So funktioniert der PflegePlan
Der PflegePlan sortiert Schritte. Er bewertet nicht Ihre Situation und entscheidet nicht über Leistungen. Auf dieser Seite steht, woraus sich die Reihenfolge ergibt — und woraus ausdrücklich nicht.
Woraus sich die Reihenfolge ergibt
Aus dem Verfahren
Manche Schritte kommen im Verfahren vor anderen. Ohne anerkannten Pflegegrad lassen sich die meisten Leistungen nach SGB XI noch nicht beantragen — deshalb steht der Antrag weiter oben als alles, was daran anschließt. Das gilt für alle in derselben Lage, unabhängig von der einzelnen Situation.
Aus Terminen
Wenn ein Termin oder ein orientierender Zeitpunkt näher rückt, rückt die Vorbereitung dafür nach oben. Auch das ist eine Angabe über den Kalender, nicht über Sie.
Aus Ihren eigenen Angaben
Wenn Sie angegeben haben, dass Sie Belege sammeln oder den Alltag dokumentieren möchten, greift der Plan das auf. Er gibt wieder, was Sie gesagt haben — er zieht daraus keine Schlüsse über Sie.
Worüber der PflegePlan nicht entscheidet
- Ob Ihnen eine bestimmte Leistung zusteht. Darüber entscheidet Ihre Pflegekasse.
- Welchen Pflegegrad es gibt. Den stellt die Pflegekasse nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst fest.
- Wie ein Bescheid rechtlich zu bewerten ist. Das ist Rechtsberatung, und die bieten wir nicht an.
- Welcher Schritt für Sie persönlich der richtige ist. Sie entscheiden, womit Sie beginnen.
Wenn Sie lieber mit jemandem sprechen
Eine Pflegeberatung ist in der Regel kostenlos — etwa bei Ihrer Pflegekasse, einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe oder einem Sozialverband. Sie entscheiden, ob und wann Sie das nutzen.