet Ihre Pflegekasse.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 5
Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 5?
Bei Pflegegrad 5 beträgt das Pflegegeld nach § 37 SGB XI in der Regel bis zu 990 € im Monat und die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI bis zu 2.299 € im Monat. Dazu kommen weitere Leistungen wie der Entlastungsbetrag. Die genannten Beträge sind gesetzliche Höchstwerte; über die konkrete Bewilligung entscheidet Ihre Pflegekasse.
Welche Leistungen öffnet Pflegegrad 5?
Mit Pflegegrad 5 stehen in der Regel mehrere Leistungen nach SGB XI im höchsten Umfang zur Verfügung: Pflegegeld (§ 37), Pflegesachleistung (§ 36), der Entlastungsbetrag (§ 45b), Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2) in der Regel bis zu 42 € im Monat sowie der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 39 + § 42). Über die konkrete Bewilligung entscheidet Ihre Pflegekasse.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?
Pflegegeld (§ 37 SGB XI) ist ein Geldbetrag bei selbst organisierter Pflege – bei Pflegegrad 5 in der Regel bis zu 990 € im Monat. Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) trägt Leistungen ambulanter Pflegedienste – in der Regel bis zu 2.299 € im Monat. Beide lassen sich auch kombinieren.
Was ist der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege?
Seit dem PUEG (in Kraft seit 1. Juli 2025) teilen sich Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) bei den Pflegegraden 2 bis 5 einen gemeinsamen Jahresbetrag von in der Regel bis zu 3.539 €. Die Aufteilung kann in der Regel frei gewählt werden.
Wofür ist der Entlastungsbetrag gedacht?
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt in der Regel bis zu 131 € im Monat und kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden. Er steht grundsätzlich ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Über die Verwendung entscheiden Sie eigenverantwortlich.
Was passiert, wenn sich der Pflegebedarf ändert?
Wenn sich die Situation verändert, kann bei der Pflegekasse ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden. Da Pflegegrad 5 der höchste Grad ist, geht es dann in der Regel eher darum, den bestehenden Pflegegrad zu bestätigen. Sie entscheiden eigenverantwortlich, ob und wann Sie das anstoßen.