Glossar – zentrale Begriffe rund um SGB XI
Kurze, neutrale Definitionen – zur Orientierung.
- Was ist SGB XI?
- SGB XI ist das Gesetz zur Pflegeversicherung in Deutschland. Es regelt, welche Pflegeleistungen es gibt und wie Anträge typischerweise ablaufen. Die Angaben hier dienen der Orientierung.
- Was ist die Pflegekasse?
- Die Pflegekasse ist der Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung und in der Regel an Ihre Krankenkasse angeschlossen. Sie ist Ansprechpartnerin für Anträge und Leistungen. Die Angaben dienen der Orientierung.
- Was ist der Medizinische Dienst?
- Der Medizinische Dienst (MD) ist eine unabhängige Stelle, die im Auftrag der Pflegekasse den Unterstützungsbedarf einordnet. Früher hieß er MDK. Die Angaben dienen der Orientierung.
- Was ist ein Bescheid?
- Der Bescheid ist die schriftliche Mitteilung Ihrer Pflegekasse mit dem Ergebnis der Einordnung. Er enthält in der Regel den Pflegegrad und das Datum der Zustellung. Die Angaben dienen der Orientierung.
- Was ist ein Begutachtungstermin?
- Beim Begutachtungstermin bildet sich der Medizinische Dienst einen Eindruck vom Unterstützungsbedarf. Der Termin findet in der Regel zu Hause statt. Die Angaben dienen der Orientierung.
- Was ist Pflegegeld?
- Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung der Pflegekasse bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Bekannte. Die Höhe hängt vom Pflegegrad ab. Die Angaben dienen der Orientierung.
- Was ist der Entlastungsbetrag?
- Der Entlastungsbetrag beträgt bis zu 131 € pro Monat und kann für Hilfen im Alltag verwendet werden. Für eine Erstattung braucht die Pflegekasse in der Regel Belege. Die Angaben dienen der Orientierung.
- Was ist ein Widerspruch?
- Ein Widerspruch ist die schriftliche Mitteilung an die Pflegekasse, dass Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind. Er kann in der Regel innerhalb eines Monats nach Zustellung eingelegt werden. Die Angaben dienen der Orientierung.