Die sechs Lebensbereiche der Pflegebegutachtung nach § 14 SGB XI
Veröffentlicht am 27. August 2026 · Zuletzt redaktionell geprüft am 27. August 2026
Was die sechs Lebensbereiche sind
Die sechs Lebensbereiche sind der Rahmen, in dem das Begutachtungsverfahren nach § 14 SGB XI den Alltag betrachtet. Im Gesetz heißen sie Bereiche, im Gutachten oft Module. Betrachtet wird jeweils, wie selbstständig alltägliche Dinge gelingen — nicht, welche Diagnose vorliegt.
Warum es hilft, sie vorher zu kennen
Der Termin dauert in der Regel rund eine Stunde und spricht viel auf einmal an. Angehörige berichten häufig, dass ihnen erst danach einfällt, was unerwähnt blieb. Wer die sechs Bereiche vorher kennt, kann in Ruhe an jeden einzelnen denken.
Was Sie in Ruhe vorbereiten können
Sie können vor dem Termin zu jedem der sechs Bereiche notieren, wie ein gewöhnlicher Tag abläuft. Das Pflegetagebuch führt genau diese sechs Bereiche als eigene Kategorien.
Die sechs Lebensbereiche im Überblick
1. Mobilität
Bewegungen im eigenen Wohnbereich: die Lage im Bett wechseln, stabil sitzen, umsetzen, Wege innerhalb der Wohnung zurücklegen, Treppen steigen.
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Sich örtlich und zeitlich orientieren, Personen wiedererkennen, sich an Abläufe erinnern, Alltagsentscheidungen treffen, ein Gespräch führen, Bedürfnisse mitteilen.
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Wiederkehrende Situationen, die Unterstützung erfordern: nächtliche Unruhe, Ängste, Stimmungsschwankungen, Abwehr gegen pflegerische Hilfe, Rückzug.
4. Selbstversorgung
Körperpflege und Ernährung im Tagesverlauf: waschen, duschen, Zähne und Haare pflegen, an- und ausziehen, essen, trinken, Toilette benutzen.
5. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
Medikamente einnehmen, Messungen durchführen, Verbände wechseln, Hilfsmittel versorgen, Arzttermine wahrnehmen, Therapien einhalten.
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Den Tagesablauf einteilen, sich beschäftigen, Erledigungen und Wege außerhalb der Wohnung bewältigen, Kontakte zu anderen Menschen pflegen.
Häufige Fragen zu den Lebensbereichen
Welche sechs Lebensbereiche bewertet der Medizinische Dienst bei der Pflegebegutachtung?
Die Begutachtung betrachtet sechs Lebensbereiche: erstens Mobilität, zweitens kognitive und kommunikative Fähigkeiten, drittens Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, viertens Selbstversorgung, fünftens den Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und sechstens die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Maßgeblich ist, wie selbstständig der Alltag in diesen Bereichen gelingt.
Heißen die Lebensbereiche auch Module?
Ja. Im Gesetz stehen sie als Bereiche, im Gutachten und in der Praxis werden sie oft Module genannt und von eins bis sechs durchgezählt. Gemeint ist dasselbe: die sechs Ausschnitte des Alltags, die bei der Begutachtung zur Sprache kommen.
Was bedeutet Selbstständigkeit in diesem Zusammenhang?
Betrachtet wird, ob eine Handlung ohne Unterstützung gelingt. Unterstützung reicht im Alltag von einer Erinnerung über Anleitung und Beaufsichtigung bis zu teilweiser oder vollständiger Hilfe. Es geht um den Ablauf im Alltag, nicht um die Diagnose, die dahintersteht.
Werden alle sechs Bereiche bei jedem Termin angesprochen?
In der Regel kommen alle sechs Bereiche zur Sprache, weil sie gemeinsam den Alltag abbilden. Wie ausführlich der einzelne Bereich besprochen wird, hängt von der jeweiligen Situation ab.
Welcher Bereich wird am häufigsten übersehen?
Angehörige berichten am häufigsten, dass Verhaltensweisen und psychische Problemlagen unerwähnt bleiben — nächtliche Unruhe, Ängste oder Abwehr gegen Hilfe werden oft als Teil des Zusammenlebens erlebt und nicht als Pflegethema. Es hilft, vorher zu wissen, dass dieser Bereich ausdrücklich dazugehört.
Hilft ein Pflegetagebuch bei der Vorbereitung?
Notizen aus dem Alltag erleichtern das Gespräch, weil sich einzelne Situationen konkret schildern lassen. Das Pflegetagebuch von Mein Pflegeplan ist nach denselben sechs Lebensbereichen gegliedert, sodass die Notizen dem Aufbau des Gesprächs folgen.
Sagt Mein Pflegeplan, welcher Pflegegrad sich daraus ergibt?
Nein. Wir bewerten keine Pflegegrade, berechnen nichts und geben keine Hinweise zur Beeinflussung des Gutachtens. Diese Seite beschreibt lediglich, welche Lebensbereiche im Gespräch vorkommen. Über den Pflegegrad entscheidet allein Ihre Pflegekasse auf Grundlage des Gutachtens.